Daten
Kommune
Pulheim
Größe
3,3 MB
Datum
06.11.2012
Erstellt
22.10.12, 19:16
Aktualisiert
22.10.12, 19:16
Stichworte
Inhalt der Datei
AMLAIE 4
Vertrag
zwischen
stellen :
Erftstadt,
e.v.,
- Arbeiter-Samariter-Bund (AsB), Regionalverband Erft/Düren
- Caritasverband für den Rhein-Erft'Kreis e'V', Hürth,
den Träg ern der im Rhein - Erft - Krei s täti g en Schul dn erberatun
gs
- Amt für Diakonie, Köln,
- lnternationaler Bund {lB), Frechen,
- Stadt Hürth - Der Bürgermeister',
- Stailt Fulheim - Der Bürgermeister -,
nachfolgend,,schuldnerberatungsstellen"
und
dem Rhein-Erft-Kreis, vertreten durch den Landrat,
nachfol gen d,, Rhein -Erft -Kteis "
$
r
Gegenstand des Vertrages
Personen und
(r) oie Schuldnerberatungsstellen im Rhein-Erft-Kreis leisten ver- und überschuldeten
erzielen und künftige
Familien Hilfe, damit diese wieder eine gesicherte Lebensgrundlage
Rückfälle jn die Überschuldung vermieden werden können.
(z)
des
handelt sich um ganzheitliche Hilfestellung, die auch die Beseitigung
hat'
Ziel
zum
Vermjttlungshemmnisses ,,Ver- bzw' Überschuldung"
Es
6 SCB ll und $ rt ScB Xll eine
$) schuldnerberatung ist im Rahmen der $$ 16,
kommunale Aufg abe und Verpfl ichtung'
wirtschaftliche Regulierung zu
und
(+) Der gesamte Beratungsprozess ist somit als eine persönliche
ein, indem sie die/den
Sanjerung
eine
leiten
verstehen. Die Schuld-erteratungsstellen
sanieren' Dazu ist es
möglich,
falls
und,
integrieren, rehabilitieren
Schuldnerln stabilisieren,
Probleme innerhalb der
erforderlich, insbesondere die materiellen, aber auch psychosozialen
mit der/dem Hilfesuchenden werden
Lebenss.ituation der Betroffenen zu analysieren. Gemeinsam
wobei die Hilfe zur Selbsthilfe im
Hilfen bei der Bewältigung ihrer/seiner Probleme erarbeitet,
Vordergrund steht.
maßgeblich vom einvernehmlichen
Die O-ualität der sozialen Schuldnerberatung hängt
ab..Kooperationsfähigkeit und -willigkeit der
schuldner
Interaktionsprozess zwischen Berate.r und
für einen erfolgreichen
Schuldner sind somit gleichsam Voräussetzuhg und Bedingung
ll und Xll.
Beratungsprozess im iinne der Leistungsgrundsätze des scB
Grundsätze an die
und
Anforderungen
folgende
lm vorstehenden sinne sind aber
Schuldnerberatun g zu stellen :
Freiwilligkeit - Verschwiegenheit - Ergebnisoffenheit - Nachvollziehbarkeit -.canzheitlichkeit
-
Hilfe zur Selbsthilfe
Schuldn erberafun g - Vertrag Zusatzprotokoll'DOC
Seite t von 6
$)
EheIn Fällen, in denen überwiegend sozialpädagogische Hilfe im Sinne einer Familien-,
die speziellen
oder Lebensberatung erforäerlich ist, werden die Rat Suchenden, soweit möglich, an
to Abs. z
sozialen Fachdienste verwiesen. Die rechtliche Beratung ist gem. $ 4 Abs. z SGB ll und $
SCB Xll zu sehen.
(6) Zur schuldnerberatung im sinne dieses Vertrages gehört nicht die Durchführung des gerichtlichen
lnsolvenzverfahrens.
$
z Anforderungen an die Schuldnerberatungsstellen
Für eine Kostenübernahme ge1ten folgende Standards:
r.
