Daten
Kommune
Brühl
Größe
166 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
10.02.14, 18:29
Aktualisiert
10.02.14, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
61 11 - 03
30.01.2014
49/2014
(125/95)
Betreff
Eintragung des Gebäudes Königstr.26 in die Denkmalliste der Stadt Brühl und Fortschreibung der Eintragung des Baudenkmals Nr. 207, Kaiserstr. 42
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus beschließt gem. § 3 (2)
DSchG (GV NW 1980 S. 226 / SGV NW S. 224) das Gebäude
Königstr. 26
in Verbindung mit der Denkmallisten-Verordnung vom 06.03.1981 (GV NW S. 135 /
SGV NW S. 224) als Baudenkmal einzutragen und für das Gebäude
Kaiserstr. 42
die Fortschreibung der Eintragung des Baudenkmals Nr. 207 vorzunehmen.
Erläuterungen:
Die Denkmalwürdigkeit der o. g. Objekte sind gem. § 2 DSchG gegeben. Die Begründungen wurden erarbeitet.
Königstr. 26
1984 wurden die meisten Häuser der Königstraße unter Schutz gestellt. Auf Grund der
damaligen durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen wurde das Haus Königstr. 26
nicht in die Denkmalliste eingetragen.
Nun hat bei der Königstr. 26 ein Eigentümerwechsel stattgefunden. Bei den notwendigen
Sanierungsmaßnahmen haben die neuen Besitzer z. B. die abgehangenen Decken entfernt. Dabei kamen die alten Stuckdecken zum Vorschein. Bei weiteren Entfernungen von
alten Modernisierungsmaßnahmen wie Verkleidungen kamen weitere historische Ausstattungen zu Tage. Daraufhin haben die Eigentümer den Antrag auf Eintragung in die Denkmalliste gestellt. Das Gebäude wurde gemäß § 4 DSchG vorläufig unter Schutz gestellt
und ein Sanierungskonzept für das Gebäude erarbeitet, in dem es um die Restaurierung
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vorhandener Ausstattungsgegenstände sowie die Wiederherstellung von verlorenen Teilen
(Fenster …) geht.
Begründung der Denkmaleigenschaft
Zwischen 1880 und 1910 drängte immer mehr Bevölkerung nach Brühl, angezogen vom
Wohlstand, der Industrie, den guten Verkehrsverbindungen und dem Ruf der Kaiserresidenz. Es entwickelte sich ein lebhafter Grundstücksverkehr.
Um die stark einsetzende Bautätigkeit in rechte Bahnen zu lenken, wurden entsprechend
dem preußischen Fluchtliniengesetz, ergänzt durch ein Brühler Ortsstatut, für alle bestehenden Straßen Fluchtlinien aufgestellt und neue Straßen vornehmlich im Norden und
Westen der Stadt ausgewiesen. Die hohen Grundstückspreise und Erschließungskosten
ließen nur noch kleinere Parzellen zu und bewirkten eine bescheidenere Bauweise. So
wurde der Zuzug wohlhabender Neubürger von Rentnern und Pensionären abgelöst.
Zwischen 1890 und 1899 wird für die östliche Königstraße (zwischen Kurfürstenstraße
und Kölnstraße) der Fluchtlinienplan erstellt. Die kleinen Parzellen wurden in offener Bauweise meistens mit Doppelhäusern bebaut.
Es gründete sich die Brühler Baugesellschaft, die als Bauherr und Bauträger tätig war. Ein
immer gleicher Kreis von Architekten und Bauleitern ist für die Brühler Baugesellschaft
tätig.
An den Bauten kann beispielsweise verfolgt werden, welche Gestaltungsmittel den Architekten jener Zeit zur Verfügung standen. Die Wahl des Stiles und die verwandten Ornamente umfassten Elemente aus allen Bauepochen, die in buntem Wechsel und jeglicher
Kombination montiert und zu einer einheitlichen Fassade zusammengesetzt wurden.
Ein sehr lebendiges Straßenbild entstand durch die Gestaltung der Doppelhäuser. Die
einzelnen Haushälften wurden in vollkommen unterschiedlichen Stilkombinationen gehalten.
Zur Geschichte des Hauses Königstr. 26
Erbaut 1902 als zweigeschossiges Wohnhaus im Landhausstil auf einem unregelmäßigen
Grundriss. Das Dach ist durch die hochgezogenen unterschiedlichen Giebel sehr vielgestaltig. Der Schmuck der Außenwände wird durch den Wechsel von Putz im 1. Obergeschoss und den roten Ziegeln im Erdgeschoss bestimmt. Der Eingang erfolgt auf der linken Seite in einem schmalen Treppenhausanbau mit einem über die gesamten Geschosse reichenden rundbogigen Treppenhausfenster, das zum Teil noch mit der originalen
Buntverglasung (Blüten) versehen ist. Das Türblatt der Haustüre ist modern. Die Fenster
haben unterschiedliche Formate, teilweise stichbogig und teilweise rundbogig. Für die
Gewände der Fenster wurden Formziegel gewählt.
