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Vorlage (Nutzung der Rathausgalerie für Brühler Kunstschaffende)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
10.02.14, 18:29
Aktualisiert
10.02.14, 18:29
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40/3 4110 02 Mü/Ov 29.01.2014 42/2014 Betreff Nutzung der Rathausgalerie für Brühler Kunstschaffende Beratungsfolge Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Rathausgalerie wird Brühler Künstlerinnen und Künstlern zwecks Ausstellungsvorhaben für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Diese wird für eine Zeitspanne von 14 Tagen (inkl. Auf- und Abbautätigkeit) vergeben. Die Kostenpauschale für die Nutzung beträgt 120,00 Euro. Unter Berücksichtigung von Wahlen und städtischen Ausstellungen (z.B. Will-KüpperAusstellung, Brühler Kunstpreise) werden bestimmte Zeitfenster zur Nutzung der Liegenschaft freigegeben. Der Auf- und Abbau der jeweiligen Ausstellungen sowie deren Beaufsichtigung erfolgen ausschließlich durch die/den Mieterin/Mieter. Dies bezieht sich auch auf die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. Unterstützt wird die Bewerbung durch die Aufnahme im digitalen Veranstaltungskalender der Stadt Brühl, die Auslage von Werbemitteln im ‚brühl-info’ und die Vorankündigung im städtischen Veranstaltungskalender „In Brühl“. Für die Fremdnutzung wird z.Z. für eine 14-tägige Nutzungsdauer eine Betriebskostenumlage in Höhe von 60,00 Euro erhoben (lt. Betriebskostenerhebung der Gebausie in 2012 und der bereits jetzt bekannten Kostensteigerungen). Eine Reinigungspauschale in Höhe von 60,00 Euro ist zusätzlich für die Zwischen- und Endreinigung zu erheben. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 42/2014 Daraus ergibt sich eine errechnete Gesamtnutzungsgebühr in Höhe von 120,00 Euro. Die vorgestellte Nutzungsart ist nur vorübergehend, da die Nutzung der ehemaligen [galerie.bruehl] in ein noch ausstehendes Gesamtnutzungskonzept des Rathauses B einfließen muss. Alle zur Verfügung stehenden Nutzungszeiträume werden bekanntgegeben. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14