Daten
Kommune
Pulheim
Größe
153 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
247/2012
Erstellt am:
09.08.2012
Aktenzeichen:
IV/61-ro/wo
Verfasser/in:
Herr Rosenkranz/Büro Zimmermann u.a.
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
19.09.2012
Betreff
Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg (Möbelhaus)
- Auslegungsbeschluss
siehe Rat vom 07.02.2012, TOP 5, Niederschrift S. 9
sowie UPA-Sondersitzung vom 27.03.2012, TOP 2, Niederschrift S. 4-6
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
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Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, den Entwurf der Änderung Nr. 17.3
des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim mit dem Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) öffentlich auszulegen.
– Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
1. In seiner Sitzung am 07.02.2012 beschloss der Rat der Stadt Pulheim die Aufstellung der Teiländerung 17.3 des
Flächennutzungsplans. Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragte in einer Sondersitzung am 27.03.2012 die
Verwaltung, mit dem Entwurf der Teiländerung 17.3 – mit modifiziertem Geltungsbereich – die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch Planung berührt werden kann, zu unterrichten.
Die frühzeitige Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 11.04.2012 bis 09.05.2012. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.04.2012 von der Planung unterrichtet. Nachträglich – auf
Wunsch des Rhein-Kreises-Neuss – wurden noch die Gemeinden Jüchen, Meerbusch und Kaarst am 27.04.2012
angeschrieben.
Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen insgesamt 15 Stellungnahmen ein. Während in
vier Fällen keine Bedenken gegen die Planung vorgetragen wurden, erhoben elf Kommunen bzw. Träger öffentlicher Belange z.T. erhebliche Bedenken. Diese Schreiben sind mit der Kennzeichnung T 1 fBÖ bis T 10 fBÖ und T
15 fBÖ der Beschlussvorlage beigefügt. Zu den Inhalten nimmt die Verwaltung in der nachfolgenden Tabelle detailliert Stellung.
Nicht eingegangen wird in der Tabelle auf den Hinweis der Stadt Bergheim, ihr liege ein Rechtsgutachten vor, das
die Rechtmäßigkeit der für die Errichtung des Möbelhauses erforderlichen Flächennutzungsplanänderung auf der
Grundlage der 17. Regionalplanänderung anzweifelt. Wie in der Stellungnahme angekündigt, wurde das Gutachten
der Bezirksregierung zur Auswertung in eigener Zuständigkeit zugeleitet. Die Prüfung dort hat allerdings ergeben –
auch nach Rücksprache mit der Landesplanungsbehörde – dass durch die in Rede stehende Regionalplanänderung
den landesplanerischen Vorgaben für die kommunale Planung von Einzelhandelsgroßbetrieben Rechnung getragen
wurde. Man teile nicht die Auffassung des Gutachters, es habe sich beim Verfahren zur 17. Regionalplanänderung
um eine vorhabenbezogene Änderung im Sinne des § 19 Abs. 2 LPlG gehandelt. Eine Aussetzung des landesplanerischen Anpassungsverfahrens bis zum Abschluss des Verfahrens zum Sachlichen Teilplan Großflächiger Einzelhandel des Landesentwicklungsplans halte man nicht für erforderlich, da die in Aufstellung befindlichen Ziele des
Entwurfs als sonstige Erfordernisse der Raumordnung bei der Abwägung im Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen seien. Die Berücksichtigung werde im Rahmen der Anpassung überprüft (siehe Ziffer 2). Im Übrigen erfolge im
Genehmigungsverfahren der Flächennutzungsplanänderung eine Rechtskontrolle, in die dann auch die von der
Stadt Bergheim gegen die Pulheimer Planung vorgetragenen Bedenken einbezogen würden.
Bürger äußerten sich nicht zur Planung.
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2. Mit dem UPA-Beschluss vom 27.03.2012 wurde die Verwaltung außerdem beauftragt, bei der Regionalplanungsbehörde gemäß § 34 Landesplanungsgesetz anzufragen, ob die Planung an die Ziele der Raumordnung angepasst
ist (Anpassungsverfahren).
In einem Gespräch bei der Behörde, welches am 31.05.2012 unter Beteiligung des Investors, des Gutachters der
Auswirkungsanalyse, der IHK Köln sowie natürlich Vertretern der Stadtverwaltung Pulheim stattfand, wurde vereinbart, dass offene Fragen bezüglich der Auswirkungsanalyse durch eine ergänzende Überarbeitung geklärt würden.
Die Fragestellungen bzw. Ergänzungswünsche legte die Bezirksplanungsbehörde zusätzlich in einem Schreiben
vom 19.06.2012 dar. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.
Die entsprechend modifizierte Fassung der Analyse wurde der Bezirksregierung mit Schreiben vom 10.07.2012 zugestellt. Die Antwort auf die Bitte um schriftliche Bestätigung, dass der Entwurf der FNP-Teiländerung 17.3 den Zielen der Raumordnung angepasst ist, liegt noch nicht vor.
3. Zur Fortführung des Änderungsverfahrens ist als nächster Schritt die öffentliche Auslegung des Planentwurfs durchzuführen. Auf der Basis ihrer Stellungnahmen zu den Eingaben der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange schlägt die Verwaltung vor, ihr hierzu den Auftrag zu erteilen.
4. Bestandteile dieser Beschluss-Vorlage sind:
Tabelle der eingegangenen Anregungen und Bedenken mit Stellungnahmen der Verwaltung (T 1 fBÖ - T 10
fBÖ und T 15 fBÖ)
Schreiben der Bez.Reg. im Rahmen des Anpassungsverfahrens nach § 34 LPlG
FNP - Änderungsentwurf mit derzeitiger und neuer Darstellung
Begründung
Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung; bei dem Umweltbericht handelt es sich um die für den
verbindlichen Bauleitplan BP Nr. 109 Pulheim erarbeitete Fassung!)
Auswirkungsanalyse
Da der Umweltbericht und die Auswirkungsanalyse für das Flächennutzungsplanänderungsverfahren 17.3
und für das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim in gleicher Ausführung verwendet
werden und beide Vorlagenbestandteile einen erheblichen Umfang aufweisen,. sind sie nicht für alle Ausschussmitglieder abgedruckt worden, sondern den Fraktionen in der gem. Ratsbeschluss vom 06.07.2011
vorgesehenen Stückzahl zu Verfügung gestellt worden. Natürlich sind sie auch im Ratsinformationssystem
einsehbar.
Hinweise:
a) Der Umweltbericht stützt sich u.a. auf die Ergebnisse dreier Fachgutachten zum Artenschutz, zu den verkehrlichen Auswirkungen der Planung und eventuellen Lärmimmissionen. Diese Gutachten sind Bestandteile der
Beschlussvorlage Nr. 224/2012, TOP 11 dieser Sitzungs-Einladung. Sie hat den Auslegungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim zum Inhalt.
b) Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung für das parallel durchgeführte Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren (BP 109 Pulheim, siehe TOP 11 ) gingen mehr Stellungnahmen ein als im Verfahren zur Aufstellung der Flächennutzungsplan-Teiländerung Nr. 17.3. Hieraus erklärt sich die z.T. unterschiedli-
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che Nummerierung T 1 –Tx. Es wird aber darauf hingewiesen, dass es sich bei den abgegebenen Stellungnahmen der in den Tabellen teilweise mit unterschiedlichen T-Nummern aufgeführten Behörden und Träger öffentlicher Belange um jeweils wortgleiche Äußerungen handelt. Insofern sind natürlich auch die Stellungnahmen der Verwaltung zu diesen Eingaben identisch.