Die im 1. Obergeschoss zur Straße liegende Loggia wurde mit modernen Fenstern nachträglich geschlossen und beeinträchtigt so das Erscheinungsbild des Gebäudes.
Die historische Ausstattung des Hauses wurde durch Modernisierungsmaßnahmen in den
1970/1980er Jahren verändert. So wurden sämtliche Kassettentüren durch moderne glatte Türen ersetzt. Bei dieser Modernisierung wurden die Decken abgehangen. Dadurch
sind aber sämtliche Randstuckaturen und Deckenrosetten im Erd- und 1. Obergeschoss
erhalten geblieben. Ebenfalls ist das Treppenhaus mit der Treppe auch im Original erhalten und gehört so wie die Deckenstuckaturen zu der historischen Ausstattung des Hauses
Königstr. 26.
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Das Gebäude ist bedeutend für die Geschichte des Menschen. Es ist erhaltenswert aus
wissenschaftlichen, besonders architektur- und ortsgeschichtlichen, städtebaulichen sowie
hauskundlichen Gründen.
Kaiserstr. 42
Von dem Gebäude Kaiserstr. 42 wurde 1993 nur der Ziergiebel in die Denkmalliste der
Stadt mit folgender Begründung eingetragen:
Das Wohnhaus Kaiserstr. 42 ist zugehörig zu der 1890 bis 1900 erbauten Gruppe bürgerlicher Villen und Wohnhäuser, die noch heute das Stadtbild bestimmen.
Auf Grund starker Veränderungen am Wohnhaus ist dies nach den Kriterien des Denkmalschutzgesetzes nicht mehr als Baudenkmal anzusehen. Der Eindruck dieser, vielfach
von handwerklichen Details geprägten Bebauung wird hier jedoch noch durch den hölzernen Ziergiebel deutlich. Da hinsichtlich dieser baulichen Details bereits starke Substanzverluste zu beklagen sind, ist die Erhaltung der noch vorhandenen Elemente von besonderer Bedeutung.
Gem. § 2 DSchG ist der Ziergiebel bedeutend aus städtebaulichen, ortgeschichtlichen und
architektonischen Gründen.
Im April 2013 stellte die Hauseigentümerin den Antrag zur Unterschutzstellung des gesamten Hauses, weil eine umfangreiche Sanierung der Heizungsanlage anstehen würde,
sie jedoch die gusseisernen Heizkörper und historischen Innenausstattungen (Stuck …)
erhalten möchte. Hintergrund ist, dass das Haus nach den Richtlinien für das „Energieeffizienshaus Denkmal“ saniert werden kann.
In einem Ortstermin wurde die Denkmalwürdigkeit des Hauses geprüft und festgestellt,
dass gem. § 2 DSchG die Voraussetzungen zur Eintragung bzw. Fortschreibung der
Denkmalliste vorliegen.
Begründung der Denkmaleigenschaft zur Fortschreibung
Das Gebäude wurde 1889 als dreiachsiger Putzbau für den Bauherrn Ernst Pütz erstellt.
Um 1900 erhielt das Gebäude an der Rückseite einen Anbau für das Klosett. 1901 erfolgte
durch den Architekten Johann Wiss aus Köln eine größere Veränderung an der straßenseitigen Fassade. Die auf die mittlere Achse bezogene Balkonanlage im Erd- und Obergeschoss wurde auf die gesamte Hauslänge erweitert und das Dach durch den mittig gestellten Ziergiebel gestalterisch aufgewertet. Des Weiteren wurde die Grundstückseinfriedigung
neugestaltet. 1904 wurde das Haus auf der linken Seite um eine Raumtiefe (ca. 3,40 m)
erweitert. 1908 wurde von dem Bauleiter Carl Bertrams aus Dellbrück für den neuen Eigentümer A. Schmitz das Dachgeschoss zu Wohnzwecken ausgebaut.
Heute stellt sich das Gebäude nach Außen sehr schmucklos dar. Der lange hölzerne Balkon und die darunterliegende Terrasse sind wahrscheinlich bereits kurz nach dem Zweiten
Weltkrieg entfernt worden.
Im Gegensatz zu der fast schmucklosen Fassade ist die Ausstattung im Hause noch im
Original erhalten. Das Treppenhaus mit dem historischen Bodenbelag, schwarz weiße
Marmorfliesen, der originalen doppelflügeligen Haustüre und der Treppenanlage mit aufwendig gestaltetem Endpfosten.
In den straßenseitigen Räumen des Erdgeschosses existieren flächige Deckenstuckaturen. Im Obergeschoss sind die Räume mit Deckenrosetten versehen. Weitest gehend sind
noch im gesamten Haus die original verzierten Gussheizkörper erhalten.
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Das Denkmal ist bedeutend, da es die Wohnverhältnisse des Bürgertums und die Stadterweiterung im Brühler Norden, entlang der Kaiserstraße um 1900 dokumentiert. Des Weiteren liegen für die Erhaltung und Nutzung architektonische, städtebauliche sowie wissenschaftliche Gründe vor.
Anlage(n):
(1) Königstraße 26
(2) Kaiserstraße 42 (Straßenansicht)
(3) Kaiserstraße 42 (EG Flur)
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