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Vorlage (Anregungen und Bedenken gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) hier: verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Lohmühle Bezug: Antrag der Anwohner der Lohmühle, u.a. Frau Elisabeth Kühl, Lohmühle 13, Brühl, v. 09.05.2013)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
92 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
06.11.13, 18:24
Aktualisiert
06.11.13, 18:24
Vorlage (Anregungen und Bedenken gem. § 24 Gemeindeordnung (GO)
hier: verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Lohmühle
Bezug: Antrag der Anwohner der Lohmühle, u.a. Frau Elisabeth Kühl, Lohmühle 13, Brühl, v. 09.05.2013) Vorlage (Anregungen und Bedenken gem. § 24 Gemeindeordnung (GO)
hier: verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Lohmühle
Bezug: Antrag der Anwohner der Lohmühle, u.a. Frau Elisabeth Kühl, Lohmühle 13, Brühl, v. 09.05.2013)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 32/4 32/4 vDe 22.10.2013 343/2013 (258/2013) Betreff Anregungen und Bedenken gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) hier: verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Lohmühle Bezug: Antrag der Anwohner der Lohmühle, u.a. Frau Elisabeth Kühl, Lohmühle 13, Brühl, v. 09.05.2013 Beratungsfolge Verkehrsausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Verkehrsausschuss beschließt in der Straße Lohmühle alternierendes Parken anzuordnen. Erläuterungen: Die Verwaltung wurde in der Sitzung am 17.09.2013 beauftragt, die Möglichkeit der Einrichtung des alternierenden Parkens zu prüfen. Die Zwischenräume zwischen den alternierend angelegten Stellplätzen müssen groß genug sein, um Lkw Verkehr (Feuerwehr, Müllabfuhr) eine Durchfahrt zu ermöglichen. Eine Überprüfung vor Ort hat ergeben, dass mehrere Abschnitte hierfür geeignet sind. 1. Abschnitt zwischen der Einmündung der Straße „Daberger Höhe“ und der Straße „Mühlenberg“ von Haus Nrn. 71 bis 79. Hier können vor Haus Nrn. 71 – 73, 75 -77 und gegenüber Haus Nr. 79 Stellplätze durch Markierung angelegt werden. 2. Abschnitt zwischen Verbindungsweg „Im Mühlengrund“ und Lohmühle Nr. 49. Hierbei werden vor den Haus Nrn. 63 a bis 65 Stellplätze markiert. Gegenüberliegend von Haus Nrn. 55 -57, vor Haus Nrn. 51-51a sowie gegenüber Haus Nr. 43 können weitere Stellplätze markiert werden. Hier sind die vorh. Grundstückszufahrten zu berücksichtigen. 3. Vor Haus Nr. 29 können weitere Stellplätze angelegt werden. Diese Abschnitte tragen zu einer Geschwindigkeitsreduzierung bei, da der Straßenraum eingeengt, eine frei Durchsicht reduziert wird und schaffen zusätzlichen Parkraum. Von weiteren Markierungen soll aus Gründen der Verkehrssicherheit abgesehen werden. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 343/2013 Im Einmündungsbereich zum Mühlenbach muss durch Halteverbote das Parken untersagt werden. Die Kosten für Markierungsarbeiten betragen je nach Aufwand für den Stadtservicebetrieb der Stadtwerke Brühl ca. 500 €. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14