Daten
Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
17.02.2014
Erstellt
04.02.14, 18:23
Aktualisiert
04.02.14, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
03
10 20 60 / 15
28.01.2014
37/2014
Betreff
Sondersatzung gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8
KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
hier: Schiffergasse
Bezug: TA 26.11.2012, Vorlage Nr. 171/2012; VKA 17.09.2013, Vorlage Nr. 272/2013
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte
Sondersatzung gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 des KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Brühl
- Schiffergasse
Erläuterungen:
In seiner Sitzung vom 26.11.2012 beschloss der Ausschuss für Tiefbau und Abwasser die
Erneuerung des Regen- und Schmutzwasserkanals im nördlichen Teil der Schiffergasse
entsprechend des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Brühl (Vorlage 171/2012).
Die Kanalisation in der Schiffergasse ist aufgrund ihrer mangelhaften hydraulischen Leistungsfähigkeit und des schlechten baulichen Zustandes erneuerungsbedürftig.
Darüber hinaus befindet sich auch die Straße in ihrem nördlichen von der Buschgasse abzweigenden Teil in einem sehr schlechten Bauzustand. Im unmittelbaren Anschluss an die
Kanalbauarbeiten soll der nördliche Teil der Schiffergasse komplett erneuert werden.
Der Verkehrsausschuss fasste in seiner Sitzung am 17.09.2013 (Vorlagen-Nr. 272/2013)
den Beschluss, diesen Straßenabschnitt zu erneuern. Gemäß dem beschlossenen Bauprogramm wird der nördliche Teil der Schiffergasse in einer niveaugleichen Verkehrsmischfläche, die überwiegend in Pflaster hergestellt wird, ausgebaut. Im Einmündungsbereich
der Buschgasse wird der Straßenbelag in Asphalt hergestellt, um Radscherkräfte besser
aufnehmen zu können. Die Straßenentwässerung erfolgt durch eine 3-zeilige Mittelrinne.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 37/2014
Die der Stadt entstehenden Kosten für den Ausbau der Straße in Form einer niveaugleichen Verkehrsmischfläche, die Herstellung des Einmündungsbereiches mit einem Asphaltbelag sowie die Herstellung der Straßenentwässerung durch eine 3 –zeilige Mittelrinne unterliegen der Beitragspflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 und 7 der Straßenbaubeitragssatzung der
Stadt Brühl).
Für Verkehrsmischflächen werden die anrechenbaren Breiten und Anteile der Beitragspflichtigen am Aufwand für die anrechenbaren Breiten sowie der Umfang der einzelnen
Maßnahmen im Einzelfall durch Satzung festgesetzt (§ 4 Abs. 5 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Brühl).
Bei der Entscheidung über die Höhe des von den Beitragspflichtigen zu übernehmenden
Anteils an den beitragspflichtigen Kosten muss eine Abwägung zwischen den gebotenen
wirtschaftlichen Vorteilen für die Anlieger und den Vorteilen für die Allgemeinheit erfolgen,
weil die Straße sowohl von den Anliegern als auch von der Allgemeinheit benutzt werden
kann.
Die Schiffergasse ist eine Anliegerstraße. Anliegerstraßen sind Straßen, die überwiegend
der Erschließung der angrenzenden oder der durch eine Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücken dienen (§ 4 Abs. 6 a der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Brühl).
Das Oberverwaltungsgericht in Münster vertritt die Rechtsauffassung, dass sich der Anliegeranteil bei verkehrsberuhigten Wohnstraßen, d. h. bei Anliegerstraßen, die verkehrsberuhigt als Mischfläche ausgebaut worden sind, an dem in der Satzung für „normale“ Anliegerstraßen festgesetzten Anliegeranteil zu orientieren habe (Urteil v. 14.06.1989 -2 A
1152/87- und Urteil v. 04.07.1986 -2 A 1761/85-). Gemäß § 4 Abs. 1 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Brühl vom 20.12.1993 in der Fassung der Änderungssatzung vom
23.09.2002 beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen bei Anliegerstraßen 50 % am beitragsfähigen Aufwand für die Fahrbahn und die Straßenentwässerung.
Anlage(n):
(1) Sondersatzung Schiffergasse
(2) Katasterplan Schiffergasse
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14