Daten
Kommune
Inden
Größe
9,8 kB
Datum
27.05.2009
Erstellt
09.07.09, 20:36
Aktualisiert
09.07.09, 20:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD
12.05.2009
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
27.05.2009
TOP Ein Ja
Nein
43/2009
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Überschwemmungsgebiet der Inde
- Neuermittlung des Überschwemmungsgebietes der Inde
- Stellungnahme der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Gegen den Entwurf zur Überschwemmungsgebietsverordnung „Inde“ werden keine Bedenken
geltend gemacht
Begründung:
Seitens der Bezirksregierung Köln wurde eine Überarbeitung der Hochwasserschutzausweisungen
entlang der Inde im Entwurf der Gemeinde Inden zur Stellungnahme vorgelegt.
Im Vergleich zum zurzeit noch rechtskräftigen Stand der Hochwasserschutzausweisungen (1998)
hat sich im Gemeindegebiet Inden Folgendes verändert:
1. Bebaute Bereiche (vorher minimal in Frenz und Lamersdorf) sind durch das
Überschwemmungsgebiet nicht mehr betroffen.
2. Vorherige Rückgewinnungsbereiche sind konkrete Überschwemmungsgebiete geworden.
3. Rückgewinnungsbereiche sind nicht mehr vorhanden.
4. Neu dargestellt werden überschwemmungsgefährdete Bereiche. Dies sind Bereiche, die bei
einem Versagen der Hochwasserschutzeinrichtungen überflutet werden. Hier sind Bereiche in
Lamersdorf, rund um das Wellpapenwerk und in der Ortslage Frenz betroffen.
Da unter den Punkten 1-3 dargelegten Ausweisungen keine bebauten Bereiche, keine Bereiche
anderer Nutzungen, die dem Hochwasserschutz entgegenstehen, wie Friedhöfe, Sportplätze oder
andere Grünanlagen und keine weiteren Bereiche, in denen Planungen vorgesehen sind, betroffen
sind, ist gegen die überarbeitete Ausweisung nichts einzuwenden. Des Weiteren sind die
grundsätzlichen Ausweisungen im Rahmen der Änderung des Regionalplanes Region Aachen,
sachlicher Teilabschnitt vorbeugender Hochwasserschutz (für die Gemeinde Inden Inde und Rur)
im Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung am 18.09.2008 erörtert worden. Bedenken
sind nicht erhoben worden.
Nach den Starkregenereignissen der letzten Jahre und den damit einhergegangenen
Überschwemmungen stehen nun die Überschwemmungsausweisungen erneut in der Überprüfung.
Insbesondere werden jetzt die Flächen gekennzeichnet, die bei einem eventuellen Versagen der
Hochwasserschutzeinrichtungen überflutet werden.
Mit den neuen Ausweisungen der Überschwemmungsgebiete sind sogenannte HochwasserAktionspläne entwickelt worden. Inhalte sind insbesondere die Bestandsaufnahme, die
systematische Zusammenfassung aller vorliegender Erkenntnisse, die Festlegung eines
Hochwasserzieles, die Defizitanalyse, und der Vorschlag möglicher Maßnahmen.
Im Aktionsplan Inde/Vicht sind keine konkreten Empfehlungen für die Gemeinde Inden
ausgesprochen worden. Dies liegt u.a. daran, dass hier die Hochwasserschutzeinrichtungen als
relativ sicher angesehen werden, insbesondere im Bereich des Tagebaus Indens. In so genannten
Hochwassergefahrenkarten sollen aber in Weiterführung des Aktionsplanes
Handlungsempfehlungen für die überschwemmungsgefährdeten Bereiche erarbeitet werden. Hierzu
gehören dann intensive Abstimmungen mit der Indener Feuerwehr, um bei einem eventuellen
Störfall schnell handlungsfähig zu sein.
Als Empfehlung unabhängig von diesen Entwicklungen wurden regelmäßige Deichschauen und
Begehungen empfohlen. Diese sind in Inden durch den Wasserverband Eifel-Rur durchzuführen.
Beschlußvorlage 43/2009
Seite 2