Daten
Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
17.02.2014
Erstellt
04.02.14, 18:23
Aktualisiert
04.02.14, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40/3
41 10 01 Pu/Ov
23.01.2014
29/2014
Betreff
Städtepartnerschaftsjubiläum 2014;
hier: Zwischenfinanzierung
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Überplanmäßiger Aufwand Sachkonto 543118 / Kostenstelle 11070800
Überplanmäßige Auszahlung Sachkonto 743118 / Kostenstelle 11070800
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt einen überplanmäßigen Aufwand bzw. eine überplanmäßige Auszahlung (Repräsentationen 543118 bzw. 743118 / Kostenstelle 11070800) in Höhe von
20.000 Euro als Zwischenfinanzierung für den Förderverein ‚Brühler Städtefreundschaften
e.V.’ für das Treffen der Brühler Partner- und Freundschaftsstädte vom 05.06.-09.06.2014
im Rahmen des 50-jährigen Jubiläums mit Sceaux.
Die Deckung erfolgt durch den ungeplanten Mehrertrag/Mehreinnahme des Zuschusses
der Europäischen Kommission in Höhe von 20.000 Euro (Zuweisungen übrige Bereiche
414800 bzw. 614800 / Kostenstelle 11070800).
Erläuterungen:
Der Förderverein Brühler Städtefreundschaften e.V. hat Ende August 2013 einen Antrag
an die Europäische Kommission in Brüssel gestellt, um die Bürgerbegegnung während
der Jubiläumsfeierlichkeiten vom 05.06.-09.06.2014 bezuschussen zu lassen. Dieser Antrag wurde im Dezember 2013 durch die Europäische Kommission bewilligt.
Die Richtlinien der Europäischen Kommission sehen vor, dass die jeweiligen Veranstaltungstage erst abgeschlossen sein müssen, bevor der bewilligte Zuschuss ausbezahlt
wird. Ein entsprechender Verwendungsnachweis mit verbindlichem Abschlussbericht wird
vom Förderverein Brühler Städtefreundschaften e.V. in Zusammenarbeit mit der Stadt
Brühl, Abteilung Kultur, Partnerschaften und Tourismus, im Anschluss an die Begegnungstage erstellt und an die Europäische Kommission geschickt.
Das Prüfungsverfahren dieses Nachweises kann in Brüssel bis zu 90 Tagen dauern. Erst
danach wird der schon im Dezember 2013 zugesagte Zuschuss für die Bürgerbegegnung
im Juni 2014 der Europäischen Kommission an den Brühler Förderverein ausbezahlt.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 29/2014
Die Erfahrung des letzten Zuschussantrages und der anschließenden Auszahlung hat gezeigt, dass die bewilligten Fördermittel nach Einreichung des Verwendungsnachweises
nur ca. 20 Tage in Anspruch genommen haben. Die Rückzahlung der Zwischenfinanzierung an die Stadt Brühl in Höhe von 20.000 € wird auch in diesem Jahr unmittelbar nach
Erhalt des Zuschusses durch den Förderverein Brühler Städtefreundschaften e.V. vorgenommen.
Die überplanmäßige Ausgabe hätte somit nur finanzielle Auswirkungen für die „Überbrückungszeit“ von maximal 90 Tage nach Einreichung des Verwendungsnachweises.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14