Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Neubau der Ortsumgehung Luchem mit Neubau der Anschlussstelle Autobahn A 4 - Umstufung eines Teilbereiches der L 12 - Stellungnahme der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,3 kB
Datum
27.05.2009
Erstellt
09.07.09, 20:36
Aktualisiert
09.07.09, 20:36
Beschlussvorlage (Neubau der Ortsumgehung Luchem mit Neubau der Anschlussstelle Autobahn A 4
- Umstufung eines Teilbereiches der L 12
- Stellungnahme der Gemeinde Inden)

öffnen download melden Dateigröße: 8,3 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/66 12 06/2-A/Ot.. 12.05.2009 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 27.05.2009 TOP Ein Ja Nein 47/2009 Ent Bemerkungen Betrifft: Neubau der Ortsumgehung Luchem mit Neubau der Anschlussstelle Autobahn A 4 - Umstufung eines Teilbereiches der L 12 - Stellungnahme der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung erhebt keine planungsrechtlichen Bedenken, die neu zu bauende Autobahn A 4 Anschlussstelle Luchem und die neuzubauende Landesstraße L 12 n zur Landesstraße 12 auf dem Gemeindegebiet Inden zu widmen und die L 12 von Netzknoten 5104054 nach Netzknoten 5104064 zur Gemeindestraße abzustufen. Begründung: Der Neubau der Autobahnanschlussstelle an der A 4 bei Luchem sowie die Zubringerstraße und Ortsumgehung L 12 n auf den Gemeindegebieten Inden und Langerwehe wurde durch die Bezirksregierung Köln am 31.08.2007 planfestgestellt. Seitens des Landesbetriebes Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville – Eifel, ist beabsichtigt, die Landesstraße L 12 n (Ortsumgehung Luchem) und die Anbindung an die Autobahn A 4 Anschlussstelle Luchem nach dem beigefügten Übersichtsplan zum 01.01.2010 zu widmen bzw. teilweise umzustufen. Die Gemeinde Inden ist mit der Abstufung der L 12 (Langerwehe-Luchem) unter den folgenden Voraussetzungen einverstanden: 1. Die Zustimmung zur Abstufung der L 12 zur Gemeindestraße besteht nur für das Teilstück ab Gemeindegrenze Langerwehe/Inden (Autobahnbrücke A 4) bis zum Netzknoten 5104064. 2. Die Zustimmung zur Abstufung setzt voraus, dass die mit der Abstufung zu erfolgende Übernahme der Straße einschließlich der Nebenanlagen in die Straßenbaulast der Gemeinde Inden nur in mängelfreiem Zustand erfolgt und 3. die derzeit vorhandenen Mängel auf der freien Strecke insbesondere jedoch im Bereich der Ortsdurchfahrt Lucherberg sind bis zur Abstufung und Übernahme der Straße in die Straßenbaulast der Gemeinde Inden zu beseitigen. Außerdem muss in einer gemeinsamen Begehung der Straße die mängelfreie Übernahme in die Baulast der Gemeinde festgestellt werden. Sofern diese Punkte seitens des Landesbetriebes Straßen NRW erledigt sind, bestehen gegen das Vorhaben keine planungsrechtlichen Bedenken.