Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,1 MB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61.12-20
öffentlich
V
8/
Amt:
OfJ3~
- 61 -
An den
BeschIAusf.: - 61 -
Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: 13.09.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung
•
Betrifft:
Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln,
Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz",
Teil 1: Regionen Köln, Bonn / Rhein-Sieg und Wassereinzugsgebiet
Erft
V 8/ 0134 Rat am 21.12.2004
Finanzielle
der
Auswirkungen:
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Keine
Unterschrift des BUdgetverantwortlich~~L
Erftstadt, den 13.09.2005
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Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Bericht über den derzeitigen Stand der
GEP-Änderung, Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz" zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung, über das Ergebnis des Gespräches mit der Bezirksplanungsbehörde zu berichten.
Begründung:
Mit Verfügung vom 08.06.2004 bzw. 16.07.2004 hat die Bezirksregierung Köln einen
Entwurf der o. g. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) mit der Bitte um
Stellungnahme vorgelegt.
Der Rat hat am 21.12.2004 eine entsprechende Stellungnahme beschlossen (siehe
V 8/0134), die dem Regierungspräsidenten mit Schreiben vom 30.12.2004 zugegangen ist.
Die Bezirksregierung hat nunmehr mit Schreiben vom 18.08.2005 die Kurzfassung der
Anregungen und Hinweise mit dem zugehörigen .Ausqleichsvorschlaq" der Bezirksplanungsbehörde mit der Einladung zur "Erörterung" Anfang November zugesandt.
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Da dem vorliegenden "Vorschlag zum Ausgleich der Meinungen" für die gesamte Erft neu
ermittelte Daten zugrundegelegt wurden, haben die Erftanlieger - Kommunen und Kreise
die Möglichkeit erhalten, vorab schriftlich ihre Stellungnahme bzw. Anregungen und
Hinweise zum Ausgleichsvorschlag bis zum 14.10.2005 vorzutragen.
Die in der o. g. Stellungnahme der Stadt Erftstadt vorgetragenen Anregungen wurden wie
folgt behandelt:
Der Anregung, die Bereiche, die aufgrund der topographischen Gegebenheiten hochwasserfrei sind, auszunehmen, soweit sie im Maßstab des GEP darstellbar sind, wurde
gefolgt. Die Bezirksplanungsbehörde geht davon aus, dass mit dem Ausgleich zum Vorschlag der Meinungen keine größeren hochwasserfreien Flächen erfasst wurden.
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..
Die-inder Stellungnahme der Stadt geforderte frühzeitige Beteiligung der von der Anderung
des Überschwemmungsbereiches betroffenen Kommunen und Fachbehörden wurde nicht
gefolgt. Da die neu ermittelten Daten erst seit kurzem der Bezirksplanungsbehörde
vorliegen, stand nicht genügend Zeit zur Verfügung, die Beteiligten noch vor der Erstellung
des Vorschlages zum Ausgleich der Meinungen erneut zu beteiligen.
Der Anregungen in der zeichnerischen Darstellung die Überschwemmungsbereiche der Erft
und des Rotbaches nach aktuellen Fachplanungsdaten abzugrenzen, wurde für die Erft
entsprochen - nicht jedoch für den Rotbach -.
Die im Mai 2005 vom Erftverband zur Verfügung gestellten Daten zur Erft wurden im
regionalplanerischen Maßstab generalisiert und als Überschwemmungsbereich dargestellt.
Für den Rotbach vom Rückhaltebecken Niederberg bis zur Erftmündung gibt es nach
Auskunft der Fachplanung keine aktuellen Berechnungen. Die zugrundegelegten
preußischen Überschwemmungsgebiete sind bis zur Rechtskraft neuer Überschwemmungsgebiets-Verordnungen rechtsgültig. Es wird jedoch im Verfahren gem. § 32
(früher § 20) Landesplanungsgesetz eine Einzelfallprüfung angestrebt, die die Plausibilität
der Abgrenzung hinterfragt.
Die nunmehr im "Vorschlag zum Ausgleich der Meinungen" dargestellten Überschwemmungsbereiche sind aus der Sicht der Stadt Erftstadt wie folgt zu beurteilen:
Der in der Änderung des GEP dargestellte Überschwemmungsbereich für den Rotbach
überlagert an vier Stellen bebaute Ortslage (Niederberg (westlich der Bleistraße und
Büchelstraße), Friesheim (der Bereich der "Weiße Burg"), Lechenich (im gesamten Verlauf
des Rotbaches) und Dirmerzheim (im Verlauf der alten Führung durch den Ort). Da diese
Gebiete bereits überwiegend bebaut sind, gilt für diese Bereiche die Ausnahmeregelung für
im Flächennutzungsplan dargestellte Siedlungsflächen, für die bereits rechtskräftigen
Bebauungspläne, Satzungen oder im Zusammenhang bebaute Ortsteile gem. § 34 BauGB
bestehen. Bauflächen gem. Flächennutzungsplan, für die es noch keine Baurechte gibt,
sind nicht betroffen. Selbst die strittige Baufläche entlang der Zülpicher Straße liegt
außerhalb des Überschwemmungsbereiches. Aus diesem Grund entstehen durch den
Überschwemmungsbereich des Rotbaches keine Einschränkungen für die bauliche
Entwicklung der Stadt.
