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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 125, E.-Lechenich, Römerhofweg; Beschluss über die vereinfachte Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
446 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 125, E.-Lechenich, Römerhofweg;
Beschluss über die vereinfachte Änderung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 125, E.-Lechenich, Römerhofweg;
Beschluss über die vereinfachte Änderung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 125, E.-Lechenich, Römerhofweg;
Beschluss über die vereinfachte Änderung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 125, E.-Lechenich, Römerhofweg;
Beschluss über die vereinfachte Änderung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az..: 61.21-20/125 öffentlich V 8/ Amt: o ft1 - 61 - An den BeschIAusf.: - 61 - Rat Datum: 06.09.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • zur Vorberatung über den Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Bebauungsplan Beschluss Nr. 125, E.-Lechenich, über die vereinfachte Finanzielle Römerhofweg; Änderung Auswirkungen: IRI Keine Unterschriftdes BUdgetveranr~I~'i~rn Erftstadt, den 06.09.2005 • [AL1\ ___ Beschlussentwurf: Gemäß §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI.I S. 2414) wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 125, E.Lechenich, Römerhofweg, in einem Teilbereich gemäß Anlageplan vereinfacht zu ändern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren gewerblichen Baufläche aufgrund der geänderten Erschließungsplanung. Begründung: Der für den Änderungsbereich rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 125 setzt bisher das Teilstück der früheren Straßentrasse der Zunftstraße, die nach Errichtung des Kreisverkehrs "An der Patria" verkehriich nicht mehr genutzt wird, als nicht überbaubare gewerbliche Baufläche fest. Aufgrund eines Erbbaurechtsvertrages wurde Herr Engelbert Zepp Erbbauberechtigter dieser Teilfläche. Es ist nunmehr beabsichtigt, diese Fläche einer Bebauung zuzuführen. Zur Realisierung dieser Planung ist eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel der Erweiterung der gewerblichen Bauflächen notwendig. P:\sz\VORLAGEN\V6100055-249.doc - 2 - Da in der "alten" Straßentrasse, welche jetzt überbaut werden soll, div. Versorgungsleitungen vorhanden sind, ist vom Erbbauberechtigten schriftlich einer Übernahme der Kosten für die evtl. notwendige Verlegung dieser Leitungen zugestimmt worden (Sehr. s. Anlage). Träger öffentlicher Belange (Versorgungsleitungen) sind von der Planung insoweit berührt, als eine Bebauung nur in Abstimmung mit ihnen durchgeführt werden kann. Die Grundzüge der Planung sind durch die Vereinfachte Änderung nicht betroffen. ~ • Anlagen • P:ISZlVORLAGENIV6100055·249.DOC ZEPP GRUNDSTÜCKSGESELLSCHAFT MBH, FRENZENSTR. 43 A, 50374 ERFTSTADT Stadt Erftstadt Leiter des Planungsamtes Herrn Wirtz Holzdamm 10 Anlege /1 . zu Blatt - 1- [ vt/o9J;]l 50374 Erftstadt EZlPk Bebauungsplan Nr. 125, Erftstadt-Lechenich - Ihr Schreiben vom 17.08.2005 I vereinfachte 19. August 2005 Änderung Sehr geehrter Herr Wirtz, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.08.2005. An einer Bebauung bin ich natürlich grundsätzlich interessiert und stimme hiermit notgedrungen der Umlegung der Leitungen und Übernahme der Kosten zu. Ich darf Sie bei der Gelegenheit nochmals darauf hinweisen, dass ich seinerzeit beim Kauf des Grundstückes natürlich davon ausgehen musste, bei Vorabstimmung zur evtl, Verlegung der Baulinie durch den neuen Grundstückszuschnit! hier ein Grundstück präsentiert zu bekommen, welches auch bebaubar ist. Hier habe ich Grunddienstbarkeiten unterschrieben die A.T.U. betreffend eine Überbauung der Leitungen zugelassen hat. Wenn ich nicht mindestens davon ausgehen konnte, dass dies hier im gleichen Maße geschieht, war ich zumindest der Meinung, dass hier eine Umlegung stattfindet oder die Anrechnung der Kosten auf den Kaufpreis. Ansonsten lässt sich dieser ja sonst schwerlich im Vergleich mit den anderen verkauften Grundstücken, unter denen keinerlei Leitungen liegen, meines Erachtens nicht darstellen und würde somit auch gegen das Gleichheitsprinzip verstoßen. -----=""""'" Mit freundlichen Grüßen Zepp Grundstücksgesellschaft mbH Engelbert Zep Geschäftsführer Amtsgericht Köln B 44286 Zepp Grundstücksgesellschaft mbH. Geschäftsführer Engelbert Zepp Bankverbindung Kreissparkasse Köln, Konto Nr. 0 191003 767 , BLZ370 502 99 Tel. 0 2235/95531-0, FaxO 2235/9 55 31-3 G:\Zepp.GmbH\BVZUnftslra:ssePairialSv2005\Stadt Wirtz-Zustimmung 0819_00c 1. VEREINFACHTE ÄNDERUNG Bebauungsplan Nr. 125 M 1:1.000 Römerhofpark Erftstadt-Lechenic A n 10 ,;f ge zu II/fI08'.vl Zeichenerklärung Art der baulichen EiB • (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Grundflächenzahl Bauweisen, -_.- Nutzung Zahl der Vollgeschosse - Höehstgrenze 0,75 o Nutzung (§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) GewertJegebiet 2 Maß der baulichen II Blatt - 2- Baugrenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Ollene Bauweise Baugrenze Von der Bebauung freizuhaltende (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Schutzflächen !VVVV\ Umgrenzung der von der Bebauung freizuhaltenden Schutzfläche Sonstige Festsetzungen Grenze des rtlumlichen Geltungsbereichs des BP 125 • Grenze des räumlichen Geltunqsbereichs der 1. Vereinfachten Änderung Die textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 125 bleiben unverändert. Im Anderungsbereich befinden sich Versorgungsund Abwasserleitungen. Eine Bebauung ist mit den entsprechenden Versorgungsträgem (RWE, Telekom) und den Stadtwerken Erftstadt (Kanal, Wasser) abzustimmen.