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Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Inden, Pier, Schophoven und Lucherberg)

Daten

Kommune
Inden
Größe
19 kB
Datum
24.06.2010
Erstellt
25.06.10, 20:36
Aktualisiert
25.06.10, 20:36
Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Inden, Pier, Schophoven und Lucherberg) Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Inden, Pier, Schophoven und Lucherberg) Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Inden, Pier, Schophoven und Lucherberg) Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Inden, Pier, Schophoven und Lucherberg) Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Inden, Pier, Schophoven und Lucherberg)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 66 12 05 08.04.2010 öffentlich Beratungsfolge Termin Bauausschuss 28.04.2010 Rat 23.06.2010 TOP Ein Ja Nein 43/2010 Ent Bemerkungen Betrifft: Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Inden, Pier, Schophoven und Lucherberg Beschlussentwurf: Der von der RWE Power AG mit Schreiben vom 13.01.2009 beantragten Wegeeinziehung wird zugestimmt. Gleichzeitig wird die als Anlage beigefügte Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Inden, Pier, Schophoven und Lucherberg beschlossen. Begründung: Die Firma RWE Power AG teilt mit Schreiben vom 13.01.2009 mit, dass in dem Zeitraum bis zum 31.10.2010 weitere Wirtschaftswege bergbaulich in Anspruch genommen werden müssen. Sie beantragt deshalb die Einziehung folgender Wirtschaftswege: Gemarkung Flur Flurstück Inden Inden Inden Inden Pier Pier Pier Pier Pier Pier Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven 9 9 9 9 15 15 15 15 16 16 3 11 11 11 11 11 11 11 117 119 120 128 133/1 141 142 254/131 116 478 82 112 113 116 117 118 119 120 einzuziehende Fläche 0.0406 ha 0,0116 ha 0,0200 ha 0,0387 ha 0,1273 ha 0,0262 ha 0,2563 ha 0,0453 ha 0,0151 ha 0,0674 ha 0,0320 ha 0,1095 ha 0,0889 ha 0,0430 ha 0,0316 ha 0,0325 ha 0,3674 ha 0,0333 ha Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Lucherberg 11 12 12 12 12 12 12 13 13 13 13 13 13 3 121 52 53 56 57 58 59 62 63 64 65 70 74 109 0,0720 ha 0,1232 ha 0,0552 ha 0,0463 ha 0,0447 ha 0,1105 ha 0,0425 ha 0,1832 ha 0,1025 ha 0,1446 ha 0,0433 ha 0,1237 ha 0,1246 ha 0,0230 ha Die zu entwidmenden Wirtschaftswege sind im Rezess des Gemeindebezirks Inden –Rezess J 21/1926- als öffentliche Wege aufgeführt. Dieser Rezess hat für die Festsetzungen, die im gemeindlichen Interesse getroffen sind, die Wirkung einer Gemeindesatzung. Nach Beendigung des Auseinandersetzungsverfahrens können diese Festsetzungen mit Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde in Form einer Satzung aufgehoben werden. Die zu entwidmenden Wirtschaftswege liegen im Bereich des für verbindlich erklärten Tagebaugebietes Inden. Die vor der Wegeinzeihung notwendige Beteiligung der Landwirtschaftskammer Rheinland – Kreisstelle Düren- und des Ortslandwirten von Inden, Herrn Wilhelm Esser, ist bereits erfolgt. Die beabsichtigten Maßnahmen wurden zur Kenntnis genommen. Bedenken gegen die geplanten Wegeeinziehungen wurden nicht geltend gemacht. Die Firma RWE Power AG sichert schriftlich zu, dass den Anliegern ermöglicht wird, die Wege bis zu ihrer betrieblichen Inanspruchnahme zu benutzen. Außerdem wird gewährleistet, dass die anliegenden Grundstücke für die Dauer der landwirtschaftlichen Nutzung eine ordnungsgemäße Zufahrt behalten. Entsprechende Lagepläne mit einer Übersicht der Lage und Länge der zu entwidmenden Wirtschaftswege sind vorab den Fraktionen zur Verfügung gestellt worden. Das Wegeeinziehungsverfahren wurde im Frühjahr 2009 vorübergehend gestoppt, da geprüft werden musste, was im Anschluss an den Tagebau mit den Flächen geschieht. Da diese Flächen später in den Bereich des Sees fallen, steht eine Wiederherstellung als Wirtschaftsweg nicht zur Diskussion. Derzeit finden Gespräche mit dem Bergbautreibenden und der Bezirksregierung Köln (ehemals Amt für Agrarordnung) diesbezüglich statt. Unabhängig davon ist das Verfahren zur Einziehung der Wirtschaftswege jedoch formell abzuschließen. Beschlußvorlage 43/2010 Seite 2 Derzeit liegt der Gemeinde Inden bereits der Antrag auf Wegeeinziehung für den Zeitraum 2010/2011 vor. Über den Fortgang der Überlegungen wird in diesem Zusammenhang berichtet. Satzung Beschlußvorlage 43/2010 Seite 3 über die Einziehung von Wirtschaftswegen und Gräben in den Gemarkungen Inden, Pier, Schophoven und Lucherberg Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 ( GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV NRW S. 950), in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09. April 1956 (GS NW S. 740) geändert durch Artikel 98 des Gesetzes vom 18. Mai 2004 (GV. NRW. S. 248) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 24.06.2010 folgende Satzung beschlossen: §1 Gegenstand der Satzung Folgende Wirtschaftswege werden bedingt durch das Fortschreiten des Tagebaus Inden formal ihrer Zweckbestimmung entzogen: Gemarkung Flur Flurstück Inden Inden Inden Inden Pier Pier Pier Pier Pier Pier Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven 9 9 9 9 15 15 15 15 16 16 3 11 11 11 11 11 11 11 11 12 12 12 12 12 12 13 117 119 120 128 133/1 141 142 254/131 116 478 82 112 113 116 117 118 119 120 121 52 53 56 57 58 59 62 Beschlußvorlage 43/2010 einzuziehende Fläche 0.0406 ha 0,0116 ha 0,0200 ha 0,0387 ha 0,1273 ha 0,0262 ha 0,2563 ha 0,0453 ha 0,0151 ha 0,0674 ha 0,0320 ha 0,1095 ha 0,0889 ha 0,0430 ha 0,0316 ha 0,0325 ha 0,3674 ha 0,0333 ha 0,0720 ha 0,1232 ha 0,0552 ha 0,0463 ha 0,0447 ha 0,1105 ha 0,0425 ha 0,1832 ha Seite 4 Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Lucherberg 13 13 13 13 13 3 63 64 65 70 74 109 0,1025 ha 0,1446 ha 0,0433 ha 0,1237 ha 0,1246 ha 0,0230 ha §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachung: Die vorstehende Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Inden, Pier, Schophoven und Lucherberg, die der Rat der Gemeinde Inden am 24.06.2010 beschlossen und der Landrat des Kreises Düren -Kommunalaufsicht- mit Verfügung vom genehmigt hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 die Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften der GO NW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) b) c) d) die vorgeschriebene Genehmigung fehlt, diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den Schuster Beschlußvorlage 43/2010 Seite 5