Träger einer Beratungsstelle können sein:
(gem. $ 5 5cB Xll),
a1 lin Verband der freien Wohlfahrtspflege bzw. ein angeschlossener Verband
b) eine Kommune
z.
juristisch) geschulte
Die Beratung erfolgt durch fachlich (sozialarbeiterisch, kaufmännisch oder
.rft der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft in der Schuldnerberatung tätig
Kräfte, die mit minäestens
sind.
der Arbeit wird durch Fortbildung, Arbeitskreise, Dienstbesprechungen und durch
Mitwirkung in den Fachgremien sichergesiellt'
3. Die eualität
!3
Förderung von Leistungsberechtigten nach dem SGB llund sGB Xll
(r) Der Bedarf an Schuldnerberatung wird für im Leistungsbezug stehende Personen/Familien:
a) Leistungsberechtigte nach dem
b)
5GB ll, soweit die Hilfe zwecks Beteiligung des
ist und
Vermitgungshemmnisses und zur Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich
dass durch die
Leistungsberechtigte nach dem SCB Xll (Kap. ; und 4), soweit zu erwarten ist,
sein wird,
Dauer
vorübergehender
Hilfe der Schuldnerberatung der Hilfebezug nur von
durch die jeweils zuständigen Fallmanagerlnnen (SCB ll) bzw. durch die Sozialhilfesachbearbeiteilnnen (SCB Xll) festgestellt, die dementsprechend Beratungsscheine ausstellen.
zu
(z) Meldet sich ein(e) Hilfesuchende(r) direkt bei der Schuldnerberatungsstelle, ist wie folgt
verfahren:
(5GB ll) bzw.
Die/Der Schuldnerln ist aufzufordern, bei seiner/seinem Fallmanagerln
zu beantragen.
sozialhilfesachbearbeiterln (scB Xll) die Kostenübernahme für Schuldnerberatung
Beratungsschein
ggf.
einen
stellt
und
Diese(r)prüft die Voraussetzungen für eine Hilfegewährung
aus, der den Zugang zu einer Schulderberatungsstelle eröffnet.
Schul dnerberatun g -
Vertraq Zusatzprotokoll.DOC
Seite
z
von 6
$)
Neben der Erfassung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Auswertung sind
zur Aufklärung, Information und Abstimmung der weiteren Lösungsschritte durch die
Schuldnerberatun g sstell en fol g en de Lei stun g en zu erbrin gen :
Schuldnerberatung ist als ergänzende, d. h. mittelbar unterstützende Leistung zu charakterisjeren
und umfasst als ergänzende soziale Dienstleistung
- Basisberatung - Existenzsicherung - Forderungsüberprüfung, Schuldnerschutz
- psychosoziale Beratung - Regulierung, Entschuldung'
(+) Oer notwendige Umfang der Schuldnerberatung
-
richtet sich nach den Cegebenheiten der
densituation al s auch den Handlun g skompeten zen des Schuldn ers.
Bei bis zu ro Gläubigern werden gem. Abs. t zunächst Beratungsscheine über bis zu 6 Stunden, bei
mehr als ro Gläubigern bis zu tt Stunden, ausgestellt.
Werden zusätzliche Beratungsstunden für erforderlich gehalten, ist ein entsprechender Bedarf von
der/dem jeweiligen Schuldnerln bei der leistungsgewährenden Stelle unter Beifügung einer
entsprechenden Stellungnahme der Schuldnerberatungsstelle über Notwendigkeit und Umfang
analog Abs. t zu beantragen.
Bei bis zu ro Cläubigern können dann zusätziich nochmals bis zu 5 Beratungsstunden und bei
mehr als ro Gläubigern zusätzlich maximal zo Beratungsstunden (in zwei Schritten von jeweils bis
zu ro Beratungsstunden), mittels Beratungsschein bewilligt werden.
Schul
ist die Wahl der Beratungsstelle freigestellt, soweit es sich um eine Stelle
handelt, mit der diese Vereinbarung abgeschlossen wurde. Mit Ausgabe des Beratungsscheins ist
daher auch eine Liste der Vertragspartner auszuhändigen.
