Daten
Kommune
Pulheim
Größe
262 kB
Datum
04.12.2012
Erstellt
22.11.12, 19:30
Aktualisiert
22.11.12, 19:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
372/2012
Erstellt am:
16.11.2012
Aktenzeichen:
II / 51
Verfasser/in:
Frau Kemmerling
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Jugendhilfeausschuss
4
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
nö. Sitzung
Termin
X
29.11.2012
X
04.12.2012
Betreff
Elternbefragung zum Betreuungsbedarf unter Dreijähriger und zum Bedarf an veränderten Betreuungszeiten
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 372/2012 . Seite 2 / 8
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die dargelegten Ergebnisse der Bedarfserhebungen zur Kenntnis und empfiehlt dem
Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, fortlaufend über die tatsächliche Nachfrage nach Betreuungsplätzen zu informieren und
rechtzeitig weitere notwendige und geeignete Maßnahmen zur Erfüllung des Rechtsanspruches vorzubereiten.
Erläuterungen
Das Jugendamt der Stadt Pulheim schreibt die Kindertagesbetreuungsplanung inklusive der U3-Ausbauplanung – im
Hinblick auf den bestehenden Rechtsanspruch für über dreijährige Kinder sowie auf den bevorstehenden Rechtsanspruch für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben – jährlich fort. Dabei wird der Bedarf an Plätzen für Überdreijährige anhand der Geburtenrate erhoben. Zur Berechnung der Plätze für Kinder unter drei Jahren wurde eine NRWweite Betreuungsquote von 32% anempfohlen, wobei die Stadt Pulheim von einer höheren Versorgungsquote ausgeht
und ihre Berechnungen auf die bundesweit vorgeschlagene Betreuungsquote von 35% stützt. Neubaugebiete werden in
der Bedarfsplanung benannt, jedoch werden diese zahlenmäßig nicht miterfasst.
Der Jugendhilfeausschuss führte, beauftragt durch den Jugendhilfeausschuss am 31.05.2012, im Zeitraum August/
September 2012 zwei Elternbefragungen durch. Eine Elternbefragung betraf dabei das Thema „Betreuungsbedarf unter
Dreijähriger“, die zweite Befragung fokussierte sich auf das Thema „Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen“.
Das Ziel der ersten Elternbefragung war es, herauszufinden, ob die überörtlich angenommene Betreuungsquote von
35% dem tatsächlichen Nachfrageverhalten der Bevölkerung entspricht, oder ob zum 01.08.2013 eine höhere lokale
Nachfrage an Plätzen für Kinder unter drei Jahren zu erwarten ist. Die Ermittlung des Betreuungsbedarfes für unter
dreijährige Kinder erfolgte mit Hilfe eines Erhebungsbogens, der an alle Eltern mit Kindern, die zum 01.08.2013 im Alter
von 1 Jahr bis 2 Jahren und 9 Monaten sind, versandt wurde. Diese Kinder werden zum 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege haben. Insgesamt wurden
658 Eltern postalisch angeschrieben und um Teilnahme an der Elternbefragung gebeten.
Mit Hilfe der zweiten Befragung sollte geprüft werden, wie sich der Bedarf hinsichtlich der Öffnungszeiten in den Kindertageseinrichtungen darstellt. Zeitlich erfolgte die Befragung zu Beginn des Kindergartenjahres 2012/13. Die Umfrage
betraf alle 27 Einrichtungen in städtischer und freier Trägerschaft und damit insgesamt rund 1.501 Kinder (und deren
Familien), die derzeit eine Kindertageseinrichtung im Stadtgebiet Pulheim besuchen.
Darstellung der Ergebnisse:
1. Elternumfrage zur Feststellung des Betreuungsbedarfs für Unterdreijährige zum 01.08.2013
Insgesamt wurden 658 Familien angeschrieben. Von den angeschriebenen Familien beantworteten 335 Familien den
Fragebogen. Damit lag die Rücklaufquote bei 51%.
Das Ergebnis der Rückläufe zeigt,
285 Familien werden zum 01.08.2013 einen Betreuungsplatz benötigen.
Von diesen 285 Familien wünschen sich 244 Familien eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen, 24 Familien
wünschen eine Betreuung in Kindertagespflege und 17 Familien haben keinen speziellen Betreuungswunsch.
