Daten
Kommune
Brühl
Größe
17 kB
Datum
02.12.2013
Erstellt
18.11.13, 18:24
Aktualisiert
18.11.13, 18:24
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Bücherei der
Stadt Brühl
vom …
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.
NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9.4.2013 (GV.
NRW. S. 194) und der §§ 4 und 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 687) hat der Rat der
Stadt Brühl in seiner Sitzung am … folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
§ 4 Absatz 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst:
(1) Gegen Vorlage des Benutzungsausweises werden vorhandene Medien, soweit
keine Vorbestellung vorliegt, für eine durch die Stadtbücherei festgesetzte
Leihfrist ausgeliehen. Die Leihfrist beträgt in der Regel vier Wochen.
Zeitschriften, Konsolenspiele und Musik-CDs können zwei Wochen entliehen
werden, DVDs sind eine Woche entleihbar. Die Leihfrist von eBooks, eAudios
und eReadern beträgt drei Wochen. ePaper sind stundenweise bzw. für einen
Tag entleihbar. In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt
werden. Präsenzbestände werden in der Regel nicht ausgeliehen. Die Medien
sollen von der nutzenden Person möglichst persönlich entliehen und
zurückgegeben werden.
(2) Die Leihfrist kann vor Ablauf auf schriftlichen oder mündlichen Antrag sowie
über den Internet-Katalog verlängert werden, wenn keine anderweitige
Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen sind dabei die entliehenen Medien
vorzuzeigen.
2
Artikel II
§ 9 wird wie folgt neu gefasst:
§9
Internet / Wlan
(1) Bei der Internetnutzung wird selbständiges Arbeiten erwartet. Anspruch auf
regelmäßige Unterstützung durch das Bibliothekspersonal besteht nicht. Als Hilfe liegt
entsprechende Literatur bereit.
(2) Manipulationen an Einstellung von Soft- und Hardware des Rechners führen zu
zeitweiligem oder dauerhaftem Ausschluss von der Benutzung.
(3) Die Stadtbücherei Brühl hat keinen Einfluss auf die im Internet angebotenen Inhalte
und kann daher auch keine Verantwortung für deren Rechtsmäßigkeit, Qualität oder
Verfügbarkeit übernehmen.
(4) Es ist nicht erlaubt, Internet-Bereiche mit in Deutschland unter Strafe gestellten
Inhalten zu laden. Bewusste Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von der
Benutzung. Die in der Liste der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften
verzeichneten indizierten Online-Seiten dürfen nicht aufgerufen werden.
(5) Für die aufgrund von Netzbelastungen im Internet entstehenden Wartezeiten
übernimmt die Bibliothek keine Verantwortung.
(6) Das Ausdrucken und Abspeichern von Daten auf USB-Stick ist möglich. Diese
müssen vom Benutzer mitgebracht werden.
(7) Es ist untersagt, Texte oder Bilder zu versenden, die rechtswidrig oder beleidigend
sind oder kommerzielle Werbung darstellen. Als Missbrauch sind u.a. folgende
Handlungen anzusehen:
•
Unberechtigter Zugriff zu Daten und Programmen, d.h. mangels Zustimmung
unberechtigter Zugriff auf Informationen und Ressourcen anderer Nutzerinnen und
Nutzer;
• Vernichtung von Daten und Programmen, d.h. Verfälschung und/oder Vernichtung
3
von Informationen anderer;
Netzbehinderung, d.h. Behinderungen und/oder Störungen des Netzbetriebes oder
anderer teilnehmenden Nutzerinnen und Nutzer, z.B. durch ungesichertes
Experimentieren im Netz oder nicht angekündigte und/oder unbegründete massive
Belastung des Netzes zum Nachteil Dritter.
• Illegaler Download urheberrechtlich geschützter Inhalte.
•
(8) Beim Ausdrucken und Kopieren von Dokumenten oder Daten sind etwaige
Urheberrechte zu beachten. Da aus dem Internet kopierte Software Viren enthalten
kann, wird der Einsatz aktueller Virenschutzprogramme empfohlen. Die Stadtbücherei
haftet nicht für Schäden, die durch heruntergeladene Software entsteht.
(9) Die Stadtbücherei macht darauf aufmerksam, dass bei vielen Internetdiensten
persönliche Daten, Kreditinformationen oder Passwörter abgefragt werden. Diese
Daten sind nicht geschützt und werden den Internet-Anbietern auf eigenes Risiko zur
Verfügung gestellt. Die Stadtbücherei ist bei unsachgemäßer Handhabung von Kennund Passwörtern nicht haftbar.
(10) Die Stadtbücherei ist bemüht, einen hohen technischen Standard des Angebots
sicherzustellen. Sie übernimmt für keine Zeit und für keinen Zeitpunkt eine Garantie
dafür, dass alle Internetangebote heruntergeladen werden können. Die Stadtbücherei
haftet nicht für die Folgen technischer Störungen.
(11) Der Zugang zur Wlan-Nutzung ist durch ein Ticketsystem geregelt. Für den Erhalt
einer
Zugangsberechtigung
ist
eine
persönliche
Registrierung
beim
Bibliothekspersonal durch einen Bibliotheks- oder Personalausweis erforderlich.
Artikel IV
In der Anlage zu § 7 Abs. 1
zur Satzung über die Benutzung der Bücherei der Stadt Brühl
-Gebührentarifwerden gestrichen die Gebührentatbestände:
Rückspulen von Videofilmen
Eigene Internetrecherchen
Je angefangene 30 Minuten
Internetrecherchen als Auftrag
pro angefangene 15 Minuten
4
Artikel V
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brühl in
Kraft.