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Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
08.11.10, 20:31
Aktualisiert
08.11.10, 20:31
Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008) Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008) Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV/Hall. 02.11.2010 öffentlich Beratungsfolge Termin Bauausschuss 18.11.2010 Rat 09.12.2010 TOP Ein Ja Nein 122/2010 Ent Bemerkungen Betrifft: 1. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008. Begründung: Aufgrund der beigefügten Berechnung ist die jährliche Gebühr für das Jahr 2011 je m³ Schmutzwasser von 2,58 € auf nunmehr 2,37 € und je m² Fläche gemäß § 5 Abs. 1 von 0,64 € auf nunmehr 0,61 € festzusetzen. Zur Erhebung dieser neu festgesetzten Gebühren ist eine Anpassung der oben aufgeführten Satzung erforderlich. Wie aus der Anlage zur Vorlage 121/2010 ersichtlich, ist davon auszugehen, dass auch die Nachkalkulation für das Jahr 2009 mit einem Überschuss abschließen wird. Dieser Überschuss sollte jedoch nicht zu einer weiteren Gebührensenkung vorab herangezogen werden, da er Spielraum für die Betrachtung ab dem Jahre 2012 lässt. 1. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 394) und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW S. 185) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 09. Dezember 2010 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 beschlossen: Artikel I § 4 (Schmutzwassergebühren) Abs. 7 Satz 2 wird wie folgt geändert: Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 2,37 €. § 5 (Niederschlagswassergebühr) Abs. 6 wird wie folgt geändert: Die Gebühr beträgt 0,61 €/m² Fläche gemäß § 5 Abs. 1. Artikel II Diese 1. Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig treten § 4 Abs. 7 Satz 2 und § 5 Abs. 6 der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 insoweit außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Beschlußvorlage 122/2010 Seite 2 Die vorstehende 1. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 09. Dezember 2010 Bürgermeister Beschlußvorlage 122/2010 Seite 3