Daten
Kommune
Inden
Größe
8,1 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
23.06.09, 20:40
Aktualisiert
23.06.09, 20:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
63 20 11
06.05.2009
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
27.05.2009
Rat
03.06.2009
TOP Ein Ja
Nein
36/2009
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Unterschutzstellung der jüdischen Gedenkstätte Frenz
Beschlussentwurf:
Der Eintragung der jüdischen Gedenkstätte in Frenz in die Denkmalliste der Gemeinde Inden wird
zugestimmt.
Begründung:
Auf Anregung des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW wurde der Denkmalwert
der jüdischen Gedenkstätte in Frenz geprüft.
Sie wurde nach 1945 neben der Kläranlage auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet (s.
Anlage); der eigentliche Friedhof wurde im Jahr 1937 anlässlich des Autobahnbaus zerstört. Die
Gedenkstätte besteht aus fünf Grabsteinen, die nach Osten ausgerichtet sind; die ca. 97 m² große
Rasenfläche ist von einer etwa 1 m hohen Hainbuchenhecke umgeben; das Tor ist unverschlossen.
Die Hecke sowie die Rasenfläche wird von den Mitarbeitern des Bauhofes regelmäßig geschnitten
bzw. gemäht. Zur Sicherung und Betreuung der Friedhöfe und Gedenkstätten der ehemaligen
jüdischen Gemeinden wird für die Anlage in Frenz eine anteilige jährliche Landeszuwendung in
Höhe von 95,01 € gezahlt.
Der Landschaftsverband Rheinland – Rheinische Denkmalpflege – stellt mit Schreiben vom
10.11.2008 das Einvernehmen gem. § 3 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz her und stell fest, dass es sich
bei der Gedenkstätte um ein Denkmal im ursprünglichen Sinn handelt, das die Anforderungen des
Denkmalschutzgesetzes NW erfüllt.