Daten
Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
20.09.12, 19:45
Aktualisiert
20.09.12, 19:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
304/2012
Erstellt am:
04.09.2012
Aktenzeichen:
II / 40 / 400
Verfasser/in:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
25.09.2012
Betreff
Antrag auf Nutzungsänderung der ehemaligen Lehrküche in Räume für eine U-3 Betreuung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Geschwister-Scholl-Gymnasium
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 304/2012 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Pulheim zieht die Zuständigkeit in dieser Angelegenheit gem. Punkt 4.3 der Zuständigkeitsordnung an
sich und beschließt unter Verzicht auf Vorberatung in den Fachausschüssen und im Haupt- und Finanzausschuss:
1.
Dem Antrag des Geschwister-Scholl-Gymnasiums auf Einrichtung einer U-3 Betreuung in Trägerschaft des
Vereins Ganztag in Pulheim (GiP e.V.) wird zugestimmt.
2.
Voraussetzung für die Zustimmung ist, dass für die Stadt Pulheim weder im Zusammenhang mit den notwendigen Umbauarbeiten noch im Rahmen der Durchführung der Maßnahme Kosten entstehen.
3.
Die Zustimmung wird auf Widerruf erteilt.
4.
Dem Abschluss eines mit GIP e. V. abzuschließenden (Unter-)Mietvertrags wird zugestimmt.
4.
Der Rat beschließt dem Verein GiP einen fünnzigprozentigen Mietkostenzuschuss zu gewähren. Die Gewährung
des Zuschusses erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 05.06.2012 (Anlage 1), ergänzt durch den Nachtrag vom 11.06.2012 (Anlage 2) beantragt das
Geschwister-Scholl-Gymnasium die Nutzungsänderung der Räume 4015, 4017, 4021. Es handelt sich bei den Räumen um die ehemalige Lehrküche mit Nebenräumen.
Die Schule möchte diese Räume zukünftig nutzen, um dort, in Trägerschaft des Vereins Ganztag in Pulheim (GiP
e.V.), eine Kindertagespflegestelle zur Betreuung von 5- 9 Kindern im Alter zwischen 0 Jahren und 3 Jahren einzurichten. Das Angebot richtet sich an Mitarbeiter/-innen der Schule. Der Schulleiter des Geschwister-SchollGymnasiums erklärte ausführlich wie schwierig es sei gute Lehrkräfte, insbesondere für die mathematisch/naturwissenschaftlichen Fächer, zu erhalten. Er erhofft sich aufgrund dieses Angebotes die Qualität des Unterrichts
sowie der außerschulischen Angebote auf dem gewohnt hohen Niveau halten zu können.
Im Rahmen einer dezernatsübergreifenden Besprechung am 03.07.2012, an der Mitarbeiter der Dezernate II
(51,400) , III (26) und IV (63) teilnahmen, konnten, unter Beteiligung des Geschwister-Scholl-Gymnasiums und GiP
e.V., folgende Punkte geklärt werden:
Das Jugendamt erklärt die Größe und Lage der Räume für auskömmlich. Eine Betriebserlaubnis sei in der geplanten
Größenordnung nicht erforderlich. Die betreuenden Personen benötigen jedoch eine Pflegeerlaubnis.
Das Anliegen ist, anhand der vorliegenden Unterlagen, grundsätzlich bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig.
Dem Immobilienmanagement wurde zugesichert, dass die Finanzierung des Umbaus und der daraus resultierenden
Kosten über die zukünftigen Nutzer erfolgen wird. Um sicherzustellen, dass der Umbau an dem städtischen Gebäude
fachgerecht erfolgt, werden entsprechende Fachfirmen beauftragt. Das Immobilienmanagement ist im Vorfeld einzubinden und erteilt die Freigabe zur Beauftragung der Firmen.
Der Bauantrag ist vorbereitet und kann der Bauaufsicht zur Genehmigung vorgelegt werden.
Der mit GiP e.V. abzuschließende (Unter-)Mietvertrag ist der Vorlage als Anlage 3 beigefügt.
Vorlage Nr.: 304/2012 . Seite 3 / 3
Als Anlage 4 ist beigefügt eine Kostenkalkulation des Geschwister-Scholl-Gymnasiums als Nachweis der ausschließlichen Finanzierung der Maßnahme über die Schule bzw. die Eltern, die das Angebot in Anspruch nehmen.
In Anbetracht des Umstandes, dass –zunächst- lediglich die Betreuung von fünf bzw. sechs Kindern in den Räumlichkeiten erfolgen wird, erscheint die Gewährung eines Mietzuschusses in Höhe von fünfzig Prozent (entspricht
395,47 €) vertretbar. Der Zuschuss ist widerruflich.