Daten
Kommune
Pulheim
Größe
98 kB
Datum
06.11.2012
Erstellt
22.10.12, 19:16
Aktualisiert
22.10.12, 19:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
324/2012
Erstellt am:
24.09.2012
Aktenzeichen:
II/501
Verfasser/in:
Herr Darius
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
5
X
30.10.2012
Rat
15
X
06.11.2012
Betreff
Schuldnerberatung, Abschluss eines neuen Rahmenvertrages mit dem Rhein-Erft-Kreis zum
01.01.2013 und Finanzierung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Mitteilung
Im Jahre 2007 erfolgte zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und den Trägern der Schuldnerberatungsstellen im Kreisgebiet
eine vertragliche Vereinbarung über die Durchführung und Finanzierung der Schuldnerberatung. Der Vertrag endete am
31.12.2011 und verlängerte sich nach § 6 der Vereinbarung einmalig um ein Jahr. Ab 01.01. 2013 herrscht ein vertragsloser Zustand. ( Vertrag s. Anlage )
Schuldnerberatung ist im Rahmen der §§ 16a SGB II und 11 SGB XII eine kommunale Pflichtaufgabe.
Die Finanzierung der Schuldnerberatung basiert auf folgender Bezuschussung bzw. Abrechnung:
1. Sparkassenfonds
2. Pauschaler Zuschuss des REK für nicht abrechenbare Fälle
Der pauschale Zuschuss soll nach § 4 des Vertrages der Schuldnerberatungsstellen und dem REK die Kosten
abdecken, die für die Beratung von Schuldnern entstehen, die keinen Leistungsanspruch nach dem SGB II oder
SGB XII besitzen und somit keine abrechenbare Beratungsscheine erhalten.
3. Abrechnung von Beratungsscheinen des REK
Schuldner mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II und SGB XII erhalten bei Bedarf in der Regel Beratungsscheine für die Schuldnerberatung. Der REK zahlt nach § 3, Abs.6 des Vertrages 50,- € je Beratungsstunde.
Vorlage Nr.: 324/2012 . Seite 2 / 2
Mit dem Zuwendungsbescheid vom 10.04.2012 weist der Rhein-Erft-Kreis auf das Vertragsende hin und bittet, möglichst
zeitnah einen Antrag auf weitere pauschale Bezuschussung zu stellen. Die Kreisverwaltung ist damit einverstanden,
dass die Träger der Schuldnerberatungsstellen einen gemeinsamen Antrag stellen.
Unabhängig von einer neuen vertraglichen Regelung hat die Trägergemeinschaft unter Federführung des Diakonischen
Werkes am 18.07.2012 mehrheitlich einen Antrag auf Erhöhung des Zuschusses für nicht abrechenbare Fälle von bislang
81.427,91 € auf 211.260,64 € gestellt.
Die Verwaltung der Stadt Pulheim hat sich formal und inhaltlich dem Erhöhungsantrag nicht angeschlossen, da hierdurch eine Erhöhung der Kreisumlage zu erwarten ist.
Da aber auf Kreisebene zum Jahresende alle Verträge und Vereinbarungen, besonders auch die zu den freiwilligen
Leistungen, auslaufen, neu verhandelt und vom Kreistag beschlossen werden müssen, kann die Kreisverwaltung
z.Zt. keine konkreten Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf die Kreisumlage machen.
Sollte eine Zuschusserhöhung durch den Kreistag beschlossen werden und der Zuschuss über die Umlage finanziert
werden, ist es aber letztlich unerheblich, ob die Stadt Pulheim mitbeantragend oder nicht mitbeantragend ist, da die
Erhöhung insgesamt auch für die Stadt Pulheim in die Kreisumlage einfließt.
Die Verwaltung wird beim REK ohne finanzielle Vorgabe die weitere pauschale Bezuschussung beantragen.
Der Rat hat im Abschluss der durchgeführten Organisationsuntersuchung am 09.11.2010 beschlossen, dass auf das
eigene Angebot der Schuldnerberatung nicht verzichtet wird.
In diesem Jahr hat der Kreis die Schuldnerberatungsstellen für die nicht abrechenbaren Fälle mit 81.427,91 € bezuschusst. Dies sind bei derzeit 7,08 Stellen in der Schuldnerberatung 11.500,- € pro Stelle.
Die Stadt Pulheim hat für ihre halbe Stelle somit 5.750,- € erhalten.
Nachfolgend die Finanzierung der Schuldnerberatung der Stadt Pulheim für das Jahr 2011.
1.Ausgaben:
Bruttopersonalkosten
Personalnebenkosten (Fortbildung)
Sachkosten
Ausgaben gesamt:
24.462,67 €
312,50 €
9.700,00 €
34.475,17 €
2.Einnahmen:
Sparkassenfond
5.099,27 €
Zuschuss pauschal (nicht abrechenbare Fälle) 5.695,56 €
Abrechnung Beratungsscheine
3.900,00 €
Einnahmen gesamt
16.694,83 €
3.Eigenanteil
17.780,34 €