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Beschlussvorlage (Entwässerung des Gemeindegebietes bei Extremregen - Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10,0 kB
Datum
16.09.2009
Erstellt
07.09.09, 16:51
Aktualisiert
07.09.09, 16:51
Beschlussvorlage (Entwässerung des Gemeindegebietes bei Extremregen
- Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Entwässerung des Gemeindegebietes bei Extremregen
- Sachstandsbericht)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 66 22 02/7 Ot/Bü 28.08.2009 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 16.09.2009 TOP Ein Ja Nein 85/2009 Ent Bemerkungen Betrifft: Entwässerung des Gemeindegebietes bei Extremregen - Sachstandsbericht Beschlussentwurf: Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Baumaßnahme des Wasserverbandes Eifel-Rur e. V. zur Errichtung eines Regenüberlaufbeckens in Schophoven, Rurstraße/Lehrer-Steffens-Straße. Begründung: Durch starke Regenfälle in der letzten Zeit standen in einzelnen Ortslagen ganze Straßenzüge unter Wasser, so auch insbesondere in den Ortschaften Schophoven, Lamersdorf und Inden/Altdorf. In der Arbeitsgruppe „Extremregen“, die aus Vertretern des Rates, der Bauverwaltung und dem Ing.-Büro Nork + Berger besteht, wurden in verschiedenen Sitzungen die Problematiken angesprochen und Lösungsansätze erarbeitet. Für die Ortschaft Schophoven wurde zunächst Ursachenforschung betrieben, warum es bei Starkregen im Bereich Rurstraße/Lehrer-Steffens-Straße zu Überstauungen gekommen ist. Es wurden Gutachten und umfangreiche Berechnungen erstellt und letztlich erkannt, dass durch die Erneuerung der Kanalisation in der Ortschaft Schophoven (dichte Kanäle) und dem topographischen Tiefpunkt in der Rurstraße/Ecke Lehrer-Steffens-Straße es bei extremen Regenfällen zu Überstauungen führt. Der kommunalen Abwasserberatung NRW wurden die Planungen und Berechnungen des Kanalnetzes in Schophoven zur Überprüfung vorgelegt. Es wurde uns bestätigt, dass keine Planungs- und Ausführungsfehler vorliegen. Es wurden weitere Alternativplanungen auf Realisierbarbeit mit dem Wasserverband Eifel-Rur und der Bezirksregierung Köln als Fachaufsichtsbehörde erörtert mit dem Ergebnis, dass eine Verbesserung der Abwassersituation im angesprochenen Bereich Rurstraße erreicht wird mittels eines ausreichend dimensionierten Regenüberlaufbeckens. Die Zusage zum Bau dieses Regenüberlaufbeckens erhielten wir Ende August vom Vorstand des Wasserverbandes Eifel-Rur, Herrn Prof. Dr. Ing. Firk. Auch für den überstauten Bereich in der Mittelstraße in der Ortschaft Lamersdorf wurden mögliche technische Lösungsansätze gesucht. Die technische Machbarkeit der verschiedenen Planungen ist durch die Topographie des Tiefpunktes der Straße in Verbindung mit dem angrenzenden Mühlenteich äußerst schwierig. Nichtsdestotrotz sind technische Lösungen erarbeitet worden und mit der Arbeitsgruppe auch vor Ort besprochen worden. Diese werden in einem weiteren Schritt mit den betroffenen Anwohnern erörtert. Für die Ortschaft Inden/Altdorf wurden umfangreiche Bemessungsgrundlagen erarbeitet, um festzustellen, wie die Ortslage vor Überstauungen geschützt werden kann. Es kristallisierte sich hierbei ebenso heraus, dass nur technisch machbar und sinnvoll das Oberflächenwasser durch Ableiten in den Wehebach erfolgt. Dies kann nur mittels Pumpstationen oder Regenüberlaufbecken, die in den Wehebach abschlagen, erfolgen. Diese technischen Lösungsansätze wurden ebenfalls mit dem Wasserverband Eifel-Rur und der Bezirksregierung Köln erörtert. Auch hier signalisiert der Wasserverband Eifel-Rur seine Bereitschaft, Regenüberlaufbecken für diesen Bereich zu bauen. Eine Genehmigungsfähigkeit wird seitens der Bezirksregierung Köln ebenfalls signalisiert. Für die Bereiche Buschweg und Löwenstraße sind bereits technische Lösungen erarbeitet worden und in Auftrag gegeben. Es wird in Kürze ein Gespräch mit den dortigen Anwohnern erfolgen. Alle vorgestellten Planungen und technischen Lösungen sind gebührenrelevante Aufwändungen und werden in die Abwassergebührenkalkulation einfließen. Sobald die Ausführungsplanungen vorliegen, werden sie dem Bau- und Vergabeausschuss zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Beschlußvorlage 85/2009 Seite 2