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Vorlage (Hilfe zur Erziehung hier: Fach- und Finanzkennzahlen zum Stichtag 30.9.2013)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
172 kB
Datum
14.11.2013
Erstellt
05.11.13, 18:23
Aktualisiert
05.11.13, 18:23
Vorlage (Hilfe zur Erziehung
hier: Fach- und Finanzkennzahlen zum Stichtag 30.9.2013) Vorlage (Hilfe zur Erziehung
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40/1 51.35.05 17.10.2013 309/2013 (141/2013) Betreff Hilfe zur Erziehung hier: Fach- und Finanzkennzahlen zum Stichtag 30.9.2013 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 533101/533201/533200/543122 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Im Folgenden werden die Fach- und Finanzkennzahlen zum Stichtag 30.09.2013 dargestellt, die Aufschluss über die Entwicklung der einzelnen Hilfen zur Erziehung und die haushaltsmäßigen Auswirkungen geben. Die in den Tabellen erwähnten Paragraphen beziehen sich auf die Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII. 1. Finanzkennzahlen 1.1. Ertragskonten Sachkonto Kostenstelle Kontenbezeichnung Ansatz Jahresprognose Abweichung 422120 Je nach Fall 170.000 € 249.000 € + 79.000 € 421150 Je nach Fall Erstattung Unterhaltspflichtiger Kostenbeiträge, Rente, Kindergeld Erstattung von anderen Trägern Summe 120.000 € 210.000 € + 90.000 € 290.000 € 459.000 € + 169.000 € Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 309/2013 1.2. Aufwandskonten Sachkonto Kostenstelle 533101 36030100 533101 36030200 533101 36030400 533201 36030500 533201 36030600 533201 36030300 533201 36030700 523200 543122 Summe Ansatz Stand 30.09.2013 Jahresprognose Abweichung 670.800 € 605.800 € - 65.000 € 288.200 € 316.000 € + 27.800 € 297.000 € 254.700 € - 42.300 € 165.000 € 100.400 € - 64.600 € 2.387.400 € + 400 € 567.600 € 415.600 € - 152.000 € § 41 Hilfe für junge Volljährige 224.400 € 207.300 € - 17.100 € Erstattung an andere Träger 400.000 € 382.000 € -18.000 € Kontenbezeichnung Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen § 27,2 ; § 31 ambulante flexible Jugendhilfe § 35a ambulante Eingliederungshilfe § 33 Vollzeit- u. Bereitschaftspflege Jugendhilfe innerhalb von Einrichtungen § 32 Tagesgruppe 2.387.000 € § 34 Heimerziehung § 35a stationär Eingliederungshilfe Prozess- und Rechtsberatungskosten 2.000 € 5.002.000 € 0€ 4.669.200 € - 2000 € - 332.800 € Kostenstelle 36030200: ambulante Eingliederungshilfe Im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe wird eine stetige Steigerung der Schulintegrationshelfer deutlich. Von den 24 Fällen sind 6 Schulintegrationshelfer an Grund-, Förder-, Gesamt - und Hauptschule sowie Gymnasium tätig. In fast allen Fällen mit einem hohen Stundenumfang (den ganzen Schultag) notwendig. In mehreren Fällen muss zusätzlich eine Autismustherapie gezahlt werden. Kostenstelle 36030600: Heimerziehung Aus dieser Haushaltsstelle werden auch die Inobhutnahmen nach § 42 und die Betreuung und Versorgung eines Kindes in Notsituationen nach § 20 bezahlt . Es befinden sich seit Anfang des Jahres drei Kinder in familiärer Bereitschaftspflege. In einem Fall konnte nun durch gerichtliche Klärung eine Hilfe nach § 33 bewilligt werden. In den zwei anderen Fällen ist ein gerichtliches Verfahren noch anhängig. Daraus ergeben sich die hohen Belegtage. (siehe 2.3) Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 309/2013 2. Ausgewählte Fachkennzahlen 2.1. Fallzahlentwicklung aller erzieherischen Hilfen Stichtag 31.12.2011 31.12.2012 30.04.2013 30.09.2013 Absolut 211 219 207 211 2.2. Entwicklung der Fallzahlen in den einzelnen Hilfearten Stichtag 31.12.2011 31.12.2012 30.04.2013 30.09.2013 Amb. Hilfen §§ 27-31 79 76 87 78 Tagesgruppe § 32 Vollzeitpflege § 33 Stationäre Heimerziehung § 34 4 4 4 2 39 42 39 45 60 58 41 52 Eingliederungshilfe §35a amb. 9 22 22 24 § 35a stat. 13 9 8 5 Junge Volljährige § 41 7 8 6 5 2.3. Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der Inobhutnahmen (§42) und Hilfen in Notsituationen (§20) Stichtag 31.12.2011 31.12.2012 30.04.2013 30.09.2013 Fälle bis zum Stichtag 52 92 24 31 Belegtage bis zum Stichtag 1062 764 373 1317 2.4. Kindeswohlgefährdungen Stichtag 31.12.2011 31.12.2012 30.04.2013 30.09.2013 Meldungen bis zum Stichtag davon akute Gefährdung 34 52 19 31 8 5 5 5 Nach derzeitiger Datenlage ist davon auszugehen, dass nicht nur der Ertrag um ca.170.000€ steigt, sondern der Aufwand sich um 300.000€ verringert. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14