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Beschlussvorlage (3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ - Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,2 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
15.11.10, 20:30
Aktualisiert
15.11.10, 20:30
Beschlussvorlage (3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“
- Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 134/2010 Datum Planungsamt 08.11.2010 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 24.11.2010 Rat 09.12.2010 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ - Aufstellungsbeschluss Beschlussentwurf: Der Bebauungsplan Nr. 27 „Waagmühle“ wird insofern geändert, dass auf den Grundstück Gemarkung Lucherberg, Flur 10, Flurstück 782 eine Fläche für Stellplätze oder Garagen ausgewiesen wird. Der Geltungsbereich der Änderung ist der beigefügten Begründung zu entnehmen. Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren vereinfacht gem. § 13 BauGB durchgeführt Begründung: Auf dem betreffendem Grundstück wird ein Doppelhaus errichtet. Um beiden Hälften die Errichtung einer Garage zu ermöglichen, muss eine entsprechende Fläche auch im Eckbereich des Grundstückes ausgewiesen werden. Vergleichbare Ausweisungen, auch in Eckbereichen sind im Bebauungsplan vorhanden, die Änderung ist somit städtebaulich nachvollziehbar. Die Planänderung kann in der Sitzung dargelegt und erörtert werden.