Daten
Kommune
Inden
Größe
8,3 kB
Datum
27.05.2009
Erstellt
09.07.09, 20:36
Aktualisiert
09.07.09, 20:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/66 12 06/2-A/Ot..
12.05.2009
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
27.05.2009
TOP Ein Ja
Nein
47/2009
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Neubau der Ortsumgehung Luchem mit Neubau der Anschlussstelle Autobahn A 4
- Umstufung eines Teilbereiches der L 12
- Stellungnahme der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung erhebt keine planungsrechtlichen
Bedenken, die neu zu bauende Autobahn A 4 Anschlussstelle Luchem und die neuzubauende
Landesstraße L 12 n zur Landesstraße 12 auf dem Gemeindegebiet Inden zu widmen und die L 12
von Netzknoten 5104054 nach Netzknoten 5104064 zur Gemeindestraße abzustufen.
Begründung:
Der Neubau der Autobahnanschlussstelle an der A 4 bei Luchem sowie die Zubringerstraße und
Ortsumgehung L 12 n auf den Gemeindegebieten Inden und Langerwehe wurde durch die
Bezirksregierung Köln am 31.08.2007 planfestgestellt.
Seitens des Landesbetriebes Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville – Eifel, ist beabsichtigt,
die Landesstraße L 12 n (Ortsumgehung Luchem) und die Anbindung an die Autobahn A 4
Anschlussstelle Luchem nach dem beigefügten Übersichtsplan zum 01.01.2010 zu widmen bzw.
teilweise umzustufen.
Die Gemeinde Inden ist mit der Abstufung der L 12 (Langerwehe-Luchem) unter den folgenden
Voraussetzungen einverstanden:
1. Die Zustimmung zur Abstufung der L 12 zur Gemeindestraße besteht nur für das Teilstück ab
Gemeindegrenze Langerwehe/Inden (Autobahnbrücke A 4) bis zum Netzknoten 5104064.
2. Die Zustimmung zur Abstufung setzt voraus, dass die mit der Abstufung zu erfolgende
Übernahme der Straße einschließlich der Nebenanlagen in die Straßenbaulast der Gemeinde Inden
nur in mängelfreiem Zustand erfolgt und
3. die derzeit vorhandenen Mängel auf der freien Strecke insbesondere jedoch im Bereich der
Ortsdurchfahrt Lucherberg sind bis zur Abstufung und Übernahme der Straße in die Straßenbaulast
der Gemeinde Inden zu beseitigen. Außerdem muss in einer gemeinsamen Begehung der Straße die
mängelfreie Übernahme in die Baulast der Gemeinde festgestellt werden.
Sofern diese Punkte seitens des Landesbetriebes Straßen NRW erledigt sind, bestehen gegen das
Vorhaben keine planungsrechtlichen Bedenken.