27 Familie haben keinen Betreuungsbedarf und
für 23 Familien ist der Betreuungsbedarf aktuell noch ungeklärt.
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Damit geben 43% aller befragten Familien an, einen Betreuungsplatz zum 01.08.2013 zu benötigen.
Die Familien, deren Betreuungsbedarf derzeit noch ungeklärt ist, haben dies in dem Fragebogen zum Ausdruck gebracht. Insgesamt handelt es sich dabei um 23 Familien. Davon ausgehend, dass alle Familien, bei denen der Bedarf
noch unklar ist, zum 01.08.2013 tatsächlich einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen werden, liegt der Bedarf bei
47%.
Nicht geklärt werden kann, wie viele der Familie, die sich nicht an der Umfrage beteiligt haben, zum 01.08.2013 einen
Betreuungsplatz für Ihr Kind in Anspruch nehmen werden. Aufgrund der überdurchschnittlichen Beteiligung an der Befragung (51% Rücklauf) sowie einiger Familien, die sich ausdrücklich für die Durchführung der Befragung bedanken, ist
zu vermuten, dass die Familien, die tatsächlich einen Betreuungsplatz benötigen, dies mehrheitlich via Fragebogen
bekundet haben. Insofern wird vorgeschlagen, die Familien, die möglicherweise trotz fehlender Rückmeldung einen
Betreuungsbedarf haben werden, mit einer Quote von 1% zu berücksichtigen.
Geht man folglich davon aus, dass alle Familien, die ihr Interesse an einem Betreuungsplatz bekundet haben, alle Familien, deren Betreuungsbedarf zurzeit noch unklar ist und 1% der Befragten, die sich nicht an der Befragung beteiligt
haben, tatsächlich einen Betreuungsplatz zum 01.08.2013 in Anspruch nehmen werden, ergibt sich eine Betreuungsquote von 48%.
Damit übersteigt die via Bedarfsabfrage empirisch erhobene Betreuungsquote die bundesweit zugrunde gelegte Betreuungsquote, was in der Folge einen höheren Bedarf an Betreuungsplätzen impliziert. Basierend auf einer 35%-Quote legt
die Bedarfsplanung aus Mai 2012 einen Betreuungsbedarf in Höhe von 443 Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in
Kindertagespflege zugrunde. Ausgehend von einer 48%-Quote läge der Platzbedarf zum 01.08.2013 - unter Einhaltung
der Systematik der bisherigen Bedarfsplanung - bei 608 Plätzen.
Berücksichtigt man jedoch, dass die Kinder, die im Zeitraum 01.08.2010 bis zum 31.10.2010 geboren sind, im Kindergartenjahr 2013/14 als hereinwachsende Kinder und damit als Ü3-Kinder gelten, verringert sich die Anzahl der Kinder,
die einen Anspruch auf einen Platz für unter Dreijährige haben. Mit der Konsequenz, dass sich auch die Anzahl der
Plätze von 608 auf 558 bei einer 48%-Quote reduziert.
Der Mehrbedarf von 558 Plätzen gegenüber den geplanten 443 Plätzen relativiert sich insoweit nochmals, als dass die
für die Bedarfsberechnung zugrunde gelegte geschätzte Geburtenzahl von 430 Geburten pro Jahr tatsächlich geringer
ausfällt. Während die Bedarfsplanung für den Geburtszeitraum 01.08.2011 bis 31.07.2012 noch von 430 Geburten ausging, lag die tatsächliche Geburtenzahl in diesem Zeitraum bei 387 Geburten und damit bei einer monatlichen Geburtenrate von 33 Geburten.
Unter Abzug der hereinwachsenden Kinder, die aufgrund ihre Geburtszeitraumes den über Dreijährigen zugerechnet
werden und einer reduzierten Geburtenrate von 36 auf 33 Geburten monatlich würde bei Umsetzung der bisher geplanten 443 Plätze eine Versorgungsquote von 40,7% erreicht. Basierend auf einer 48%-Quote läge der Platzbedarf zum
01.08.2013 bei rund 521 Plätzen. Damit entstünde ein Mehrbedarf von 78 Plätzen gegenüber den bisher geplanten 443
Plätzen.
