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Beschlussvorlage (Überschwemmungsgebiet der Inde - Neuermittlung des Überschwemmungsgebietes der Inde - Stellungnahme der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,8 kB
Datum
27.05.2009
Erstellt
09.07.09, 20:36
Aktualisiert
09.07.09, 20:36
Beschlussvorlage (Überschwemmungsgebiet der Inde
- Neuermittlung des Überschwemmungsgebietes der Inde
- Stellungnahme der Gemeinde Inden) Beschlussvorlage (Überschwemmungsgebiet der Inde
- Neuermittlung des Überschwemmungsgebietes der Inde
- Stellungnahme der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD 12.05.2009 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 27.05.2009 TOP Ein Ja Nein 43/2009 Ent Bemerkungen Betrifft: Überschwemmungsgebiet der Inde - Neuermittlung des Überschwemmungsgebietes der Inde - Stellungnahme der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Gegen den Entwurf zur Überschwemmungsgebietsverordnung „Inde“ werden keine Bedenken geltend gemacht Begründung: Seitens der Bezirksregierung Köln wurde eine Überarbeitung der Hochwasserschutzausweisungen entlang der Inde im Entwurf der Gemeinde Inden zur Stellungnahme vorgelegt. Im Vergleich zum zurzeit noch rechtskräftigen Stand der Hochwasserschutzausweisungen (1998) hat sich im Gemeindegebiet Inden Folgendes verändert: 1. Bebaute Bereiche (vorher minimal in Frenz und Lamersdorf) sind durch das Überschwemmungsgebiet nicht mehr betroffen. 2. Vorherige Rückgewinnungsbereiche sind konkrete Überschwemmungsgebiete geworden. 3. Rückgewinnungsbereiche sind nicht mehr vorhanden. 4. Neu dargestellt werden überschwemmungsgefährdete Bereiche. Dies sind Bereiche, die bei einem Versagen der Hochwasserschutzeinrichtungen überflutet werden. Hier sind Bereiche in Lamersdorf, rund um das Wellpapenwerk und in der Ortslage Frenz betroffen. Da unter den Punkten 1-3 dargelegten Ausweisungen keine bebauten Bereiche, keine Bereiche anderer Nutzungen, die dem Hochwasserschutz entgegenstehen, wie Friedhöfe, Sportplätze oder andere Grünanlagen und keine weiteren Bereiche, in denen Planungen vorgesehen sind, betroffen sind, ist gegen die überarbeitete Ausweisung nichts einzuwenden. Des Weiteren sind die grundsätzlichen Ausweisungen im Rahmen der Änderung des Regionalplanes Region Aachen, sachlicher Teilabschnitt vorbeugender Hochwasserschutz (für die Gemeinde Inden Inde und Rur) im Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung am 18.09.2008 erörtert worden. Bedenken sind nicht erhoben worden. Nach den Starkregenereignissen der letzten Jahre und den damit einhergegangenen Überschwemmungen stehen nun die Überschwemmungsausweisungen erneut in der Überprüfung. Insbesondere werden jetzt die Flächen gekennzeichnet, die bei einem eventuellen Versagen der Hochwasserschutzeinrichtungen überflutet werden. Mit den neuen Ausweisungen der Überschwemmungsgebiete sind sogenannte HochwasserAktionspläne entwickelt worden. Inhalte sind insbesondere die Bestandsaufnahme, die systematische Zusammenfassung aller vorliegender Erkenntnisse, die Festlegung eines Hochwasserzieles, die Defizitanalyse, und der Vorschlag möglicher Maßnahmen. Im Aktionsplan Inde/Vicht sind keine konkreten Empfehlungen für die Gemeinde Inden ausgesprochen worden. Dies liegt u.a. daran, dass hier die Hochwasserschutzeinrichtungen als relativ sicher angesehen werden, insbesondere im Bereich des Tagebaus Indens. In so genannten Hochwassergefahrenkarten sollen aber in Weiterführung des Aktionsplanes Handlungsempfehlungen für die überschwemmungsgefährdeten Bereiche erarbeitet werden. Hierzu gehören dann intensive Abstimmungen mit der Indener Feuerwehr, um bei einem eventuellen Störfall schnell handlungsfähig zu sein. Als Empfehlung unabhängig von diesen Entwicklungen wurden regelmäßige Deichschauen und Begehungen empfohlen. Diese sind in Inden durch den Wasserverband Eifel-Rur durchzuführen. Beschlußvorlage 43/2009 Seite 2