Daten
Kommune
Erftstadt
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446 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az..: 61.21-20/125
öffentlich
V
8/
Amt:
o ft1
- 61 -
An den
BeschIAusf.: - 61 -
Rat
Datum: 06.09.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
zur Vorberatung über den
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Bebauungsplan
Beschluss
Nr. 125, E.-Lechenich,
über die vereinfachte
Finanzielle
Römerhofweg;
Änderung
Auswirkungen:
IRI Keine
Unterschriftdes BUdgetveranr~I~'i~rn
Erftstadt, den 06.09.2005
•
[AL1\ ___
Beschlussentwurf:
Gemäß §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBI.I S. 2414) wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 125, E.Lechenich, Römerhofweg, in einem Teilbereich gemäß Anlageplan vereinfacht zu
ändern.
Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Ziel der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren gewerblichen Baufläche
aufgrund der geänderten Erschließungsplanung.
Begründung:
Der für den Änderungsbereich rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 125 setzt bisher das
Teilstück der früheren Straßentrasse der Zunftstraße, die nach Errichtung des
Kreisverkehrs "An der Patria" verkehriich nicht mehr genutzt wird, als nicht überbaubare gewerbliche Baufläche fest. Aufgrund eines Erbbaurechtsvertrages wurde
Herr Engelbert Zepp Erbbauberechtigter dieser Teilfläche. Es ist nunmehr beabsichtigt, diese Fläche einer Bebauung zuzuführen. Zur Realisierung dieser Planung ist
eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel der Erweiterung der
gewerblichen Bauflächen notwendig.
P:\sz\VORLAGEN\V6100055-249.doc
-
2
-
Da in der "alten" Straßentrasse, welche jetzt überbaut werden soll, div. Versorgungsleitungen vorhanden sind, ist vom Erbbauberechtigten schriftlich einer
Übernahme der Kosten für die evtl. notwendige Verlegung dieser Leitungen zugestimmt worden (Sehr. s. Anlage).
Träger öffentlicher Belange (Versorgungsleitungen) sind von der Planung insoweit
berührt, als eine Bebauung nur in Abstimmung mit ihnen durchgeführt werden kann.
Die Grundzüge der Planung sind durch die Vereinfachte Änderung nicht betroffen.
~
•
Anlagen
•
P:ISZlVORLAGENIV6100055·249.DOC
ZEPP GRUNDSTÜCKSGESELLSCHAFT MBH, FRENZENSTR. 43 A, 50374 ERFTSTADT
Stadt Erftstadt
Leiter des Planungsamtes
Herrn Wirtz
Holzdamm 10
Anlege
/1 . zu
Blatt
- 1-
[ vt/o9J;]l
50374 Erftstadt
EZlPk
Bebauungsplan
Nr. 125, Erftstadt-Lechenich
- Ihr Schreiben vom 17.08.2005
I vereinfachte
19. August 2005
Änderung
Sehr geehrter Herr Wirtz,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.08.2005. An einer Bebauung bin ich natürlich
grundsätzlich interessiert und stimme hiermit notgedrungen der Umlegung der
Leitungen und Übernahme der Kosten zu. Ich darf Sie bei der Gelegenheit nochmals
darauf hinweisen, dass ich seinerzeit beim Kauf des Grundstückes natürlich davon
ausgehen musste, bei Vorabstimmung zur evtl, Verlegung der Baulinie durch den
neuen Grundstückszuschnit! hier ein Grundstück präsentiert zu bekommen, welches
auch bebaubar ist. Hier habe ich Grunddienstbarkeiten
unterschrieben die A.T.U.
betreffend eine Überbauung der Leitungen zugelassen hat. Wenn ich nicht
mindestens davon ausgehen konnte, dass dies hier im gleichen Maße geschieht, war
ich zumindest der Meinung, dass hier eine Umlegung stattfindet oder die Anrechnung
der Kosten auf den Kaufpreis. Ansonsten lässt sich dieser ja sonst schwerlich im
Vergleich mit den anderen verkauften Grundstücken, unter denen keinerlei Leitungen
liegen, meines Erachtens nicht darstellen und würde somit auch gegen das
Gleichheitsprinzip verstoßen.
-----=""""'"
Mit freundlichen
Grüßen
Zepp Grundstücksgesellschaft
mbH
Engelbert Zep
Geschäftsführer
Amtsgericht Köln B 44286
Zepp Grundstücksgesellschaft mbH.
Geschäftsführer Engelbert Zepp
Bankverbindung Kreissparkasse Köln, Konto Nr. 0 191003 767 , BLZ370 502 99
Tel. 0 2235/95531-0, FaxO 2235/9 55 31-3
G:\Zepp.GmbH\BVZUnftslra:ssePairialSv2005\Stadt
Wirtz-Zustimmung
0819_00c
1. VEREINFACHTE ÄNDERUNG
Bebauungsplan Nr. 125 M 1:1.000
Römerhofpark
Erftstadt-Lechenic A n 10
,;f
ge
zu
II/fI08'.vl
Zeichenerklärung
Art der baulichen
EiB
•
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Grundflächenzahl
Bauweisen,
-_.-
Nutzung
Zahl der Vollgeschosse - Höehstgrenze
0,75
o
Nutzung (§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
GewertJegebiet 2
Maß der baulichen
II
Blatt - 2-
Baugrenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
Ollene Bauweise
Baugrenze
Von der Bebauung freizuhaltende
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
Schutzflächen
!VVVV\ Umgrenzung der von der Bebauung
freizuhaltenden Schutzfläche
Sonstige
Festsetzungen
Grenze des rtlumlichen Geltungsbereichs
des BP 125
•
Grenze des räumlichen Geltunqsbereichs
der 1. Vereinfachten Änderung
Die textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 125 bleiben unverändert.
Im Anderungsbereich befinden sich Versorgungsund Abwasserleitungen. Eine Bebauung ist mit
den entsprechenden Versorgungsträgem (RWE,
Telekom) und den Stadtwerken Erftstadt (Kanal,
Wasser) abzustimmen.