Bedarf an Betreuungsplätzen bei Berücksichtigung unterschiedlicher Betreuungsquoten:
Geburtszeitraum
Alter
Kinderzahl laut KDVZ bzw. Hochrechnung
01.08.2012-31.07.2013
0-1 Jahr
396 Kinder (Hochrechnung bei 33 Geburten pro Monat)
01.08.2011-31.07.2012
01.11.2010-31.07.2011
Unter Dreijährige gesamt
1-2 Jahre
2-3 Jahre
0-3 Jahre
387 Kinder
303 Kinder
1.086 Kinder davon 40,7% = 443 Kinder/Plätze
davon 48% = 521 Kinder/ Plätze
Da zur Erweiterung der Betreuungsplätze für das Haushaltsjahr 2013 ohnehin weitere Plätze in Kindertagespflege angemeldet wurden, schlägt die Verwaltung vor, regelmäßig über den aktuellen Anmeldestand, in Verbindung mit kurzfris-
Vorlage Nr.: 372/2012 . Seite 4 / 8
tigen Handlungsoptionen, zu berichten. Eine mögliche Handlungsoption könnte so beispielsweise eine Kompensation im
Bestand der Einrichtungen durch eine befristete Aufstockung der Gruppenstärken in Verbindung mit einer personellen
Aufstockung darstellen. Hier wäre jedoch zu beachten, dass es sich bei dieser Möglichkeit nur um eine Übergangsregelung handeln könnte, da der Landschaftsverband Rheinland, als zuständige Aufsichtsbehörde, nur einer befristeten
Erweiterung von Gruppenstärken zustimmt. Eine längerfristige Möglichkeit ist die Beobachtung der örtlichen Entwicklungen bei den Geburtenzahlen sowie bei den Zuzügen, um darauf basierend, nach weiteren Alternativen, wie etwa die
Neuschaffung von Gruppen durch die Errichtung einer weiteren Einrichtung, zu suchen.
Gewünschte Betreuungsform zum 01.08.2013:
Kindertageseinrichtung
Kindertagespflege
Abs.
In %
Abs.
In %
Gesamt
244
86
24
8
(n=285)
Ohne speziellen Wunsch
Abs.
In %
17
6
Die Kinder, die das 1. Lebensjahr vollendet haben, haben zum 01.08.2013 einen Anspruch auf frühkindliche Förderung
in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Bei der bisherigen Bedarfsberechnung wurde ein Verteilungsverhältnis auf Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege von ungefähr 70:30 zugrunde gelegt (316 Plätze in
Kindertageseinrichtungen und 127 Plätze in Kindertagespflege). Betrachtet man aber den tatsächlich geäußerten Elternwillen, so verschiebt sich das Verhältnis zugunsten der Kindertageseinrichtungen. 86% der Familien wünschen sich
für ihr Kind einen Platz in Kindertageseinrichtungen und nur 8% der Familie wünschen sich einen Platz in Kindertagespflege. Weitere 6% der Familien geben an, keinen speziellen Wunsch hinsichtlich der Betreuungsform zu haben.
Aufgrund des oben beschriebenen Mehrbedarfs und dem damit verbundenen Engpass bei den Plätzen in Kindertageseinrichtungen, werden einige Familien von ihrem Wunsch, auf einen institutionellen Platz, abweichen müssen. Da für die
frühkindliche Förderung ein Rechtsanspruch in Kindertagespflege oder in Kindertageseinrichtungen besteht, ist individuell und bedarfsgerecht zu beurteilen, welches Kind mit seinem Bedarf in welchem Setting betreut werden kann. Die
Einrichtungen haben ihrerseits auf die durch KiBiz vorgegebene Altersmischung in den Gruppenformen und auf ein
ausgewogenes Geschlechterverhältnis in den Gruppen zu achten. Darüber hinaus müssen sie nachhaltig dafür sorgen,
dass das Verhältnis von den Kinder, die die Einrichtung zwecks Schuleintritts verlassen und den Kindern, die neu aufgenommen werden, stets ausgewogen ist, so dass es nicht von Unter- und Überschreitungen von Gruppenstärken kommt.
Dies beinhaltet eine gründliche Berücksichtigung der Altersjahrgänge bei der Aufnahme der Kinder.
