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Beschlussvorlage (11. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978)

Daten

Kommune
Inden
Größe
13 kB
Datum
18.11.2010
Erstellt
08.11.10, 20:31
Aktualisiert
08.11.10, 20:31
Beschlussvorlage (11. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978) Beschlussvorlage (11. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978) Beschlussvorlage (11. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978) Beschlussvorlage (11. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV/Hall. 02.11.2010 öffentlich Beratungsfolge Termin Bauausschuss 18.11.2010 Rat 09.12.2010 TOP Ein Ja Nein 120/2010 Ent Bemerkungen Betrifft: 11. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte 11. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 Begründung: Aufgrund der beigefügten Berechnung und der nachfolgenden Ausführungen ist es sinnvoll, die Gebühr für die Straßenreinigung - Winterdienst in der Gemeinde Inden von 0,25 € auf nunmehr 0,35 € zu erhöhen. Soweit bei der Kalkulation für das Jahr 2011 lediglich der Fehlbetrag des Jahres 2008 berücksichtigt würde, ergäbe dies für das Jahr 2011 eine Gebühr in Höhe von 0,30 €. Die überschlägige Nachkalkulation für das Jahr 2009 sowie eine Betrachtung des Jahres 2010 ergibt jedoch, dass in beiden Jahren mit erheblichen Fehlbeträgen ist (s. Anlage zur Vorlage 119/2010). Daher sind folgende Möglichkeiten denkbar, wobei eine Lösung gefunden werden sollte, die größere Gebührensprünge nach Möglichkeit vermeidet: 1. Für die Gebührenbedarfsberechnung 2011 wird nur der Fehlbetrag aus der Nachkalkulation des Jahres 2008 in Höhe von 577 € berücksichtigt. Dann ergibt sich für das Jahr 2011 eine Gebühr von 0,30 €. 2. Bei Berücksichtigung des Fehlbetrages aus dem Jahr 2008 und eines anteiligen Fehlbetrags aus dem Jahr 2009 in Höhe von 3.500 € (ca. 50 %) ergibt sich für das Jahr 2011 die vorgeschlagene Gebühr von 0,35 €. 3. Soweit nicht bereits ein anteiliger Verlustvortrag im Jahre 2011 erfolgt, müsste für die Gebührenbedarfsberechnung 2012 der voraussichtliche Fehlbetrag aus der Nachkalkulation des Jahres 2009 in voller Höhe von 7.674 € berücksichtigt werden. Dann ergibt sich für das Jahr 2012 eine voraussichtliche Gebühr von ca. 0,40 €. 11. Änderungssatzung Beschlußvorlage 120/2010 Seite 2 vom 09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV NRW S. 950) in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen – Straßenreinigungsgesetz NW (StrReinG NW) vom 18. Dezember 1975 (GV NW S. 706, 1976 S. 12 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 390) und §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 394) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 09. Dezember 2010 folgende 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 7. Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 7. Dezember 1978 beschlossen: Artikel I Die Gebührensätze in § 2 Abs. 4 Buchstabe a bis c werden wie folgt geändert: a) dem Anliegerverkehr dient, für den Winterdienst 0,35 Euro b) dem innerörtlichen Verkehr dient, für den Winterdienst 0,35 Euro c) dem überörtlichen Verkehr dient, für den Winterdienst 0,35 Euro Artikel II Diese 11. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978, zuletzt geändert durch die 10. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009, zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 insoweit außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Beschlußvorlage 120/2010 Seite 3 Die vorstehende 11. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 10. Dezember 1978 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 09. Dezember 2010 Bürgermeister Beschlußvorlage 120/2010 Seite 4