Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
22.11.12, 19:30
Aktualisiert
22.11.12, 19:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
396/2012
Erstellt am:
14.11.2012
Aktenzeichen:
II / 510
Verfasser/in:
Frau Tatas
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
29.11.2012
Haupt- und Finanzausschuss
X
04.12.2012
Rat
X
18.12.2012
Betreff
U3-Ausbaumaßnahme der katholischen Kindertagesstätte St. Martinus in Sinthern
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre (konsumtiv 2013)
116.000 €
Folgejahre BK-Zuschuss
19.500 €
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
X ja
nein
Vorlage Nr.: 396/2012 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,
der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt,
der Rat der Stadt Pulheim beschließt
1. für die Erweitung der kath. Kindertagesstätte St. Martinus in Sinthern um eine Gruppe eine Investitionskostenförderung in Höhe von 116.000 € für Umbau und Ersteinrichtung bereit zu stellen
2. die freiwillige Übernahme des Trägeranteils für eine Gruppe der kath. Kindertagesstätte St. Martinus für die Dauer von
20 Jahren (gerechnet ab dem Kindergartenjahr 2013/2014).
Erläuterungen
Die katholische Kindertagesstätte St. Martinus in Sinthern wird als 2-gruppige Kindertagesstätte betrieben. Seit dem
01.08.2008 wird für die 2. Gruppe der Trägeranteil (12 % der Betriebskosten) als freiwillige Maßnahme übernommen, da
der Betrieb einer 2. Gruppe für die Bedarfsdeckung von Betreuungsplätzen im Bezirk Sinthern/Geyen erforderlich war.
In der Fortschreibung der Bedarfsplanung für Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen wurde für den Jugendhilfeausschuss am 30.06.2011 (Vorlage 198/2011) der Bedarf für eine weitere Gruppe im Bezirk Sinthern/Geyen festgestellt und Gespräche mit dem Gemeindekirchenverband (Träger der Kindertagesstätte St. Martinus) aufgenommen. Die
Notwendigkeit der Erweiterung dieser Kindertagesstätte um eine 3. Gruppe hat sich in der Fortschreibung der Bedarfsplanung (Jugendhilfeausschuss 31.05.2012, Vorlage Nr. 148/2012) bestätigt.
Der Gemeindekirchenverband rechnet mit Investitionskosten von rd. 150.000 €. In der 3. Gruppe der katholischen Kindertagesstätte St. Martinus sollen insgesamt 20 Kinder betreut werden. Geplant ist die Bezuschussung von 4 U3-Plätze
für die Betreuung von Kindern ab 2 Jahren. Die grundsätzliche Bereitschaft der Stadt Pulheim zur Förderung der 3.
Gruppe wurde bereits in der Sitzung des Rates am 03.07.2012 (Vorlagen-Nr. 200/2012) signalisiert. Der Rat hatte in
dieser Sitzung die Verwaltung beauftragt, mit dem Träger weitere Verhandlungen über die Höhe der zusätzlichen Fördermittel und einer freiwilligen Bezuschussung von Betriebskosten zu führen.
Zwischenzeitlich liegt ein erstes Verhandlungsergebnis vor:
1. Der Gemeindekirchenverband Brauweiler Sinthern Geyen als Träger der Kita St. Martinus beteiligt sich an den
Investitionskosten für die Erweiterung der Kindertagesstätte um eine 3. Gruppe und den Umbauten im Bestand
mit einer Summe von 34.000 €. Der verbleibende Betrag von 116.000 € wird von der Stadt Pulheim finanziert
(Verwendung von Landeszuschüssen und Einsatz eigener Mittel) - siehe Anlage, Ziffer 2.
Die Mittel hierfür sind im Entwurf des Haushalt 2013 (06 01 01 5317270/7317270 Investitionskostenzuschüsse für
freie Träger) enthalten.
Eine Steigerung des Investitionskostenzuschusses bei einer unvorhergesehenen Erhöhung der Investitionskosten ist
nicht vorgesehen.
2. Die Stadt Pulheim übernimmt die freiwillige Übernahme des Trägeranteils für eine 3. Gruppe (Typ I, Kinder von 2
Jahren bis zur Einschulung). Die Kosten betragen rd. 19.500 € pro Kindergartenjahr (siehe Anlage, Ziffer 1). Die Betriebskostenanteile für 2 Gruppen werden vom Träger (Gemeindekirchenverband) finanziert.
Vorlage Nr.: 396/2012 . Seite 3 / 3
In der Stadt Pulheim werden grundsätzlich alle Trägeranteile von den Trägern finanziert. In diesem Fall schlägt die Verwaltung eine andere Regelung vor, da hier die Übernahme von Trägeranteilen für eine neue Gruppe erfolgen soll. Die
Übernahme von Trägeranteilen für bereits bestehende Gruppen wird auch weiterhin ausgeschlossen.
Mit der Beschlussfassung geht ein Auftrag an die Verwaltung einher, dass die Verwaltung im Sinne des Beschlussvorschlages und den Erläuterungen die Verhandlungen abschließt und die gegebenenfalls erforderlichen haushaltsrelevanten Schritte veranlasst.
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Dezernent
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Amtsleiter
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Verfasserin