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Vorlage (Bebauungsplan 08.10 „Liblarer Straße / Am Krausen Baum“, 1. Vereinfachte Änderung - Aufstellungs- und Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
17.02.2014
Erstellt
04.02.14, 18:23
Aktualisiert
25.02.14, 14:11
Vorlage (Bebauungsplan 08.10 „Liblarer Straße / Am Krausen Baum“, 1. Vereinfachte Änderung
- Aufstellungs- und Satzungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 08.10 „Liblarer Straße / Am Krausen Baum“, 1. Vereinfachte Änderung
- Aufstellungs- und Satzungsbeschluss -)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 61 26-10/08.10Ä1 21.01.2014 26/2014 Betreff Bebauungsplan 08.10 „Liblarer Straße / Am Krausen Baum“, 1. Vereinfachte Änderung - Aufstellungs- und Satzungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch iVm § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) die Aufstellung der 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 08.10 ‚Liblarer Straße / Am Krausen Baum’. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Brühl-West, Gemarkung Brühl, Flur 5 und wird folgendermaßen begrenzt: Im Norden von der nördlichen Grenze der Flurstücke 54 und 201, im Osten von den östlichen Grenzen der Flurstücke 201, 195, 197, im Süden von den südlichen Grenzen der Flurstücke 197, 199, 196 und im Süd-Westen von den süd-westlichen Grenzen der Flurstücke 201 und 54. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. 1. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum’, 1. Vereinfachte Änderung: A - Anregungen aus der gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen der betroffenen Bürger: - kein Eingang – Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 26/2014 2. Der Rat beschließt gemäß § 10 iVm § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl I S. 1548) die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 08.10 `Liblarer Straße / Am Krausen Baum` als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Gegenüber der o.g. und am 13.10.2013 beschlossenen Fassung des BP 08.10 sollen mit diesem Änderungsverfahren zur 1. Änderung lediglich die festgesetzten Vollgeschosse (I = eingeschossig) aus dem Planwerk entfernt werden - alle weiteren Festsetzungen bleiben unverändert. Die Entfernung der Festsetzung der Geschossigkeit kann zu einer nach Bauordnung definierten zweigeschossigen Bauweise führen - wie dies auch heute schon in der Umgebung vorhanden ist. Das städtebauliche Bild, das mit dem BP 08.10 verfolgt wurde - Einfügen der zukünftigen Bebauung in die Art der sie umgebenden Bebauung - wird unverändert und weiterhin verfolgt. Gewährleistet wird dies durch die ebenfalls bereits im BP 08.10 festgesetzten Höhenmaße der zukünftigen Baukörper. Ein Bestehen auf der eingeschossigen Bauweise würde zu unbeabsichtigt kleinen Baukörpern führen oder zahlreiche Befreiungen erfordern. Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, findet zu diesem Planverfahren das Vereinfachte Verfahren mit einer Betroffenenbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Anwendung. Als Betroffene ist aufgrund der geringfügigen Änderung der Planinhalte, die gegenüber der ursprünglichen Planversion keine Veränderung bedeutet lediglich die Kath. Kirchengemeinde zu beteiligen. Diese hat mit Schreiben vom 21. Januar 2014 ihre uneingeschränkte Zustimmung zu der Planänderung ohne weitere Anregungen oder Bedenken ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund wird die vorliegende Planfassung zur Satzung vorgeschlagen. Anlage(n): (1) Übersichtsplan zum BP 08.10, 1. Änderung (2) Rechtsplan zum BP 08.10, 1. Änderung (3) Legende zum BP 08.10, 1. Änderung (4) Begründung zum BP 08.10, 1. Änderung Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14