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Vorlage (2.Änd.Büchereisatzung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
17 kB
Datum
02.12.2013
Erstellt
18.11.13, 18:24
Aktualisiert
18.11.13, 18:24
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Inhalt der Datei

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Bücherei der Stadt Brühl vom … Aufgrund der §§ 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9.4.2013 (GV. NRW. S. 194) und der §§ 4 und 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 687) hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am … folgende Satzung beschlossen: Artikel I § 4 Absatz 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst: (1) Gegen Vorlage des Benutzungsausweises werden vorhandene Medien, soweit keine Vorbestellung vorliegt, für eine durch die Stadtbücherei festgesetzte Leihfrist ausgeliehen. Die Leihfrist beträgt in der Regel vier Wochen. Zeitschriften, Konsolenspiele und Musik-CDs können zwei Wochen entliehen werden, DVDs sind eine Woche entleihbar. Die Leihfrist von eBooks, eAudios und eReadern beträgt drei Wochen. ePaper sind stundenweise bzw. für einen Tag entleihbar. In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt werden. Präsenzbestände werden in der Regel nicht ausgeliehen. Die Medien sollen von der nutzenden Person möglichst persönlich entliehen und zurückgegeben werden. (2) Die Leihfrist kann vor Ablauf auf schriftlichen oder mündlichen Antrag sowie über den Internet-Katalog verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen sind dabei die entliehenen Medien vorzuzeigen. 2 Artikel II § 9 wird wie folgt neu gefasst: §9 Internet / Wlan (1) Bei der Internetnutzung wird selbständiges Arbeiten erwartet. Anspruch auf regelmäßige Unterstützung durch das Bibliothekspersonal besteht nicht. Als Hilfe liegt entsprechende Literatur bereit. (2) Manipulationen an Einstellung von Soft- und Hardware des Rechners führen zu zeitweiligem oder dauerhaftem Ausschluss von der Benutzung. (3) Die Stadtbücherei Brühl hat keinen Einfluss auf die im Internet angebotenen Inhalte und kann daher auch keine Verantwortung für deren Rechtsmäßigkeit, Qualität oder Verfügbarkeit übernehmen. (4) Es ist nicht erlaubt, Internet-Bereiche mit in Deutschland unter Strafe gestellten Inhalten zu laden. Bewusste Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von der Benutzung. Die in der Liste der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften verzeichneten indizierten Online-Seiten dürfen nicht aufgerufen werden. (5) Für die aufgrund von Netzbelastungen im Internet entstehenden Wartezeiten übernimmt die Bibliothek keine Verantwortung. (6) Das Ausdrucken und Abspeichern von Daten auf USB-Stick ist möglich. Diese müssen vom Benutzer mitgebracht werden. (7) Es ist untersagt, Texte oder Bilder zu versenden, die rechtswidrig oder beleidigend sind oder kommerzielle Werbung darstellen. Als Missbrauch sind u.a. folgende Handlungen anzusehen: • Unberechtigter Zugriff zu Daten und Programmen, d.h. mangels Zustimmung unberechtigter Zugriff auf Informationen und Ressourcen anderer Nutzerinnen und Nutzer; • Vernichtung von Daten und Programmen, d.h. Verfälschung und/oder Vernichtung 3 von Informationen anderer; Netzbehinderung, d.h. Behinderungen und/oder Störungen des Netzbetriebes oder anderer teilnehmenden Nutzerinnen und Nutzer, z.B. durch ungesichertes Experimentieren im Netz oder nicht angekündigte und/oder unbegründete massive Belastung des Netzes zum Nachteil Dritter. • Illegaler Download urheberrechtlich geschützter Inhalte. • (8) Beim Ausdrucken und Kopieren von Dokumenten oder Daten sind etwaige Urheberrechte zu beachten. Da aus dem Internet kopierte Software Viren enthalten kann, wird der Einsatz aktueller Virenschutzprogramme empfohlen. Die Stadtbücherei haftet nicht für Schäden, die durch heruntergeladene Software entsteht. (9) Die Stadtbücherei macht darauf aufmerksam, dass bei vielen Internetdiensten persönliche Daten, Kreditinformationen oder Passwörter abgefragt werden. Diese Daten sind nicht geschützt und werden den Internet-Anbietern auf eigenes Risiko zur Verfügung gestellt. Die Stadtbücherei ist bei unsachgemäßer Handhabung von Kennund Passwörtern nicht haftbar. (10) Die Stadtbücherei ist bemüht, einen hohen technischen Standard des Angebots sicherzustellen. Sie übernimmt für keine Zeit und für keinen Zeitpunkt eine Garantie dafür, dass alle Internetangebote heruntergeladen werden können. Die Stadtbücherei haftet nicht für die Folgen technischer Störungen. (11) Der Zugang zur Wlan-Nutzung ist durch ein Ticketsystem geregelt. Für den Erhalt einer Zugangsberechtigung ist eine persönliche Registrierung beim Bibliothekspersonal durch einen Bibliotheks- oder Personalausweis erforderlich. Artikel IV In der Anlage zu § 7 Abs. 1 zur Satzung über die Benutzung der Bücherei der Stadt Brühl -Gebührentarifwerden gestrichen die Gebührentatbestände: Rückspulen von Videofilmen Eigene Internetrecherchen Je angefangene 30 Minuten Internetrecherchen als Auftrag pro angefangene 15 Minuten 4 Artikel V Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brühl in Kraft.