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Vorlage (Bekanntgabe der Nebentätigkeit des Bürgermeisters gem. § 53 Landesbeamtengesetz hier: Gremientätigkeit 2013)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
88 kB
Datum
02.12.2013
Erstellt
26.11.13, 18:22
Aktualisiert
26.11.13, 18:22
Vorlage (Bekanntgabe der Nebentätigkeit des Bürgermeisters gem. § 53 Landesbeamtengesetz
hier: Gremientätigkeit 2013)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen 01/2 Datum Vorlagen-Nr. 22.11.2013 392/2013 (57/2013) Betreff Bekanntgabe der Nebentätigkeit des Bürgermeisters gem. § 53 Landesbeamtengesetz hier: Gremientätigkeit 2013 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Nach § 18 Abs. 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes ist der Hauptverwaltungsbeamte verpflichtetet, dem Rat eine Aufstellung gem. § 53 Landesbeamtengesetz NRW vorzulegen. Gem. § 53 LBG NRW ist eine Aufstellung der Nebentätigkeiten sowie der Vergütungen, die der Beamte für eine genehmigungspflichtige oder eine nach § 51 Abs. 1 Nrn. 2, 3, und 4 b nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erhalten hat, vorzulegen, wenn diese insgesamt die in der Rechtsverordnung nach § 57 LBG zu bestimmende Höchstgrenze übersteigen. Diese Höchstgrenze liegt derzeit bei 1.200 €. Mit der als Anlage beigefügten Übersicht wird dem Korruptionsbekämpfungsgesetz Rechnung getragen. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14