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Vorlage (Bebauungsplan 11.02 Teilbereich A "Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg" - Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
132 kB
Datum
26.11.2013
Erstellt
18.11.13, 18:24
Aktualisiert
17.01.14, 18:17
Vorlage (Bebauungsplan 11.02 Teilbereich A "Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg"
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 61 26-10 1102TBA 07.11.2013 373/2013 Betreff Bebauungsplan 11.02 Teilbereich A "Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg" - Satzungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 51 01 03 00 / 529100 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 11.02 Teilbereich A „Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg“: A A1 Frühzeitige Bürgerbeteiligung und TÖB-Beteiligung Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung (12.04 - 26.04.2013) Bürger B1.1 B1.2 B1.3 B2.1 B3.1 B3.2 Bgm. Abwägung der Stellungnahme Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 373/2013 A2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung TÖB Abwägung der Stellungnahme T1.1 Rhein-Erft-Kreis (Kreisplanung Wird berücksichtigt. und Naturschutz) T1.2 T2.1 LVR- Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland B B1 Wird berücksichtigt. Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung Bürger Abwägung der Stellungnahme kein Eingang B2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB T1.1 Westnetz GmbH Spezialservice Strom T2.1 Geologischer Dienst T3.1 Polizei T3.2 T4.1 Stadtwerke Brühl Abwägung der Stellungnahme - Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt.. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. T4.2 Ist bereits berücksichtigt. T4.3 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. T5.1 Landeseisenbahnverwaltung T6.1 Bezirksregierung Arnsberg Wird berücksichtigt. T7.1 Erftverband T7.2 Wird nicht berücksichtigt. T8.1 unitymedia kabel bw T9.1 RWE Liegenschaften und Um- Wird berücksichtigt. siedlung Abwägungsstand: 11.11.2013 II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, den Bebauungsplan 11.02 Teilbereich A „Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg“ einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Vochem, Gemarkung Vochem, Flur 1 und 2. Es umfasst in der Flur 1 das Flurstück 393 und das Flurstück 632 tlw. Es umfasst in der Flur 2 die Flurstücke 5576, 4365, 6629, 6630, 5872, 5871, 5869, 6258, 5882, 5881, 5880, Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 373/2013 5878, 5879, 5080, 5081, 5082, 3757, 3756 und die Flurstücke 6275, 5060 und 6901 tlw. und wird folgendermaßen abgegrenzt: im Westen im Norden im Osten im Süden vom Grenzpunkt der Flurstücke 393, 395, 2, und 632 (Zum Sommersberg) zum südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 5576 entlang der westlichen und nördlichen Grenze des Flurstückes 5576, entlang der östlichen Grenze des Flurstückes 4019 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 6275, 2874/422 und 6441 vom Grenzpunkt der Flurstücke 6275, 2874/422 und 6441 entlang der nordlichen Grenze des Flurstückes 6275 (Hauptstraße) bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 3377 (Zum Herrengarten), 148/60 und 6275, zum östlichen Bogenanfangspunkt des Flurstücks 5879, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 5879 bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Verlängerung der Grenzen der Flurstücke 5060 mit 5082, von hier entlang der nördlichen Grenze der Flurstücke 5082 und 3756 entlang der östlichen Grenze der Flurstücke 3756, 3757 und 5082 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 5082, 5026 und 6901 vom Grenzpunkt der Flurstücke 5082, 5026 und 6901 zum rechtwinkligen Fußpunkt auf die südliche Grenze des Flurstückes 6901 weiter entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 6901, 632 und 393 (alle Zum Sommerberg) bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 393, 395, 2, und 632. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lagen keine relevanten Stellungnahmen vor, die zu einer Änderung der Planung geführt hätten. Nach Ende der Auslegungsfrist noch eingehende relevante Stellungnahmen werden dem Ausschuss bzw. Rat als Tischvorlage vorgelegt. Nach derzeitigem Stand wird seitens der Verwaltung empfohlen, den vorgelegten Bebauungsplanentwurf als Satzung zu beschließen. Anlage(n): (1) Abwägungsvorschlag (2) Übersichtsplan (3) Satzungsplan (4) BP-Legende (5) Textliche Festsezungen (6) Begründung Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14