Benötigter Stundenumfang zum 01.08.2013:
25 Stunden
Betreuungswunsch
ab 01.08.2013
Abs.
In %
Tagespflege
Kindertageseinrichtung
Ohne Wunsch
Gesamt
(n=285)
9
41
4
54
38%
17%
24%
19%
35 Stunden
45 Stunden
Abs.
In %
Abs.
In %
Zeit ist noch
unklar
Abs.
In %
10
103
9
122
42%
42%
53%
43%
4
91
3
98
17%
37%
18%
34%
1
9
1
11
4%
4%
6%
4%
In Bezug auf den benötigten Stundenumfang zeigt die Befragung, dass die 25-Stunden-Betreuung für die Pulheimer
Familie mehrheitlich nicht in Frage kommt. Die Eltern tendieren berufsbedingt zu knapp 80% zu 35- bzw. 45-StundenPlätzen. So geben 43% der Familien an, eine 35-Stunden-Betreuung zu benötigen. 34% der Familien geben an, 45Stunden zu benötigen.
Betrachtet man die Belegungszahlen aus dem Kindergartenjahr 2012/13 so fällt auf, dass hier 53% der Familien ein 45Stunden-Platz belegt haben. Diese hohe Inanspruchnahmequote der 45-Stunden-Plätze deckt sich mit Aussagen, der
Familien, dass die Betreuungszeiten einer 35-Stunden-Woche häufig unflexibel und daher nicht mit den individuellen
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beruflichen Arbeitszeiten vereinbar sind. So müssen z.B einige Familien die Reduzierung der Arbeitszeit oder aber einen
kostenpflichtigen Mehraufwand bei Buchung einer 45-Stunden-Woche in Kauf nehmen, um die Betreuungssituation ihres
Kindes sicherzustellen. Die unterschiedlichen Bedürfnisse der Familien spiegeln sich in verschiedenen Aussagen wieder, die auf die letzte Frage, nach Anregungen und Wünschen, wie folgt eingehen:
„Angebot und Blockplätze mit 35 Stunden pro Woche. Jeden Tag durchgehende Betreuung von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Das Angebot mit
2 langen und 3 Tagen ohne Mittag geht für die Berufstätigen nicht und man wird genötigt 45 Stunden pro Woche einen Platz zu nehmen“
(Fragebogen Nr. 107).
„Bezüglich der Öffnungszeiten oder der gebuchten Stundenzahl wäre eine flexible Handhabung wünschenswert. Braucht man z.B. nur ein
oder zwei Tage Betreuung bis 16:20 Uhr und würde sonst gerne früher abholen – vielleicht sogar schon vor dem Mittagessen – ist man
momentan gezwungen, einen Ganztagsplatz zu buchen. Natürlich kann man sein Kind trotzdem früher abholen, wenn man einen solchen
Platz hat, aber die Kosten dafür lassen sich oft nicht mehr positiv durch die Berufstätigkeit aufrechnen“ (Fragebogen Nr. 125).
Gegenwärtig wird die 35-Stunden-Betreuung einrichtungsweise in verschiedenen Modellen angeboten. Während einige
Einrichtungen z.B. eine tägliche Betreuung von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr anbieten, bieten andere Einrichtungen eine
Betreuung mit zwei langen Öffnungstagen (inklusive 2 Mittagessen pro Woche) an. Da sich im Falle einer Flexibilisierung der Angebotszeiten im Rahmen der 35-Stunden-Betreuung Auswirkungen auf organisatorischer Ebene (Personaleinsatz, Schichtdienstmodelle etc.) sowie auf inhaltlicher Ebene (gemeinsames Kommen und Verabschieden der Kinder
in einer Gruppe, gemeinsame Wahrnehmung von Förder- und Bildungsangeboten etc.) ergeben können, wäre die Möglichkeit einer Umgestaltung der 35-Stunden-Modelle zugunsten einer Flexibilisierung der Betreuungszeit für jede Einrichtung individuell zu beurteilen und zu beraten.
Bei Einhaltung der bestehenden Angebotszeiten ist davon auszugehen, dass auch im nächsten Kindergartenjahr seitens
der Familien vermehrt auf eine 45-Stunden-Woche zurückgegriffen werden muss.
