Daten
Kommune
Brühl
Größe
132 kB
Datum
26.11.2013
Erstellt
18.11.13, 18:24
Aktualisiert
17.01.14, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
61 26-10 1102TBA
07.11.2013
373/2013
Betreff
Bebauungsplan 11.02 Teilbereich A "Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg"
- Satzungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 51 01 03 00 / 529100
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
I.
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan
11.02 Teilbereich A „Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg“:
A
A1
Frühzeitige Bürgerbeteiligung und TÖB-Beteiligung
Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
(12.04 - 26.04.2013)
Bürger
B1.1
B1.2
B1.3
B2.1
B3.1
B3.2
Bgm.
Abwägung der Stellungnahme
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 373/2013
A2
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) zur
frühzeitigen Bürgerbeteiligung
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1.1 Rhein-Erft-Kreis (Kreisplanung Wird berücksichtigt.
und Naturschutz)
T1.2
T2.1 LVR- Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
B
B1
Wird berücksichtigt.
Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung
Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung
Bürger Abwägung der Stellungnahme
kein Eingang
B2
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
T1.1 Westnetz GmbH Spezialservice Strom
T2.1 Geologischer Dienst
T3.1 Polizei
T3.2
T4.1 Stadtwerke Brühl
Abwägung der Stellungnahme
-
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt..
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
T4.2
Ist bereits berücksichtigt.
T4.3
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
T5.1 Landeseisenbahnverwaltung
T6.1 Bezirksregierung Arnsberg
Wird berücksichtigt.
T7.1 Erftverband
T7.2
Wird nicht berücksichtigt.
T8.1 unitymedia kabel bw
T9.1 RWE Liegenschaften und Um- Wird berücksichtigt.
siedlung
Abwägungsstand: 11.11.2013
II.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, den Bebauungsplan
11.02 Teilbereich A „Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg“ einschließlich der
Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Vochem, Gemarkung Vochem, Flur 1 und 2.
Es umfasst in der Flur 1 das Flurstück 393 und das Flurstück 632 tlw. Es umfasst in der
Flur 2 die Flurstücke 5576, 4365, 6629, 6630, 5872, 5871, 5869, 6258, 5882, 5881, 5880,
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 3 –
Drucksache 373/2013
5878, 5879, 5080, 5081, 5082, 3757, 3756 und die Flurstücke 6275, 5060 und 6901 tlw.
und wird folgendermaßen abgegrenzt:
im Westen
im Norden
im Osten
im Süden
vom Grenzpunkt der Flurstücke 393, 395, 2, und 632 (Zum Sommersberg)
zum südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 5576 entlang der westlichen
und nördlichen Grenze des Flurstückes 5576, entlang der östlichen Grenze
des Flurstückes 4019 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 6275, 2874/422
und 6441
vom Grenzpunkt der Flurstücke 6275, 2874/422 und 6441 entlang der nordlichen Grenze des Flurstückes 6275 (Hauptstraße) bis zum Grenzpunkt der
Flurstücke 3377 (Zum Herrengarten), 148/60 und 6275, zum östlichen Bogenanfangspunkt des Flurstücks 5879, entlang der östlichen Grenze des
Flurstücks 5879 bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Verlängerung der
Grenzen der Flurstücke 5060 mit 5082, von hier entlang der nördlichen
Grenze der Flurstücke 5082 und 3756
entlang der östlichen Grenze der Flurstücke 3756, 3757 und 5082 bis zum
Grenzpunkt der Flurstücke 5082, 5026 und 6901
vom Grenzpunkt der Flurstücke 5082, 5026 und 6901 zum rechtwinkligen
Fußpunkt auf die südliche Grenze des Flurstückes 6901 weiter entlang der
südlichen Grenzen der Flurstücke 6901, 632 und 393 (alle Zum Sommerberg) bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 393, 395, 2, und 632.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lagen keine relevanten Stellungnahmen vor, die zu
einer Änderung der Planung geführt hätten.
Nach Ende der Auslegungsfrist noch eingehende relevante Stellungnahmen werden dem
Ausschuss bzw. Rat als Tischvorlage vorgelegt.
Nach derzeitigem Stand wird seitens der Verwaltung empfohlen, den vorgelegten Bebauungsplanentwurf als Satzung zu beschließen.
Anlage(n):
(1) Abwägungsvorschlag
(2) Übersichtsplan
(3) Satzungsplan
(4) BP-Legende
(5) Textliche Festsezungen
(6) Begründung
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14