Daten
Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
17.02.2014
Erstellt
04.02.14, 18:23
Aktualisiert
25.02.14, 14:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
61 26-10/08.10Ä1
21.01.2014
26/2014
Betreff
Bebauungsplan 08.10 „Liblarer Straße / Am Krausen Baum“, 1. Vereinfachte Änderung
- Aufstellungs- und Satzungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch iVm § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.
Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) die Aufstellung der 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 08.10 ‚Liblarer Straße / Am Krausen Baum’.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Brühl-West, Gemarkung Brühl, Flur 5 und wird folgendermaßen begrenzt:
Im Norden von der nördlichen Grenze der Flurstücke 54 und 201,
im Osten
von den östlichen Grenzen der Flurstücke 201, 195, 197,
im Süden
von den südlichen Grenzen der Flurstücke 197, 199, 196 und
im Süd-Westen
von den süd-westlichen Grenzen der Flurstücke 201 und 54.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
1. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der
eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 08.10 'Liblarer
Straße / Am Krausen Baum’, 1. Vereinfachte Änderung:
A - Anregungen aus der gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahmen der betroffenen Bürger:
- kein Eingang –
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 26/2014
2. Der Rat beschließt gemäß § 10 iVm § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl I S. 1548) die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 08.10 `Liblarer Straße / Am Krausen Baum` als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Gegenüber der o.g. und am 13.10.2013 beschlossenen Fassung des BP 08.10 sollen mit
diesem Änderungsverfahren zur 1. Änderung lediglich die festgesetzten Vollgeschosse (I
= eingeschossig) aus dem Planwerk entfernt werden - alle weiteren Festsetzungen bleiben unverändert.
Die Entfernung der Festsetzung der Geschossigkeit kann zu einer nach Bauordnung definierten zweigeschossigen Bauweise führen - wie dies auch heute schon in der Umgebung
vorhanden ist. Das städtebauliche Bild, das mit dem BP 08.10 verfolgt wurde - Einfügen
der zukünftigen Bebauung in die Art der sie umgebenden Bebauung - wird unverändert
und weiterhin verfolgt. Gewährleistet wird dies durch die ebenfalls bereits im BP 08.10
festgesetzten Höhenmaße der zukünftigen Baukörper.
Ein Bestehen auf der eingeschossigen Bauweise würde zu unbeabsichtigt kleinen Baukörpern führen oder zahlreiche Befreiungen erfordern.
Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, findet zu diesem Planverfahren das
Vereinfachte Verfahren mit einer Betroffenenbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Anwendung.
Als Betroffene ist aufgrund der geringfügigen Änderung der Planinhalte, die gegenüber
der ursprünglichen Planversion keine Veränderung bedeutet lediglich die Kath. Kirchengemeinde zu beteiligen. Diese hat mit Schreiben vom 21. Januar 2014 ihre uneingeschränkte Zustimmung zu der Planänderung ohne weitere Anregungen oder Bedenken
ausgesprochen.
Vor diesem Hintergrund wird die vorliegende Planfassung zur Satzung vorgeschlagen.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan zum BP 08.10, 1. Änderung
(2) Rechtsplan zum BP 08.10, 1. Änderung
(3) Legende zum BP 08.10, 1. Änderung
(4) Begründung zum BP 08.10, 1. Änderung
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14