Daten
Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
02.12.2013
Erstellt
26.11.13, 18:22
Aktualisiert
26.11.13, 18:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
20/1
20 22 02
07.11.2013
372/2013
Betreff
Grundsätze für Ermächtigungsübertragungen
hier: Zustimmung des Rates gem. § 22 Abs. 1 GemHVO
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat stimmt den als Anlage 1 beigefügten Grundsätzen für Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu.
Erläuterungen:
Die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen wurden
bisher durch § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) a. F. umfassend
geregelt.
Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Evaluierung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) mit dem ersten NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) vom 18.09.2012
(GV.NRW. S.432) auch die Regelungen zur Übertragung von Ermächtigungen wesentlich
verändert (s. Anlage 2 Synopse alte/neue Regelung und 3 Gesetzesbegründung Landtag).
Grundsätzlich bleibt die Übertragbarkeit von Ermächtigungen im Rahmen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung uneingeschränkt bestehen. Die bisher geltenden Detailregelungen wurden aber gestrichen und die Entscheidung stärker in die Verantwortung der einzelnen Kommune gelegt.
Künftig hat der Bürgermeister mit Zustimmung des Rates die Grundsätze der Übertragung
von Haushaltsmitteln zu regeln.
Die Verwaltung hat auf der Grundlage der bisherigen konkreten Bestimmungen des § 22
GemHVO NRW a.F. eine entsprechende Regelung zur Übertragung von Ermächtigungen gem. § 22 GemHVO (Anlage 1) erstellt. Aus Sicht der Verwaltung haben sich die bisBgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
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Drucksache 372/2013
herigen konkreten Bestimmungen des § 22 GemHVO NRW a. F. grundsätzlich bewährt
und wurden somit nur im Detail an die Gegebenheiten und Umstände bei der Stadt Brühl
angepasst.
Anlage(n):
(1) Grundsätze für Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) der Stadt Brühl
(2) Synopse zur alten und neuen Regelung des § 22 GemHVO
(3) Begründung des Landtags zur Gesetzesänderung
Bgm.
Zust. Dez.
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Dez II
FB 14