Daten
Kommune
Inden
Größe
7,2 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
15.11.10, 20:30
Aktualisiert
15.11.10, 20:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
134/2010
Datum
Planungsamt
08.11.2010
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
24.11.2010
Rat
09.12.2010
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“
- Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Der Bebauungsplan Nr. 27 „Waagmühle“ wird insofern geändert, dass auf den Grundstück
Gemarkung Lucherberg, Flur 10, Flurstück 782 eine Fläche für Stellplätze oder Garagen
ausgewiesen wird.
Der Geltungsbereich der Änderung ist der beigefügten Begründung zu entnehmen.
Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Zulässigkeit von
Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1
zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht
vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs.
6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren vereinfacht gem. §
13 BauGB durchgeführt
Begründung:
Auf dem betreffendem Grundstück wird ein Doppelhaus errichtet. Um beiden Hälften die
Errichtung einer Garage zu ermöglichen, muss eine entsprechende Fläche auch im Eckbereich des
Grundstückes ausgewiesen werden. Vergleichbare Ausweisungen, auch in Eckbereichen sind im
Bebauungsplan vorhanden, die Änderung ist somit städtebaulich nachvollziehbar. Die
Planänderung kann in der Sitzung dargelegt und erörtert werden.