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Vorlage (Tagesbetreuung in Einrichtungen hier: Sprachstandserhebung 2013 in den Tageseinrichtungen für Kinder)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
130 kB
Datum
11.02.2014
Erstellt
05.11.13, 18:23
Aktualisiert
23.01.14, 18:20
Vorlage (Tagesbetreuung in Einrichtungen
hier: Sprachstandserhebung 2013 in den Tageseinrichtungen für Kinder) Vorlage (Tagesbetreuung in Einrichtungen
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hier: Sprachstandserhebung 2013 in den Tageseinrichtungen für Kinder)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen 40/1 Datum Vorlagen-Nr. 25.09.2013 308/2013 Betreff Tagesbetreuung in Einrichtungen hier: Sprachstandserhebung 2013 in den Tageseinrichtungen für Kinder Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Schulausschuss Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 54390/3601 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Seit 2007 wird gemäß § 36 Abs. 2 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen jährlich mittels des Delfin 4 – Tests (Diagnostik Elternarbeit und Förderung der Sprachkompetenz 4-Jähriger in NRW) die Sprachkompetenz der Kinder überprüft, die zwei Jahre später schulpflichtig werden. Die Testphase umfasste dieses Jahr den Zeitraum vom 08.04. – 05.07.2013. In den Brühler Kindertageseinrichtungen wurden 346 Kinder getestet, davon 167 Kinder (= 48,3%) in den neun städtischen Einrichtungen und 179 Kinder (= 51,7%) in den 15 Einrichtungen der freien Träger. Von allen getesteten Kindern erhielten 72 Kinder (= 20,8%) eine Bescheinigung, dass ihre Sprachentwicklung nicht der des Altersdurchschnitts entspricht. 59,7% (= 43) dieser Kinder besuchen eine städtische Kindertageseinrichtung. 66,7 % (= 48) dieser Kinder aus der Sprachstandserhebung 2013 mit bescheinigtem zusätzlichem Sprachförderbedarf weisen einen Migrationshintergrund auf. Von diesen besuchen 68,8 % (= 33 Kinder) eine städtische Kindertageseinrichtung. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 308/2013 Die Übersicht der Delfin 4 - Sprachstandserhebung in den Kindertageseinrichtungen in Brühl von 2007 – 2013 zeigt starke Schwankungen des Prozentsatzes der Brühler Kinder mit bescheinigtem zusätzlichen Sprachförderbedarf auf. Grundsätzlich sind für die Feststellung einer nicht altersgemäßen Sprachentwicklung eines Kindes so viele Ursachen denkbar, wie es Einflüsse gibt, die die Sprachentwicklung von Kindern und die Testergebnisse determinieren. Daher ist eine Interpretation der Zahlen z.B. in Hinsicht auf das Feststellen von Tendenzen nicht ratsam. Als gesicherte Erkenntnis gilt allerdings, dass die Eltern entscheidenden Einfluss auf die Sprach- und damit Gesamtentwicklung ihrer Kinder haben, womit der Arbeit mit und an Eltern auch eine wesentliche Bedeutung zukommt. Sicher ist auch, dass Sprachförderung möglichst früh einsetzen muss, um die natürliche Entwicklung von Sprache aktiv zu unterstützen, aber auch, um Fehlentwicklungen schon im Vorfeld wahrnehmen bzw. begegnen zu können. Erschwert wird dies dadurch, dass die Entwicklung und Anwendung von Sprachförderkonzepten, die nicht nur die Kinder mit ermitteltem zusätzlichem Sprachförderbedarf gezielt fördern, wie es zu Beginn der Delfin 4Testungen noch vielerorts üblich war, sondern die alle Kinder vom ersten Tag ihres Aufenthalts in der Tageseinrichtung im Blick haben, noch in den Anfängen steckt. Eine Konzentration der in den Tageseinrichtungen tätigen Fachkräfte auf die Sprachförderung auch oder besonders der