Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz", Teil 1: Regionen Köln, Bonn / Rhein-Sieg und Wassereinzugsgebiet der Erft V 8/ 0134 Rat am 21.12.2004)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,1 MB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.12-20 öffentlich V 8/ Amt: OfJ3~ - 61 - An den BeschIAusf.: - 61 - Ausschuss für Stadtentwicklung Datum: 13.09.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung • Betrifft: Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz", Teil 1: Regionen Köln, Bonn / Rhein-Sieg und Wassereinzugsgebiet Erft V 8/ 0134 Rat am 21.12.2004 Finanzielle der Auswirkungen: IRl Keine Unterschrift des BUdgetverantwortlich~~L Erftstadt, den 13.09.2005 • W' "" Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Bericht über den derzeitigen Stand der GEP-Änderung, Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz" zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, über das Ergebnis des Gespräches mit der Bezirksplanungsbehörde zu berichten. Begründung: Mit Verfügung vom 08.06.2004 bzw. 16.07.2004 hat die Bezirksregierung Köln einen Entwurf der o. g. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Der Rat hat am 21.12.2004 eine entsprechende Stellungnahme beschlossen (siehe V 8/0134), die dem Regierungspräsidenten mit Schreiben vom 30.12.2004 zugegangen ist. Die Bezirksregierung hat nunmehr mit Schreiben vom 18.08.2005 die Kurzfassung der Anregungen und Hinweise mit dem zugehörigen .Ausqleichsvorschlaq" der Bezirksplanungsbehörde mit der Einladung zur "Erörterung" Anfang November zugesandt. P:\sz\VORLAGEN\V6100015-256.doc - 2 - Da dem vorliegenden "Vorschlag zum Ausgleich der Meinungen" für die gesamte Erft neu ermittelte Daten zugrundegelegt wurden, haben die Erftanlieger - Kommunen und Kreise die Möglichkeit erhalten, vorab schriftlich ihre Stellungnahme bzw. Anregungen und Hinweise zum Ausgleichsvorschlag bis zum 14.10.2005 vorzutragen. Die in der o. g. Stellungnahme der Stadt Erftstadt vorgetragenen Anregungen wurden wie folgt behandelt: Der Anregung, die Bereiche, die aufgrund der topographischen Gegebenheiten hochwasserfrei sind, auszunehmen, soweit sie im Maßstab des GEP darstellbar sind, wurde gefolgt. Die Bezirksplanungsbehörde geht davon aus, dass mit dem Ausgleich zum Vorschlag der Meinungen keine größeren hochwasserfreien Flächen erfasst wurden. &!' • • .. Die-inder Stellungnahme der Stadt geforderte frühzeitige Beteiligung der von der Anderung des Überschwemmungsbereiches betroffenen Kommunen und Fachbehörden wurde nicht gefolgt. Da die neu ermittelten Daten erst seit kurzem der Bezirksplanungsbehörde vorliegen, stand nicht genügend Zeit zur Verfügung, die Beteiligten noch vor der Erstellung des Vorschlages zum Ausgleich der Meinungen erneut zu beteiligen. Der Anregungen in der zeichnerischen Darstellung die Überschwemmungsbereiche der Erft und des Rotbaches nach aktuellen Fachplanungsdaten abzugrenzen, wurde für die Erft entsprochen - nicht jedoch für den Rotbach -. Die im Mai 2005 vom Erftverband zur Verfügung gestellten Daten zur Erft wurden im regionalplanerischen Maßstab generalisiert und als Überschwemmungsbereich dargestellt. Für den Rotbach vom Rückhaltebecken Niederberg bis zur Erftmündung gibt es nach Auskunft der Fachplanung keine aktuellen Berechnungen. Die zugrundegelegten preußischen Überschwemmungsgebiete sind bis zur Rechtskraft neuer Überschwemmungsgebiets-Verordnungen rechtsgültig. Es wird jedoch im Verfahren gem. § 32 (früher § 20) Landesplanungsgesetz eine Einzelfallprüfung angestrebt, die die Plausibilität der Abgrenzung hinterfragt. Die nunmehr im "Vorschlag zum Ausgleich der Meinungen" dargestellten Überschwemmungsbereiche sind aus der Sicht der Stadt Erftstadt wie folgt zu beurteilen: Der in der Änderung des GEP dargestellte Überschwemmungsbereich für den Rotbach überlagert an vier Stellen bebaute Ortslage (Niederberg (westlich der Bleistraße und Büchelstraße), Friesheim (der Bereich der "Weiße Burg"), Lechenich (im gesamten Verlauf des Rotbaches) und Dirmerzheim (im Verlauf der alten Führung durch den Ort). Da diese Gebiete bereits überwiegend bebaut sind, gilt für diese Bereiche die Ausnahmeregelung für im Flächennutzungsplan dargestellte Siedlungsflächen, für die bereits rechtskräftigen Bebauungspläne, Satzungen oder im Zusammenhang bebaute Ortsteile gem. § 34 BauGB bestehen. Bauflächen gem. Flächennutzungsplan, für die es noch keine Baurechte gibt, sind nicht betroffen. Selbst die strittige Baufläche entlang der Zülpicher Straße liegt außerhalb des Überschwemmungsbereiches. Aus diesem Grund entstehen durch den Überschwemmungsbereich des Rotbaches keine Einschränkungen für die bauliche Entwicklung der Stadt. Der neu im "Vorschlag zum Ausgleich der Meinungen" dargestellte Überschwemmungsbereich der Erft überlagert in Bliesheim (Bereich östlich "Auf dem Acker" und nördlich .Kalienhofstraße") , Blessem (fasst die gesamte Ortslage mit Ausnahme der Bebauung entlang der Straßen "Im Bungert" und "In der Aue"), Köttingen (westlich des P:\SZ\VORLAGENIV61 000 15-256.DOC - 3 - Alfred-Kubin-Weg, südlich der Paul-Klee-Straße und der äußerste Rand des Betriebsgeländes der Maywerke), Kierdorf (westlich des Kocherbachweg) und Gymnich (nordöstliche Ortslage bzw. östlich Balkhausener Straße und nördlich der Straße "Am Flutgraben", der Landstraße, Schulstraße und Erftstraße) bestehende Ortslagen. In zwei Fällen im Osten von Blessem und im Süden von Köttingen sind Bauflächen des FNP, für die noch keine Baurechte geschaffen wurden, betroffen. In Blessem geht es um das Gebiet des in Aufstellung befindlichen BP Nr. 145, E.-BlessemSüdost in einer Größe von ca. 2,70 ha und in Köttingen um eine im FNP dargestellte Wohnbaufläche südlich der Paul-Klee-Straße und westlich der Köttinger Straße (ca. 3,6 hal (siehe auch Anlageplan 3). • • Nach der Zielsetzung des GEP ist eine zusätzliche Inanspruchnahme durch Festsetzungen von baulichen Nutzungen innerhalb der dargestellten Überschwemmungsbereiche ausgeschlossen. In der Zwischenzeit wurde ein Erörterunqsqespräch vom Erftverband durchgeführt ir¥em u. a. die Methodik zur Berechnung der Uberschwemmungsbereiche und die Darstellung der Überschwemmungsbereiche gern. GEP erläutert wurden. Danach besteht der in der GEP-Änderung dargestellte Überschwemmungsbereich der Erft aus dem Überflutungsgebiet (tatsächliches Überschwemmungsgebiet) und der rückgewinnbaren Überschwemmungsfläche. Rückgewinnbare Überschwemmungsflächen sind Flächen, die in Abwägung mit anderen räumlichen Belangen durch Gewässerrenaturierungen, Deichverlegungen oder die Einrichtung gesteuerter Rückhalteräume als Retentionsraum zurückgewonnen werden können. Die Fläche in Blessem-Ost liegt in einer rückgewinnbaren Überschwemmungsfläche und die Fläche in Köttingen in einem tatsächlichen Überschwemmungsgebiet. Die Bebauung eines tatsächlichen Überschwemmungsgebietes ist ausgeschlossen. Eine bauliche Nutzung der rückgewinnbaren Überschwemmungsbereiche ist nur möglich, wenn ein gutachterlicher Nachweis erbracht wird, dass sich die Flächen nicht für rückgewinnbare Überschwemmungsbereiche eignen. Von den Vertretern der Bezirksplanungsbehörde wurde in dem Erörterungstermin des Erftverbandes empfohlen, dass die Städte und Gemeinden, bei denen Bauflächenreserven gern. FNP innerhalb Überschwemmungsbereich liegen, vor der "Erörterung" im November ein Gespräch mit dem RP suchen, um die Sachlage erörtern zu können. Aus diesem Grund wird die Verwaltung vor Erstellung einer abschließenden Stellungnahme mit der Bezirksplanungsbehörde ein Gespräch führen und dem Ausschuss für Stadtentwicklung berichten. Insbesondere wird es hierbei um die zwei Wohnbauflächen in Köttingen und Blessem gehen. (Bösche) Anlagen: Anlagepläne (3x) P:\SZ\VORLAGENIV6100015-256.DOC Anlage 1 GEP RB Köln, Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz" Überschwemmungsbereich Rotbach ,-, ~ ,, ) -~_ • • ,, '--'-, . An!age A 'Vß!OBj' zu Anlage 2 GEP RB Köln, Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz" /// ... \.