Daten
Kommune
Inden
Größe
13 kB
Datum
18.11.2010
Erstellt
08.11.10, 20:31
Aktualisiert
08.11.10, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV/Hall.
02.11.2010
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
18.11.2010
Rat
09.12.2010
TOP Ein Ja
Nein
120/2010
Ent Bemerkungen
Betrifft:
11. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in
der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der
Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte 11. Änderungssatzung vom
09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07.
Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember
1978
Begründung:
Aufgrund der beigefügten Berechnung und der nachfolgenden Ausführungen ist es sinnvoll, die
Gebühr für die Straßenreinigung - Winterdienst in der Gemeinde Inden von 0,25 € auf nunmehr
0,35 € zu erhöhen.
Soweit bei der Kalkulation für das Jahr 2011 lediglich der Fehlbetrag des Jahres 2008
berücksichtigt würde, ergäbe dies für das Jahr 2011 eine Gebühr in Höhe von 0,30 €.
Die überschlägige Nachkalkulation für das Jahr 2009 sowie eine Betrachtung des Jahres 2010 ergibt
jedoch, dass in beiden Jahren mit erheblichen Fehlbeträgen ist (s. Anlage zur Vorlage 119/2010).
Daher sind folgende Möglichkeiten denkbar, wobei eine Lösung gefunden werden sollte, die
größere Gebührensprünge nach Möglichkeit vermeidet:
1. Für die Gebührenbedarfsberechnung 2011 wird nur der Fehlbetrag aus der Nachkalkulation
des Jahres 2008 in Höhe von 577 € berücksichtigt. Dann ergibt sich für das Jahr 2011 eine
Gebühr von 0,30 €.
2. Bei Berücksichtigung des Fehlbetrages aus dem Jahr 2008 und eines anteiligen Fehlbetrags
aus dem Jahr 2009 in Höhe von 3.500 € (ca. 50 %) ergibt sich für das Jahr 2011 die
vorgeschlagene Gebühr von 0,35 €.
3. Soweit nicht bereits ein anteiliger Verlustvortrag im Jahre 2011 erfolgt, müsste für die
Gebührenbedarfsberechnung 2012 der voraussichtliche Fehlbetrag aus der Nachkalkulation
des Jahres 2009 in voller Höhe von 7.674 € berücksichtigt werden. Dann ergibt sich für das
Jahr 2012 eine voraussichtliche Gebühr von ca. 0,40 €.
11. Änderungssatzung
Beschlußvorlage 120/2010
Seite 2
vom 09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die
Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV NRW S. 950) in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über die
Reinigung öffentlicher Straßen – Straßenreinigungsgesetz NW (StrReinG NW) vom 18. Dezember
1975 (GV NW S. 706, 1976 S. 12 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S.
390) und §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)
vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV
NRW S. 394) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 09. Dezember 2010 folgende
11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 7. Dezember 1978 zur Satzung über die
Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 7. Dezember 1978 beschlossen:
Artikel I
Die Gebührensätze in § 2 Abs. 4 Buchstabe a bis c werden wie folgt geändert:
a) dem Anliegerverkehr dient,
für den Winterdienst
0,35 Euro
b) dem innerörtlichen Verkehr dient,
für den Winterdienst
0,35 Euro
c) dem überörtlichen Verkehr dient,
für den Winterdienst
0,35 Euro
Artikel II
Diese 11. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978, zuletzt geändert durch die 10.
Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009, zur Satzung über die Straßenreinigung in der
Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 insoweit außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Beschlußvorlage 120/2010
Seite 3
Die vorstehende 11. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung vom 07.
Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 10. Dezember
1978 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit
ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher
gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet
worden, die den Mangel ergibt.
Inden, den 09. Dezember 2010
Bürgermeister
Beschlußvorlage 120/2010
Seite 4