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Vorlage (Eintragung des Gebäudes Königstr.26 in die Denkmalliste der Stadt Brühl und Fortschreibung der Eintragung des Baudenkmals Nr. 207, Kaiserstr. 42)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
166 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
10.02.14, 18:29
Aktualisiert
10.02.14, 18:29
Vorlage (Eintragung des Gebäudes Königstr.26 in die Denkmalliste der Stadt Brühl und Fortschreibung der Eintragung des Baudenkmals Nr. 207, Kaiserstr. 42) Vorlage (Eintragung des Gebäudes Königstr.26 in die Denkmalliste der Stadt Brühl und Fortschreibung der Eintragung des Baudenkmals Nr. 207, Kaiserstr. 42) Vorlage (Eintragung des Gebäudes Königstr.26 in die Denkmalliste der Stadt Brühl und Fortschreibung der Eintragung des Baudenkmals Nr. 207, Kaiserstr. 42) Vorlage (Eintragung des Gebäudes Königstr.26 in die Denkmalliste der Stadt Brühl und Fortschreibung der Eintragung des Baudenkmals Nr. 207, Kaiserstr. 42)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 61 11 - 03 30.01.2014 49/2014 (125/95) Betreff Eintragung des Gebäudes Königstr.26 in die Denkmalliste der Stadt Brühl und Fortschreibung der Eintragung des Baudenkmals Nr. 207, Kaiserstr. 42 Beratungsfolge Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus beschließt gem. § 3 (2) DSchG (GV NW 1980 S. 226 / SGV NW S. 224) das Gebäude Königstr. 26 in Verbindung mit der Denkmallisten-Verordnung vom 06.03.1981 (GV NW S. 135 / SGV NW S. 224) als Baudenkmal einzutragen und für das Gebäude Kaiserstr. 42 die Fortschreibung der Eintragung des Baudenkmals Nr. 207 vorzunehmen. Erläuterungen: Die Denkmalwürdigkeit der o. g. Objekte sind gem. § 2 DSchG gegeben. Die Begründungen wurden erarbeitet. Königstr. 26 1984 wurden die meisten Häuser der Königstraße unter Schutz gestellt. Auf Grund der damaligen durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen wurde das Haus Königstr. 26 nicht in die Denkmalliste eingetragen. Nun hat bei der Königstr. 26 ein Eigentümerwechsel stattgefunden. Bei den notwendigen Sanierungsmaßnahmen haben die neuen Besitzer z. B. die abgehangenen Decken entfernt. Dabei kamen die alten Stuckdecken zum Vorschein. Bei weiteren Entfernungen von alten Modernisierungsmaßnahmen wie Verkleidungen kamen weitere historische Ausstattungen zu Tage. Daraufhin haben die Eigentümer den Antrag auf Eintragung in die Denkmalliste gestellt. Das Gebäude wurde gemäß § 4 DSchG vorläufig unter Schutz gestellt und ein Sanierungskonzept für das Gebäude erarbeitet, in dem es um die Restaurierung Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 49/2014 vorhandener Ausstattungsgegenstände sowie die Wiederherstellung von verlorenen Teilen (Fenster …) geht. Begründung der Denkmaleigenschaft Zwischen 1880 und 1910 drängte immer mehr Bevölkerung nach Brühl, angezogen vom Wohlstand, der Industrie, den guten Verkehrsverbindungen und dem Ruf der Kaiserresidenz. Es entwickelte sich ein lebhafter Grundstücksverkehr. Um die stark einsetzende Bautätigkeit in rechte Bahnen zu lenken, wurden entsprechend dem preußischen Fluchtliniengesetz, ergänzt durch ein Brühler Ortsstatut, für alle bestehenden Straßen Fluchtlinien aufgestellt und neue Straßen vornehmlich im Norden und Westen der Stadt ausgewiesen. Die hohen Grundstückspreise und Erschließungskosten ließen nur noch kleinere Parzellen zu und bewirkten eine bescheidenere Bauweise. So wurde der Zuzug wohlhabender Neubürger von Rentnern und Pensionären abgelöst. Zwischen 1890 und 1899 wird für die östliche Königstraße (zwischen Kurfürstenstraße und Kölnstraße) der Fluchtlinienplan erstellt. Die kleinen Parzellen wurden in offener Bauweise meistens mit Doppelhäusern bebaut. Es gründete sich die Brühler Baugesellschaft, die als Bauherr und Bauträger tätig war. Ein immer gleicher Kreis von Architekten und Bauleitern ist für die Brühler Baugesellschaft tätig. An den Bauten kann beispielsweise verfolgt werden, welche Gestaltungsmittel den Architekten jener Zeit zur Verfügung standen. Die Wahl des Stiles und die verwandten Ornamente umfassten Elemente aus allen Bauepochen, die in buntem Wechsel und jeglicher Kombination montiert und zu einer einheitlichen Fassade zusammengesetzt wurden. Ein sehr lebendiges Straßenbild entstand durch die Gestaltung der Doppelhäuser. Die einzelnen Haushälften wurden in vollkommen unterschiedlichen Stilkombinationen gehalten. Zur Geschichte des Hauses Königstr. 