Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Unterschutzstellung der jüdischen Gedenkstätte Frenz)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,1 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
23.06.09, 20:40
Aktualisiert
23.06.09, 20:40
Beschlussvorlage (Unterschutzstellung der jüdischen Gedenkstätte Frenz)

öffnen download melden Dateigröße: 8,1 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt 63 20 11 06.05.2009 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 27.05.2009 Rat 03.06.2009 TOP Ein Ja Nein 36/2009 Ent Bemerkungen Betrifft: Unterschutzstellung der jüdischen Gedenkstätte Frenz Beschlussentwurf: Der Eintragung der jüdischen Gedenkstätte in Frenz in die Denkmalliste der Gemeinde Inden wird zugestimmt. Begründung: Auf Anregung des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW wurde der Denkmalwert der jüdischen Gedenkstätte in Frenz geprüft. Sie wurde nach 1945 neben der Kläranlage auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet (s. Anlage); der eigentliche Friedhof wurde im Jahr 1937 anlässlich des Autobahnbaus zerstört. Die Gedenkstätte besteht aus fünf Grabsteinen, die nach Osten ausgerichtet sind; die ca. 97 m² große Rasenfläche ist von einer etwa 1 m hohen Hainbuchenhecke umgeben; das Tor ist unverschlossen. Die Hecke sowie die Rasenfläche wird von den Mitarbeitern des Bauhofes regelmäßig geschnitten bzw. gemäht. Zur Sicherung und Betreuung der Friedhöfe und Gedenkstätten der ehemaligen jüdischen Gemeinden wird für die Anlage in Frenz eine anteilige jährliche Landeszuwendung in Höhe von 95,01 € gezahlt. Der Landschaftsverband Rheinland – Rheinische Denkmalpflege – stellt mit Schreiben vom 10.11.2008 das Einvernehmen gem. § 3 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz her und stell fest, dass es sich bei der Gedenkstätte um ein Denkmal im ursprünglichen Sinn handelt, das die Anforderungen des Denkmalschutzgesetzes NW erfüllt.