(S) Der/Dem Schuldnerln
(6) Dje Schuldnerberatungsstellen erhalten je geleisteter Beratungsstunde eine Vergütung von 2.7'
5o,oo EURO, die die Personal- und Sachkosten sowie allgemeine Leitungs- und Verwaltungskosten
enthält. Dieser Stundensatz gilt nicht für den Einsatz von ehrenamtlichen Kräften. Die Abrechnung
erfolgt nach Vorlage des Beratungsscheines, aufdem die geleisteten Beratungsstunden durch die
Schuldnerberatungsstelle zu bestätigen sind.
Die Abrechnung erfolgt unmittelbar beim Amt für Familien, Senioren und Soziales des Rhein-ErftKreises, Abt.5o/24.
kommt nicht in Betracht, wenn das Ziel der Schuldnerberatung, nämlich die
Vermittlung von Hilfe für ver- und überschuldete Personen und Familien, damit diese wieder eine
gesicherte Lebensgrundlage erzielen und liünftige Rückfälle in die Überschuldung vermieden
werden, nicht erreicht werden kann. Hierunter fällt auch der Personenkreis des SGB Xll-Bezieher,
die trotz Schuldnerberatung voraussichtlich dauerhaft im Leistungsbezug verbleiben werden.
(7) Schuldnerberatung
$
4
Zuschuss des Kreises
.
(r) Für die Beratung von Schuldnerinnen und Schuldnern, die keinen Leistungsanspruch im Rahmen
des SCB lt oder des 56B Xll haben, gewährt der Rhein-Erft-Kreis den Schuldnerberatungsstellen
insgesamt eine jährliche Pauschale von 76.ooo,oo EURO.
Ein indivjdueiler Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung für diesen Personenkreis ist damit
nicht verbunden.
"
(z) Die Pauschale erhöht sich jeweils ab dem ot. Januar eines Jahres um das o,85-fache der für das
Vorjahr geltenden linearen (prozentualen) Steigerung im öffentlichen Dienst (gem. TvöD).
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Wirksamkeit (nicht des Tarifabschlusses).
Schuldnerberatun g - Vertrag Zusatzprotokoll. DOC
Seite
3
von 6
wird entsprechend der in der Schuldnerberatung jeweils zu Jahresbeginn tätigen
Kräfte aufoeteilt. Z. Z. entfallen hier auf
(3) Die Pauschale
den A5B Erftstadt
den Caritasverband
das Amt für Diakonie
den Internationalen Bund
die Stadt Hürth
die Stadt Pulheim
insgesamt
z,oo Stellen
o,33 Stellen
r,75 Stellen
r,5o Stellen
t,oo Stellen
r,oo Stellen
7,58 Stellen
Eine Personalreduzierung ist jederzeit möglich mit der Folge, dass eine - anteilige - Rückerstattung
des pauschalierten Zuschusses zu erfolgen hat.
Eine Personalausweitung ist mit Anspruch auf einen pauschalen Zuschuss auf Antrag nur zum
ot.ot. des Folgejahres und nur mit Zustimmung aller Vertragspartner zulässig.
wird in zwei Phasen jeweils nach zwei Jahren nach Vertragsbeginn vorgesehen.
Nach den ersten zwei Jahren haben die Schuldnerberatungsstellen die Möglichkeit, die aktuelle
Bedarfslage transparent darzustellen, um ggf. eine Neufestsetzung des Zuschussbetrages zu
diskutieren. Nach weiteren zwei Jahren sollte die Trägerstruktur der Schuldnerberatung überprüft
(4) Eine Evaluation
werden.
$ 5 Prüfrecht
(t) Zwecks Prüfung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Mittel ist dem Rhein-Erft-Kreis bis
zum 31.o3. des folgenden Kalenderjahres ein Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung
der Mittel, einschließlich aller Einnahmen und Ausgaben, vorzulegen.
(z) Der Rhein-Erft-Kreis (Fachamt/Rechnungsprüfungsamt) ist berechtigt, die Belege über die
Verwendung der Mittel sowie aller Ejnnahmen und Ausgaben einzusehen und zu überprüfen.
Zu diesem Zweck sind die betreffenden Unterlagen drei Jahre nach Ablauf des Zuschussjahres
aufzubewahren und dem Rhein-Erft-Kreis auf Verlangen innerhalb eines Monats nach
Aufforderun g vorzulegen.