Derzeitige Betreuungsform und angemeldete Wunsch-Betreuungsform zum 01.08.2013:
Betreuung
Betreuung
Keine Be- Betreuung
Keine
Betreuungswunsch in Kita
in
Tages- treuung
außerhalb
Angabe
ab 01.08.2013
pflege
Pulheims
Abs.
Abs.
Abs.
Abs.
Abs.
Kita
12
39
188
2
3
Kindertagespflege 0
3
21
0
0
Ohne
speziellen 0
5
12
0
0
Wunsch
Betreuungsbedarf
0
0
23
0
0
unklar
Gesamt
12
47
244
2
3
Gesamt
Abs.
244
24
17
23
308
Danach gefragt, ob Familien aktuell eine Betreuung für ihr Kind in Anspruch nehmen, geben insgesamt 59 Familien an,
dass sich ihre Kinder in einer Betreuung befinden. Von den 47 Familien, die derzeit eine Betreuung durch eine Tagespflege in Anspruch nehmen, wünschen sich lediglich 3 Familien (6%) zum 01.08.2013 weiterhin eine Betreuung in der
Kindertagespflege, 39 Familien (83%) bevorzugen einen Wechsel in die institutionelle Betreuungsform und 5 Familien
haben keinen besonderen Wunsch (11%) bezüglich einer Kindertagesbetreuung. Dieses Verhältnis entspricht der oben
beschrieben Tendenz der Eltern, hin zu einer institutionellen Kindertagesbetreuung. Andererseits belegen die Zahlen
auch, dass Familien dazu geneigt sind, von ihrem Wunsch, der institutionellen Kindertagesbetreuung, abzuweichen und
eine Betreuung in einer Tagespflegestelle anzunehmen, um die Betreuung für ihr Kind sicherzustellen.
Vorlage Nr.: 372/2012 . Seite 6 / 8
Benötigte Randzeitenbetreuung im Nachmittags- und Abendbereich zum 01.08.2013:
Gesamt
(n=53)
Bis 17:00
Uhr
18
Bis 17:15
Uhr
1
Bis 17:30
Uhr
8
Bis 18:00
Uhr
22
Bis 19:00
Uhr
3
Bis 20:00
Uhr
1
Hinsichtlich einer benötigten Randzeitenbetreuung im Nachmittags- bzw. Abendbereich geben immerhin 50 der 244
Familien, die sich zum 01.08.2013 einen Platz in einer Kindertageseinrichtung wünschen, an, eine Randzeitenbetreuung
zu benötigen. Dabei variiert der Bedarf an Randzeitenbetreuung zwischen einem tageweisen und einem täglichen Bedarf. Von den 24 Familien, die einen Platz in Kindertagespflege präferieren, geben 3 Familien an, eine Betreuung nach
16:30 Uhr zu benötigen. Die Familien mit einem Bedarf im Randzeitenbereich verteilen sich wohnortmäßig über das
gesamte Stadtgebiet.
Hinsichtlich einer benötigten Frühbetreuung geben insgesamt 11 der 244 Familien, die zum 01.08.2013 eine institutionelle Betreuung in Anspruch nehmen wollen, an, eine Betreuung vor Öffnungsbeginn zwischen 6:00 Uhr und 6:45 Uhr
zu benötigen. Wohnortmäßig verteilen sich diese Familien auf die Stadteile Pulheim, Stommeln, Sinthern, Geyen und
Sinnersdorf.
Um zu klären, wie mit diesem angemeldeten Mehrbedarf von Familien an Randzeitenbetreuung insbesondere in den
Nachmittags- und Abendstunden umgegangen werden kann, schlägt die Verwaltung eine weitere inhaltliche Auseinandersetzung im Jahre 2013 vor, um mögliche personelle und finanzielle Auswirkungen zu konkretisieren.
2. Elternbefragung zur Feststellung des Bedarfs an erweiterten Öffnungszeiten in den Kindertageseinrichtungen
Insgesamt wurden rund 1.501 Familien, deren Kinder zurzeit in einer der 27 Kindertageseinrichtungen betreut werden,
befragt. Zum Ende der Rücklauffrist lagen 752 beantwortete Fragebögen vor. Dies entspricht einer Rücklaufquote von
50%.
