Daten
Kommune
Brühl
Größe
118 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
04.02.14, 18:23
Aktualisiert
04.02.14, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
40/1
Datum
Vorlagen-Nr.
14.01.2014
14/2014
Betreff
Vorstellung des Sachgebietes „Vormundschaften/ Pflegschaften, Beistandschaften“
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Das Sachgebiet Vormundschaften/ Pflegschaften, Beistandschaften im Jugendamt umfasst die folgenden Aufgaben:
Beurkundungen nach § 59 SGB VIII i. V. m. dem Beurkundungsgesetz
Sorgeregister nach § 1626a BGB
Beratung und Unterstützung nach §§ 17, 18 und § 52a SGB VIII
Beistandschaften nach §§ 1712 ff BGB
Vormundschaften/ Pflegschaften nach §§ 1773 ff BGB
(Anlage 1)
Beurkundungen
Die Urkundspersonen beim Jugendamt sind in der Hauptsache befugt, Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen, Verpflichtungen zum Unterhalt und gemeinsame
Sorgeerklärungen zu beurkunden.
Die Befugnisse ergeben sich aus dem § 59 SGB VIII.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 14/2014
Sorgeregister
In jedem Geburtsjugendamt ist ein Sorgeregister zu führen. Geburtsjugendamt ist jeweils
das für den Geburtsort eines Kindes zuständige Jugendamt.
Hier werden alle abgegebenen Sorgeerklärungen von nicht verheirateten Eltern eingetragen.
Von den in 2013 insgesamt 210 erstellten Urkunden waren 79 Sorgeerklärungen. Dazu
kommen regelmäßig weitere Sorgeerklärungen von in Brühl geborenen Kindern die in anderen Städten erstellt wurden.
Neben der Pflege des Registers zählt die Ausstellung von sogenannten Negativattesten
zu den Aufgaben in diesem Bereich.
Mit einem Negativattest wird die alleinige Sorge der Mutter bescheinigt.
Beratung und Unterstützung
Mütter und Väter, die alleine für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung im Jugendamt.
In diesem Bereich können erste Fragen in Sachen Unterhalt und Vaterschaftsfeststellung
besprochen und in Trennungsfällen beraten und unterstützt werden.
Beistandschaften
Wenn eine Beratung oder Unterstützung nicht mehr ausreicht und eine rechtliche Vertretung des Kindes in den Bereichen Vaterschaftsfeststellung oder Geltendmachung und
Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen erforderlich ist, wird eine Beistandschaft eingerichtet.
Das Jugendamt wird in dem Fall von dem berechtigten Elternteil schriftlich legitimiert das
Kind in den entsprechenden Bereichen rechtlich zu vertreten.
Hierzu zählt insbesondere auch die Vertretung vor Gericht.
Vormundschaften/ Pflegschaften
In diesem Bereich werden Teile oder auch oft das gesamte Sorgerecht auf das Jugendamt übertragen.
Die hierfür bestellten Mitarbeiter/-innen treten dann an die Stelle der Eltern und treffen
alleinige Entscheidungen in allen Bereichen wie z. B. Gesundheit, Kindertagesstätte,
Schule, Beruf etc.
Durch zahlreiche gesetzliche Änderungen in den vergangenen Jahren, insbesondere das
Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrecht vom 06.07.2011, wurde
der Aufgabenbereich erheblich erweitert und qualitativ aufgewertet.
Im Fokus steht ein engerer Kontakt und Bezug zu den Kindern.
Hierfür wurde unter anderem eine Fallobergrenze von höchstens 50 Kindern pro Vollzeitstelle gesetzlich festgelegt.
Dies ermöglicht den Vormündern/ Amtspflegern das Gebot „die Pflege und Erziehung der
Mündel persönlich zu fördern und zu gewährleisten“ umzusetzen.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
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Seite - 3 –
Drucksache 14/2014
So kann eine persönliche Beziehung zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und
den Kindern und Jugendlichen entstehen und gepflegt werden.
Im Jahr 2013 war das Jugendamt der Stadt Brühl für durchschnittlich 30 Vormundschaften
und 18 Pflegschaften bestellt.
Die Entwicklung der Fallzahlen im oben dargestellten Sachgebiet ist der Tabelle, die als
Anlage 2 beigefügt ist, zu entnehmen.
Anlage(n):
(1) Gesetzestexte
(2) Jahresübersicht Kennzahlen
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14