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Vorlage (Vorstellung des Sachgebietes „Vormundschaften/ Pflegschaften, Beistandschaften“)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
118 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
04.02.14, 18:23
Aktualisiert
04.02.14, 18:23
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen 40/1 Datum Vorlagen-Nr. 14.01.2014 14/2014 Betreff Vorstellung des Sachgebietes „Vormundschaften/ Pflegschaften, Beistandschaften“ Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Das Sachgebiet Vormundschaften/ Pflegschaften, Beistandschaften im Jugendamt umfasst die folgenden Aufgaben:  Beurkundungen nach § 59 SGB VIII i. V. m. dem Beurkundungsgesetz  Sorgeregister nach § 1626a BGB  Beratung und Unterstützung nach §§ 17, 18 und § 52a SGB VIII  Beistandschaften nach §§ 1712 ff BGB  Vormundschaften/ Pflegschaften nach §§ 1773 ff BGB (Anlage 1) Beurkundungen Die Urkundspersonen beim Jugendamt sind in der Hauptsache befugt, Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen, Verpflichtungen zum Unterhalt und gemeinsame Sorgeerklärungen zu beurkunden. Die Befugnisse ergeben sich aus dem § 59 SGB VIII. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 14/2014 Sorgeregister In jedem Geburtsjugendamt ist ein Sorgeregister zu führen. Geburtsjugendamt ist jeweils das für den Geburtsort eines Kindes zuständige Jugendamt. Hier werden alle abgegebenen Sorgeerklärungen von nicht verheirateten Eltern eingetragen. Von den in 2013 insgesamt 210 erstellten Urkunden waren 79 Sorgeerklärungen. Dazu kommen regelmäßig weitere Sorgeerklärungen von in Brühl geborenen Kindern die in anderen Städten erstellt wurden. Neben der Pflege des Registers zählt die Ausstellung von sogenannten Negativattesten zu den Aufgaben in diesem Bereich. Mit einem Negativattest wird die alleinige Sorge der Mutter bescheinigt. Beratung und Unterstützung Mütter und Väter, die alleine für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung im Jugendamt. In diesem Bereich können erste Fragen in Sachen Unterhalt und Vaterschaftsfeststellung besprochen und in Trennungsfällen beraten und unterstützt werden. Beistandschaften Wenn eine Beratung oder Unterstützung nicht mehr ausreicht und eine rechtliche Vertretung des Kindes in den Bereichen Vaterschaftsfeststellung oder Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen erforderlich ist, wird eine Beistandschaft eingerichtet. Das Jugendamt wird in dem Fall von dem berechtigten Elternteil schriftlich legitimiert das Kind in den entsprechenden Bereichen rechtlich zu vertreten. Hierzu zählt insbesondere auch die Vertretung vor Gericht. Vormundschaften/ Pflegschaften In diesem Bereich werden Teile oder auch oft das gesamte Sorgerecht auf das Jugendamt übertragen. Die hierfür bestellten Mitarbeiter/-innen treten dann an die Stelle der Eltern und treffen alleinige Entscheidungen in allen Bereichen wie z. B. Gesundheit, Kindertagesstätte, Schule, Beruf etc. Durch zahlreiche gesetzliche Änderungen in den vergangenen Jahren, insbesondere das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrecht vom 06.07.2011, wurde der Aufgabenbereich erheblich erweitert und qualitativ aufgewertet. Im Fokus steht ein engerer Kontakt und Bezug zu den Kindern. Hierfür wurde unter anderem eine Fallobergrenze von höchstens 50 Kindern pro Vollzeitstelle gesetzlich festgelegt. Dies ermöglicht den Vormündern/ Amtspflegern das Gebot „die Pflege und Erziehung der Mündel persönlich zu fördern und zu gewährleisten“ umzusetzen. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 14/2014 So kann eine persönliche Beziehung zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Kindern und Jugendlichen entstehen und gepflegt werden. Im Jahr 2013 war das Jugendamt der Stadt Brühl für durchschnittlich 30 Vormundschaften und 18 Pflegschaften bestellt. Die Entwicklung der Fallzahlen im oben dargestellten Sachgebiet ist der Tabelle, die als Anlage 2 beigefügt ist, zu entnehmen. Anlage(n): (1) Gesetzestexte (2) Jahresübersicht Kennzahlen Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14