Danach gefragt, welchen Betreuungsumfang die Familien im Kitajahr 2012/13 für Ihr Kind in Anspruch nehmen, gibt die
Mehrheit der befragten Familien an, eine 45-Stunden-Woche gebucht zu haben. Dies deckt sich mit dem allgemeinen
Trend, hin zu mehr Betreuungsstunden. Jedoch beschreiben mehrere Familien ihren Unmut darüber, aufgrund der Inflexibilität in den Betreuungszeiten, 45 Wochenstunden buchen zu müssen. So geben mehrere Familien an, faktisch einen
Bedarf in Höhe von 35 Betreuungsstunden zu haben. Aufgrund der festgelegten Bring- und Abholzeiten jedoch letztlich
einen 45-Stunden-Platz buchen zu müssen.
Belegter Betreuungsumfang im Kitajahr 2012/13:
25 Stunden
35 Stunden
Abs.
In %
Abs.
In %
Gesamt
132
18
271
36
(n=752)
45 Stunden
Abs.
In %
348
46
Keine Angabe
Abs.
In %
1
<1
In Bezug auf einen möglichen Betreuungsbedarf über die bestehenden Öffnungszeiten der Einrichtungen hinaus, geben
insgesamt 186 Familien an, einen weiteren Betreuungsbedarf zu haben.
Dabei ist der erweiterte Betreuungsbedarf jedoch in Abhängigkeit von dem jeweils belegten Stundenkontingent zu betrachten.
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25-Stunden-Betreuung:
23 der 132 Familien, die derzeit eine 25-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen, geben an, einen weiteren Betreuungsbedarf zu haben. Dieser zusätzliche Betreuungsbedarf wird derzeit mehrheitlich durch die Familien selbst gedeckt,
wobei die Betreuung durch die Mutter teilweise mit der Reduzierung der eigenen Arbeitszeit einhergeht.
Unterscheidet man zwischen dem täglichen und dem tageweisen Betreuungsbedarf der Familien, so fällt auf, dass 15
der 23 Eltern einen täglichen Mehrbedarf haben. 7 Familien darunter geben konkret an, 35 Wochenstunden oder 45
Stunden pro Woche zu benötigen, aber aufgrund begrenzter Kapazitäten der Einrichtung nur 25 Stunden pro Woche in
Anspruch nehmen zu können. Diese Familien haben demzufolge keinen Bedarf an Randzeitenbetreuung, sondern wären in der Lage den Betreuungsbedarf innerhalb der Öffnungszeiten abzudecken, sofern ein höheres Stundenkontingent
als 25 Wochenstunden, gebucht werden könnte.
Betrachtet man die Endzeiten, bis zu denen die Eltern einen weiteren Betreuungsbedarf haben, so fällt auf, dass die
benötigte Betreuung bei 9 Kindern in den gewöhnlichen Öffnungszeiten einer Kindertageseinrichtung (bis 16:30 Uhr)
liegt und keine klassische Randzeitenbetreuung darstellt. (Z.B. besteht in der städtischen Einrichtung in der Görreshofstraße ein Bedarf an Betreuung bis 15:00 Uhr; die Einrichtung schließt jedoch bereits um 14:00 Uhr).
Eine tatsächliche Randzeitenbetreuung benötigen 10 der 132 Familien. 2 Familien unter diesen benötigen dabei eine
Betreuung in den Morgenstunden und 8 Familien benötigen eine Betreuung in dem Zeitraum 17:00Uhr/18:00 Uhr.
35-Stunden-Betreuung:
Insgesamt geben 62 von 271 Familien, deren Kind einen 35-Stunden-Platz belegt an, einen Mehrbedarf an Betreuung
zu haben.
32 Familien benötigen über die regulären Öffnungszeiten hinaus, eine Betreuung bis in den Abendbereich (ab 16:30 Uhr
bis 19:00 Uhr). In den Morgenstunden benötigen 8 Familien eine Frühbetreuung. Damit benötigen rund 15% der Eltern,
die einen 35-Stunden-Platz in Anspruch nehmen, eine Betreuung im Randzeitenbereich.