26 Erbaut 1902 als zweigeschossiges Wohnhaus im Landhausstil auf einem unregelmäßigen Grundriss. Das Dach ist durch die hochgezogenen unterschiedlichen Giebel sehr vielgestaltig. Der Schmuck der Außenwände wird durch den Wechsel von Putz im 1. Obergeschoss und den roten Ziegeln im Erdgeschoss bestimmt. Der Eingang erfolgt auf der linken Seite in einem schmalen Treppenhausanbau mit einem über die gesamten Geschosse reichenden rundbogigen Treppenhausfenster, das zum Teil noch mit der originalen Buntverglasung (Blüten) versehen ist. Das Türblatt der Haustüre ist modern. Die Fenster haben unterschiedliche Formate, teilweise stichbogig und teilweise rundbogig. Für die Gewände der Fenster wurden Formziegel gewählt. Die im 1. Obergeschoss zur Straße liegende Loggia wurde mit modernen Fenstern nachträglich geschlossen und beeinträchtigt so das Erscheinungsbild des Gebäudes. Die historische Ausstattung des Hauses wurde durch Modernisierungsmaßnahmen in den 1970/1980er Jahren verändert. So wurden sämtliche Kassettentüren durch moderne glatte Türen ersetzt. Bei dieser Modernisierung wurden die Decken abgehangen. Dadurch sind aber sämtliche Randstuckaturen und Deckenrosetten im Erd- und 1. Obergeschoss erhalten geblieben. Ebenfalls ist das Treppenhaus mit der Treppe auch im Original erhalten und gehört so wie die Deckenstuckaturen zu der historischen Ausstattung des Hauses Königstr. 26. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 49/2014 Das Gebäude ist bedeutend für die Geschichte des Menschen. Es ist erhaltenswert aus wissenschaftlichen, besonders architektur- und ortsgeschichtlichen, städtebaulichen sowie hauskundlichen Gründen. Kaiserstr. 42 Von dem Gebäude Kaiserstr. 42 wurde 1993 nur der Ziergiebel in die Denkmalliste der Stadt mit folgender Begründung eingetragen: Das Wohnhaus Kaiserstr. 42 ist zugehörig zu der 1890 bis 1900 erbauten Gruppe bürgerlicher Villen und Wohnhäuser, die noch heute das Stadtbild bestimmen. Auf Grund starker Veränderungen am Wohnhaus ist dies nach den Kriterien des Denkmalschutzgesetzes nicht mehr als Baudenkmal anzusehen. Der Eindruck dieser, vielfach von handwerklichen Details geprägten Bebauung wird hier jedoch noch durch den hölzernen Ziergiebel deutlich. Da hinsichtlich dieser baulichen Details bereits starke Substanzverluste zu beklagen sind, ist die Erhaltung der noch vorhandenen Elemente von besonderer Bedeutung. Gem. § 2 DSchG ist der Ziergiebel bedeutend aus städtebaulichen, ortgeschichtlichen und architektonischen Gründen. Im April 2013 stellte die Hauseigentümerin den Antrag zur Unterschutzstellung des gesamten Hauses, weil eine umfangreiche Sanierung der Heizungsanlage anstehen würde, sie jedoch die gusseisernen Heizkörper und historischen Innenausstattungen (Stuck …) erhalten möchte. Hintergrund ist, dass das Haus nach den Richtlinien für das „Energieeffizienshaus Denkmal“ saniert werden kann. In einem Ortstermin wurde die Denkmalwürdigkeit des Hauses geprüft und festgestellt, dass gem. § 2 DSchG die Voraussetzungen zur Eintragung bzw. Fortschreibung der Denkmalliste vorliegen. Begründung der Denkmaleigenschaft zur Fortschreibung Das Gebäude wurde 1889 als dreiachsiger Putzbau für den Bauherrn Ernst Pütz erstellt. Um 1900 erhielt das Gebäude an der Rückseite einen Anbau für das Klosett. 1901 erfolgte durch den Architekten Johann Wiss aus Köln eine größere Veränderung an der straßenseitigen Fassade. Die auf die mittlere Achse bezogene Balkonanlage im Erd- und Obergeschoss wurde auf die gesamte Hauslänge erweitert und das Dach durch den mittig gestellten Ziergiebel gestalterisch aufgewertet. Des Weiteren wurde die Grundstückseinfriedigung neugestaltet. 1904 wurde das Haus auf der linken Seite um eine Raumtiefe (ca. 3,40 m) erweitert. 1908 wurde von dem Bauleiter Carl Bertrams aus Dellbrück für den neuen Eigentümer A. Schmitz das Dachgeschoss zu Wohnzwecken ausgebaut. Heute stellt sich das Gebäude nach Außen sehr schmucklos dar. Der lange hölzerne Balkon und die darunterliegende Terrasse sind wahrscheinlich bereits kurz nach dem Zweiten Weltkrieg entfernt worden. Im Gegensatz zu der fast schmucklosen Fassade ist die Ausstattung im Hause noch im Original erhalten. Das Treppenhaus mit dem historischen Bodenbelag, schwarz weiße Marmorfliesen, der originalen doppelflügeligen Haustüre und der Treppenanlage mit aufwendig gestaltetem Endpfosten. In den straßenseitigen Räumen des Erdgeschosses existieren flächige Deckenstuckaturen. Im Obergeschoss sind die Räume mit Deckenrosetten versehen. Weitest gehend sind noch im gesamten Haus die original verzierten Gussheizkörper erhalten. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 4 – Drucksache 49/2014 Das Denkmal ist bedeutend, da es die Wohnverhältnisse des Bürgertums und die Stadterweiterung im Brühler Norden, entlang der Kaiserstraße um 1900 dokumentiert. Des Weiteren liegen für die Erhaltung und Nutzung architektonische, städtebauliche sowie wissenschaftliche Gründe vor. Anlage(n): (1) Königstraße 26 (2) Kaiserstraße 42 (Straßenansicht) (3) Kaiserstraße 42 (EG Flur) Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14