unter-dreijährigen Kinder wird zudem durch immer wieder neu auftretende spezielle Erfordernisse wie z.B. den Umgang mit der Inklusion sehr erschwert. Für jedes Kind, dem mittels des Delfin 4-Tests im laufenden Jahr zusätzlicher Sprachförderbedarf bescheinigt wird, stellt das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 350 € zur Verfügung. Für das Kindergartenjahr 2013/14 beläuft sich der Gesamtbetrag für alle Brühler Kindertageseinrichtungen auf 41.450,00 €. Dieser Betrag setzt sich aus der Zahlung für die in 2012 und die in 2013 zusätzlich sprachförderbedürftig getesteten und damit förderbedürftigen Kinder zusammen. Von den 41.450,00 € Landesmitteln für die Sprachförderung können die städtischen Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2013/14 über 25.700,00 € verfügen, die Einrichtungen der freien Träger über 15.750,00 €. Die Mittel werden in unterschiedlicher Gewichtung für Personal, Fortbildung und die Anschaffung von Sprachfördermaterialien bzw. Materialien, die im Rahmen der Sprachförderung genutzt werden können, eingesetzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt den Prozentsatz der zusätzlich sprachförderbedürftigen Kinder in Brühl seit Beginn des Delfin 4-Verfahrens im Jahr 2007 bis heute und den Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund an dieser Gruppe. Darüber hinaus erlaubt sie einen Vergleich mit der Landesquote des Sprachförderbedarfs. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 308/2013 Sprachstandserhebung in den Kindertageseinrichtungen in Brühl 2007 – 2013 Testjahr Gesamtzahl Geburtszeitraum 2007 Sprachförderbedarf der getesteten Kinder GesamtSprachförderbedarf Landesquote gein % davon mit in % samt Migrationshintergrund* in Brühl zu testende Kinder in Tageseinrichtungen getestete Kinder 438 428 52 12,1 % ** ** 17 – 22 % 386 330 87 26,3 % ** ** ca. 23 % 430 404 80 19,8 % 66 82,5 % 24 % 413 404 87 21,5 % 69 79,3 % 24,7 % 311 *** 298 54 18,1 % 43 79,6 % 24,8 % 383 381 55 14,4% 36 65,5% 24,7 % 346 346 72 20,8% 48 66,7% Zahl ist aktuell noch nicht veröffentlicht 02.09.0201.09.03 2008 02.09.0301.09.04 2009 02.09.0401.10.05 2010 02.10.0501.11.06 2011 02.11.0630.09.07 2012 01.10.0730.09.08 201301.10.0830.09.09 * Der Abfrage in den Tageseinrichtungen liegt die Definition des Begriffs „Migrationshintergrund“ zugrunde, die vom Statistischen Bundesamt entwickelt wurde. Einen Migrationshintergrund haben danach: Ausländerinnen und Ausländer, im Ausland Geborene und nach dem 1. Januar Zugewanderte, Eingebürgerte sowie Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil in eine der genannten Kategorien fällt. ** In den ersten Jahren der Sprachstanderhebung wurde der Prozentanteil der Kinder mit Migrationshintergrund an der Gesamtzahl der Kinder mit zusätzlichem Sprachförderbedarf nicht erhoben. *** (anstatt 390 mit vorh. Geburtszeitraum 2.11.06- 1.12.07) Mit Runderlass (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW) vom 07.01.11 war der Geburtszeitraum für die Sprachstandserhebung 2011: Kinder, die vom 02.11.06 – 01.12.07 geboren waren. 5. Schulrechtsänderungsgesetz vom 30. März 2011: Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. Sept. das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Jahres. Davor wurden alle Kinder, die im Zeitraum 02.11.06 – 01.12.07 geboren waren, in zwei Jahren schulpflichtig. Nach Verabschiedung des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes war der Geburtszeitraum der zu testenden Kinder:02.11.06 – 30.09.07 Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14