Der neu im "Vorschlag zum Ausgleich der Meinungen" dargestellte Überschwemmungsbereich der Erft überlagert in Bliesheim (Bereich östlich "Auf dem Acker"
und nördlich .Kalienhofstraße") , Blessem (fasst die gesamte Ortslage mit Ausnahme der
Bebauung entlang der Straßen "Im Bungert" und "In der Aue"), Köttingen (westlich des
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000 15-256.DOC
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Alfred-Kubin-Weg, südlich der Paul-Klee-Straße und der äußerste Rand des Betriebsgeländes der Maywerke), Kierdorf (westlich des Kocherbachweg) und Gymnich
(nordöstliche Ortslage bzw. östlich Balkhausener Straße und nördlich der Straße "Am
Flutgraben", der Landstraße, Schulstraße und Erftstraße) bestehende Ortslagen. In zwei
Fällen im Osten von Blessem und im Süden von Köttingen sind Bauflächen des FNP, für
die noch keine Baurechte geschaffen wurden, betroffen.
In Blessem geht es um das Gebiet des in Aufstellung befindlichen BP Nr. 145, E.-BlessemSüdost in einer Größe von ca. 2,70 ha und in Köttingen um eine im FNP dargestellte
Wohnbaufläche südlich der Paul-Klee-Straße und westlich der Köttinger Straße (ca. 3,6 hal
(siehe auch Anlageplan 3).
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Nach der Zielsetzung des GEP ist eine zusätzliche Inanspruchnahme durch Festsetzungen
von baulichen Nutzungen innerhalb der dargestellten Überschwemmungsbereiche
ausgeschlossen.
In der Zwischenzeit wurde ein Erörterunqsqespräch vom Erftverband durchgeführt ir¥em u.
a. die Methodik zur Berechnung der Uberschwemmungsbereiche und die Darstellung der
Überschwemmungsbereiche gern. GEP erläutert wurden.
Danach besteht der in der GEP-Änderung dargestellte Überschwemmungsbereich der Erft
aus dem Überflutungsgebiet (tatsächliches Überschwemmungsgebiet) und der
rückgewinnbaren Überschwemmungsfläche. Rückgewinnbare Überschwemmungsflächen
sind Flächen, die in Abwägung mit anderen räumlichen Belangen durch Gewässerrenaturierungen, Deichverlegungen oder die Einrichtung gesteuerter Rückhalteräume als Retentionsraum zurückgewonnen werden können.
Die Fläche in Blessem-Ost liegt in einer rückgewinnbaren Überschwemmungsfläche und
die Fläche in Köttingen in einem tatsächlichen Überschwemmungsgebiet. Die Bebauung
eines tatsächlichen Überschwemmungsgebietes ist ausgeschlossen. Eine bauliche
Nutzung der rückgewinnbaren Überschwemmungsbereiche ist nur möglich, wenn ein
gutachterlicher Nachweis erbracht wird, dass sich die Flächen nicht für rückgewinnbare
Überschwemmungsbereiche eignen.
Von den Vertretern der Bezirksplanungsbehörde wurde in dem Erörterungstermin des
Erftverbandes empfohlen, dass die Städte und Gemeinden, bei denen Bauflächenreserven
gern. FNP innerhalb Überschwemmungsbereich liegen, vor der "Erörterung" im November
ein Gespräch mit dem RP suchen, um die Sachlage erörtern zu können.
Aus diesem Grund wird die Verwaltung vor Erstellung einer abschließenden Stellungnahme
mit der Bezirksplanungsbehörde ein Gespräch führen und dem Ausschuss für
Stadtentwicklung berichten. Insbesondere wird es hierbei um die zwei Wohnbauflächen in
Köttingen und Blessem gehen.