-._~ • Überschwemmungsbereich Erft Anlage 2 zu IlI1ßfJS-1 Blat! - Z ~ "A;;i;g-;,";-.. Vorbeugender Hochwasserschu Überschwemmungsgebiet Erft ~~ • • ~ Vi!0 1]:f Blo~ -1..: zu I Anlage3 :10.000 R")jr,4"'f Si~lt4f"",;1(1'tt j ~ t. Ter /It .,~ CDUErftstadt Christlich-Demokratische Union Deutschlands Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt Bonner Straße 5 50374 Erftstadt Stadt Erftstadt Planungsamt z.Hd. Herrn Wirtz Holzdamm 10 5°374 Erftstadt Erftstadt, 27. Sep. 2005 • Sehr geehrter Herr Wirtz, anbei übersende ich Ihnen ein Schreiben der CDU-Kreistagsfraktion mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beifügung als Tischvorlage im morgigen Ausschuss Stadtentwicklung zum TOP 17· • M~frndl~chen Grüßen Frie~~~r Fraktionsgeschäftsführer Friedrich Schäfer Fraktionsanschrift: Bürozeiten. Bonner Straße 5 50374 Erftstadt 9.00 - 11.00 Uhr Mo.-Do. Telefon 0223sns 954 Telefax 02235/688685 Bankverbindung Kreissparkasse Kötn Konto-Nr 0191 004 300. BLZ 370 502 99 27/09 2005 14:28 fAX 02271832317 Der Vorsitzende Herrn Dezernenten Manfred Kohlmann im Hause CUlt .lU(J:;.l :)TAti:)t"KAl\11 UN -lo ;:'Cnaler p IfY UUl.f UV"::: CDURhein-Erft KREISTAGSFRAKTION Kreishaus - 5°124 Bergheim T.1.: on7./8318» - 0»71/45636 Fax: 0»7,/832317 www.cdu·fraktion·rhein-erft·kreis.de cdu·fraktion@rhein-erft-krels_de 27.09.2005 • Kreissparkasse Köln '42 0» 030 (BlZ: 370 50:>99) Vorbeugender Hochwasserschutz, Drucksache 309/2004 Sehr geehrter Herr Dezernent, der Ausschuss für Kreisentwicklungsplanung hat in seiner Sitzung vom 25.11.2004 den Text der Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises zum Entwurf des Gebietsentwicklungsplans für den Regierungsbezirk Köln, sachlicher Teilabschnitt "vorbeugender Hochwasserschutz", verabschiedet. • Seitdem sind rund 10 Monate vergangen. Im zweiten Teil des Beschlusses haben wir festgelegt, dass nach der Befassung mit der Stellungnahme das Ergebnis erneut dem KEP-Ausschuss zuzuleiten und dieses ggf. anschließend zu beraten ist. Wir haben In dieser Sache noch nichts neues gehört . Der CDU-Fraktion liegen zwischenzeitlich zwei Schreiben vor, welche die Thematik "vorbeugender Hochwasserschutz" aufgreifen. Beide Schreiben zeigen, dass mit den in der Stellungnahme angesprochenen veralteten Datengrundlagen nurmehr eine Feststellung getroffen wurde, sich jedoch keine Lösung abzeichnet. Aus dem Bereich Erftstadt erreichte uns ein Schreiben der Erftstädter CDU-Fraktion, welche aktuelle Daten - insbesondere für den Bereich Rotbachaue - einfordert. Die Planungen der Stadt Erftstadt seien wesentlich von den neu zu treffenden Festsetzungen tangiert; "Da im nächsten Jahr das Hochwasser-Rückhaltebecken in Erftstadt-Niederberg fertig gestellt sein wird, ist dadurch eine neue Abgrenzung der Überschwemmungsbereiche in Erftstadt (Friesheirn, Ahrem, Lechenich) zu erwarten." Die Erftstädter CDU-Fraktion sieht die unmittelbare Gefahr, dass Planungen unnötig verzögert werden und eine Überplanung vermieden werden sollte. -2- 27/09 2005 14:28 FAX 02271832317 CDU KREISTAGSFRAKTION .. Schäfer p -2Zudem hat uns ein Schreiben unseres sachkundigen Bürgers Manfred Delvos erreicht, der aus Gesprächen mit Bürgem schildert, dass Gebäudeund Hausratversicherungen die Versicherung von Souterrain-Bereichen ablehnen bzw. mit hohen Risikozuschlägen belegen, da diese in hochwassergefährdeten Bereichen liegen. • Unsere Bürger haben einen Anspruch auf eine faire Gefahrenabschätzung, die nur auf Grundlage einer aktuellen und richtigen Gefährdungseinschätzung erfolgen kann. Dies ist durch die in der DS 309/2004 angemerkten unrichtigen und völlig veralteten Datengrundlagen nicht erbringbar. Zu den aufgeworfenen Fragen und Feststellungen der uns vorliegenden Schreiben erbitte ich für unsere Fraktion eine aktuelle Auskunft. a.~Mit freundlic Willi Zylaje Kopie: • Landrat CDU-Fraktion Erftstadt Herrn Delvos I4J 002/002