4 Familien benennen den konkreten Wunsch nach einem 45-Stunden-Platz. Weitere Familien geben an, flexiblere Zeiten
bei der 35-Stunden-Betreuung zu benötigen:
„Es wäre toll, wenn es eine Betreuungsmöglichkeit über Mittag gäbe, ohne die ganzen 45-Stunden in Anspruch zu nehmen“ (Fragebogen
Nr. 134)
„Es wäre schön, wenn mehr Flexibilität bei der Stundenwahl da wäre, z.B. dringend 35 Stunden mit täglichem Mittagessen bis 14:30 Uhr,
denn viele arbeiten auch 3 Tage die Woche (zwischen 45 Stunden und 35-Stunden-Modell mit 2 Tagen)“ (Fragebogen Nr. 10).
Die städtische Einrichtung in der Görreshofstraße fällt mit einem hohen Bedarf an längeren Öffnungszeiten auf. So geben insgesamt 10 Familien an, längere Öffnungszeiten bis 16:00 Uhr/17:00 Uhr zu benötigen. Diese Einrichtung ist die
einzige städtische Einrichtung, die um 14:00 Uhr schließt und die demzufolge nur 25 oder 35 Wochenstunden anbieten
kann. Aufgrund des Mehrbedarfs an längeren Öffnungszeiten, finden derzeit innerhalb des Jugendamtes Gespräche zu
Erweiterung der Öffnungszeiten in dieser Einrichtung statt.
45-Stunden-Betreuung:
Insgesamt geben 101 der 348 Familien, deren Kind einen 45-Stunden-Platz belegt, an, einen zusätzlichen Betreuungsbedarf zu haben. Der zusätzliche Betreuungsbedarf variiert dabei zwischen einem täglichen und einem tageweisen
Mehrbedarf und erstreckt sich bei einem belegten 45-Stunden-Kontingent auf den Randzeitenbereich, da die Öffnungszeiten der Einrichtung mit Belegung eines 45-Stunden-Platzes bereits voll ausgeschöpft werden.
In den Morgenstunden benötigen 24 Familien eine Betreuung vor Beginn der Öffnungszeiten. Der gemeldete Mehrbedarf erstreckt sich dabei auf die Zeit zwischen 06:00 Uhr und 07:20 Uhr.
Vorlage Nr.: 372/2012 . Seite 8 / 8
In den Nachmittags-bzw. Abendstunden ist der angemeldete Mehrbedarf der Eltern höher. Insgesamt geben 82 Familien
an, einen Betreuungsbedarf über die Endzeiten der Einrichtung hinaus zu haben. Der angemeldete Bedarf der Familien
erstreckt sich dabei auf den Zeitraum zwischen 16:30 Uhr und 22:00 Uhr, wobei die deutliche Mehrheit eine Betreuung
in dem Zeitraum 16:45 Uhr bis 18:30 Uhr benötigt.
Benötigte Randzeitenbetreuung im Nachmittags- und Abendbereich:
Gesamt (n=82)
Angemeldeter Bedarf
von 16:30 Uhr bis 17:00
Uhr
34
Angemeldeter Bedarf
von 17:15 Uhr bis 18:30
Uhr
44
Angemeldeter Bedarf
von 19:00 Uhr bis 22:00
Uhr
4
Bezüglich eines Betreuungsbedarfs in den Sommerferien 2013 geben insgesamt 119 Familien an, einen Betreuungsbedarf während der Schließzeiten der Tageseinrichtungen zu haben. In der Vergangenheit konnte der vorhandene Betreuungsbedarf durch die vertretungsweise Kooperation der Einrichtungen untereinander gedeckt werden. Aufgrund der
Fortführung der Kooperationen ist davon auszugehen, dass der Betreuungsbedarf der Familien während der Schließzeiten auch im nächsten Jahr mehrheitlich gedeckt werden kann.
Eine durchgehende Öffnung der Tageseinrichtungen, auch innerhalb der Sommerferien, wird aus mehreren Gründen als
kritisch bewertet. So werden innerhalb der Schließzeiten bereits 50% der Urlaubtage des Personals abgegolten, mit der
Konsequenz, dass es unterjährig zu weniger personellen Engpässen und personellen Ausfällen kommt. Darüber hinaus
werden die Ferien für Grundreinigungen der Einrichtungen sowie für Baumaßnahmen genutzt, so dass die Betreuungssituation während der Öffnungszeit hiervon weniger betroffen ist.