(Bösche)
Anlagen:
Anlagepläne (3x)
P:\SZ\VORLAGENIV6100015-256.DOC
Anlage 1
GEP RB Köln, Sachlicher Teilabschnitt
"Vorbeugender Hochwasserschutz"
Überschwemmungsbereich
Rotbach
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GEP RB Köln, Sachlicher Teilabschnitt
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Überschwemmungsbereich
Erft
Anlage
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Vorbeugender Hochwasserschu
Überschwemmungsgebiet Erft
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Christlich-Demokratische Union Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
Bonner Straße 5
50374 Erftstadt
Stadt Erftstadt
Planungsamt
z.Hd. Herrn Wirtz
Holzdamm 10
5°374 Erftstadt
Erftstadt, 27. Sep. 2005
•
Sehr geehrter Herr Wirtz,
anbei übersende ich Ihnen ein Schreiben der CDU-Kreistagsfraktion
mit der Bitte um Kenntnisnahme
und Beifügung als Tischvorlage im morgigen Ausschuss Stadtentwicklung zum TOP 17·
•
M~frndl~chen
Grüßen
Frie~~~r
Fraktionsgeschäftsführer
Friedrich Schäfer
Fraktionsanschrift:
Bürozeiten.
Bonner Straße 5
50374 Erftstadt
9.00 - 11.00 Uhr
Mo.-Do.
Telefon 0223sns 954
Telefax 02235/688685
Bankverbindung
Kreissparkasse Kötn
Konto-Nr 0191 004 300.
BLZ 370 502 99
27/09
2005 14:28 fAX 02271832317
Der Vorsitzende
Herrn Dezernenten
Manfred Kohlmann
im Hause
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;:'Cnaler
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IfY UUl.f UV":::
CDURhein-Erft
KREISTAGSFRAKTION
Kreishaus - 5°124 Bergheim
T.1.: on7./8318»
- 0»71/45636
Fax: 0»7,/832317
www.cdu·fraktion·rhein-erft·kreis.de
cdu·fraktion@rhein-erft-krels_de
27.09.2005
•
Kreissparkasse Köln
'42 0» 030 (BlZ: 370 50:>99)
Vorbeugender Hochwasserschutz, Drucksache 309/2004
Sehr geehrter Herr Dezernent,
der Ausschuss für Kreisentwicklungsplanung hat in seiner Sitzung vom
25.11.2004 den Text der Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises zum
Entwurf des Gebietsentwicklungsplans für den Regierungsbezirk Köln,
sachlicher Teilabschnitt "vorbeugender Hochwasserschutz", verabschiedet.
•
Seitdem sind rund 10 Monate vergangen. Im zweiten Teil des Beschlusses
haben wir festgelegt, dass nach der Befassung mit der Stellungnahme das
Ergebnis erneut dem KEP-Ausschuss zuzuleiten und dieses ggf.
anschließend zu beraten ist. Wir haben In dieser Sache noch nichts neues
gehört .
Der CDU-Fraktion liegen zwischenzeitlich zwei Schreiben vor, welche die
Thematik "vorbeugender Hochwasserschutz" aufgreifen. Beide Schreiben
zeigen, dass mit den in der Stellungnahme angesprochenen veralteten
Datengrundlagen nurmehr eine Feststellung getroffen wurde, sich jedoch
keine Lösung abzeichnet.
Aus dem Bereich Erftstadt erreichte uns ein Schreiben der Erftstädter
CDU-Fraktion, welche aktuelle Daten - insbesondere für den Bereich
Rotbachaue - einfordert. Die Planungen der Stadt Erftstadt seien
wesentlich von den neu zu treffenden Festsetzungen tangiert; "Da im
nächsten Jahr das Hochwasser-Rückhaltebecken in Erftstadt-Niederberg
fertig gestellt sein wird, ist dadurch eine neue Abgrenzung der
Überschwemmungsbereiche in Erftstadt (Friesheirn, Ahrem, Lechenich) zu
erwarten." Die Erftstädter CDU-Fraktion sieht die unmittelbare Gefahr,
dass Planungen unnötig verzögert werden und eine Überplanung
vermieden werden sollte.
-2-
27/09
2005 14:28 FAX 02271832317
CDU KREISTAGSFRAKTION
.. Schäfer
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-2Zudem hat uns ein Schreiben unseres sachkundigen Bürgers Manfred
Delvos erreicht, der aus Gesprächen mit Bürgem schildert, dass Gebäudeund Hausratversicherungen die Versicherung von Souterrain-Bereichen
ablehnen bzw. mit hohen Risikozuschlägen belegen, da diese in
hochwassergefährdeten Bereichen liegen.
•
Unsere Bürger haben einen Anspruch auf eine faire Gefahrenabschätzung,
die nur auf Grundlage einer aktuellen und richtigen Gefährdungseinschätzung erfolgen kann. Dies ist durch die in der DS 309/2004
angemerkten unrichtigen und völlig veralteten Datengrundlagen nicht
erbringbar.
Zu den aufgeworfenen Fragen und Feststellungen der uns vorliegenden
Schreiben erbitte ich für unsere Fraktion eine aktuelle Auskunft.
a.~Mit freundlic
Willi Zylaje
Kopie:
•
Landrat
CDU-Fraktion Erftstadt
Herrn Delvos
I4J 002/002