(3) Der Träger der Schuldnerberatungsstelle verpflichtet sich zur Rückzahlung, wenn die
nicht zweckentsprechend im Sinne des $ r verwendet worden sind.
$
Mittel
6 Inkrafttreten / Laufzeit / Kündigung
(r) Dieser Vertrag tritt zum o1.o1.2oo7 in Kraft. Die Laufzeit beträgt 5 Jahre, also bis zum
3t. Dezember zott. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich
das Vertragsverhältnis einmalig um ein Jahr, so dass, ohne Neuverhandlungen, spätestens
ab or. Januar zor3 ein vertragsloser Zustand herrschen würde.
(z) Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Ende der jeweiligen Laufzeit und hat
schriftlich zu erfolqen.
Schul dn erberatun g -
Vertrag Zusatzprotokoll.DOC
Seite 4 von 6
(3) Dem Rhejn-Erft-Kreis steht vor Ablauf des vereinbarten Zeitraumes ein außerordentliches
Kündigungsrecht gegenüberjedem einzelnen Träger der Schuldnerberatung zu, falls dieser die
Aufgaüenste)lung dieser vertraglichen Vereinbarung aufgibt oder nicht mehr in der vereinbarten
Form betreibt.
außerordentliches Kündigungsrecht besteht auch dann, wenn sich aus den Sozialgesetzbüchern lt und Xll oder durch eine andere gesetzliche Regelung erhebliche Anderungen bei der
Kostentragungspflicht für den Sozialhilfeträger ergeben.
E1n
protokollnotiz zum Vertrag zwischen den trägernder Schuld^nerberatungsstellen
und dem Rhein-Erft 'Kreis
Nach bereits erfolgter Beschlussfassung des Kreistages baten die Kommunen Hürth und Pulheim
um Ergänzungen bzw. Klarstellungen, die in Auslegung des vorliegenden Vertrages übereinstimmend
wie folgt gefasst werden:
Den Trägern der Schuldnerberatungsstellen steht ein außerordenthches Kündigungsrecht zufür den
Fall, dasi sie die Aufgabenstellung aufgeben oder nicht mehr in der vereinbarten Form betreiben.
lm
Fall der außerordentlichen Kündigung durch einen oder mehrere Träger der Schuldner-
beratungsstellen wird der jährliche pauschale Zuschuss gemäß
$
4 des Vertrages
für das Folgejahr
neu festgesetzt.
Dabei bleibt die bisherige Förderung der weiterhin im gleichen Umfang tätigen Schuldnerberatungsstellen garantiert.
Erft
grt
fl,
lü*/
/
stadt, aun ....{.1-r...
d (ASB), Regionalverband Erft/Düren e.V.
Uhle
Hürth, aen
......
y'.f,
..,.Q..1'..,...
p...
I.....
Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V.
/
I
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..-/-tn#
l:.::{(
Arnold Biciste
Krei scaritasdirektor
Köln, den .../-6t.,...#.
2, ff*&
Amt für Diakonie des
Ev. Kirchenverbandes Köln
und Region
/s{4,
Karl-Cerhard
6eschäftsführer
Schul dnerberatun g -
Vertrag Zusatzprotokoll.DOC
Seite
5
von 6
Vahntln-$eqerr3tr. 5
60389 Ranfiturtün Italn
Martin Mölders
6eschäftsführer
Hürth, ar"
.
Stadt Hürth
lntcmütisfinhr F{frd
Soddr 0hn6l| SmNl
2..?/-.7'&
-
Tol€fon (06s1 c 45 15 .1 5t
Ttls{üx (069) I 16 15 -352
B.S0-0mbf lölntsmdnndedunddp
r{Y[n lnhnf, üandüFbund..le
7
Der Bürgermeister
g_.
Dr. Christian Karaus
Walther Boecker
Bürgermeister
Beigeordneter
Pulheim, a"n {:....?..:..2..1.
.
Stadt Pulheim
-
Der
Bpermeister
4.{.,4.u,n,
Dr. KarllAugust Morisse
Florian He
Bürgermeister
Bergh ei m,
d", 2.0-.,.:(..,..t-7
Sozialdezernent
Schul dnerberatun g -
Vertrag Zusatzprotokoll. DOC
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