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Vorlage (Abwägungsvorschlag)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
31 kB
Datum
26.11.2013
Erstellt
18.11.13, 18:24
Aktualisiert
18.11.13, 18:24
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Inhalt der Datei

BP 11.02 Teilbereich A 'Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg' 11.11..2013 - Seite 1 (6) - Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zu Bebauungsplan 11.02 Teilbereich A'Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg' A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (12.04 - 26.04.2013) und TÖB-Beteiligung A 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Datum Anschreiben B1.1 12.04.2013 B1 B1.2 Bürger Stellungnahme Bürger Die Parksituation sei ungelöst. Der Wegfall heutiger Parkplatz als Veranstaltungsort für Quartiersveranstaltungen wird bemängelt. Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein ja nein Ist bereits berücksichtigt. Durch die geplanten Baumaßnahmen wird der vorhandene öffentliche Parkplatz an der Ecke Hauptstraße / Stiftstraße überbaut. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Evangelischen Kirchengemeinde und wurde bisher durch die Stadt Brühl gepachtet und als Parkplatz der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Planverfahrens werden öffentliche Parkplätze in etwa gleicher Anzahl wieder hergestellt. Im vorhandene Straßenraum der Stiftstraße werden durch Neustrukturierung der vorhandenen Verkehrsfläche ca. 13 und entlang der Straße Zum Sommersberg ca. 12 Parkplätze errichtet. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt Brühl-Vochem“ wird innerhalb des Plangebietes ein neuer öffentlicher Platz hergestellt auf dem die Quartiersveranstaltungen stattfinden können. BP 11.02 Teilbereich A 'Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg' B1.3 B2.1 B3.1 Die Einschaltung der Denkmalbehörde wird gefordert. 19.04.2013 B2 20.04.2013 B3 Die Parksituation sei ungelöst. Die Parksituation sei ungelöst. 11.11..2013 - Seite 2 (6) ja Ist bereits berücksichtigt. ja Die Untere Denkmalbehörde und der LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland wurden im Zuge des Beteiligungsverfahrens zur Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Belange der Unteren Denkmalbehörde werden durch das Planverfahren nicht berührt. Der LVR hat eine Umfangreiche Stellungnahme (siehe Nummer T3.1) abgegeben. Wird berücksichtigt. ja Durch die geplanten Baumaßnahmen wird der vorhandene öffentliche Parkplatz an der Ecke Hauptstraße / Stiftstraße überbaut. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Evangelischen Kirchengemeinde und wurde bisher durch die Stadt Brühl gepachtet und als Parkplatz der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Planverfahrens werden öffentliche Parkplätze in etwa gleicher Anzahl wieder hergestellt. Im vorhandene Straßenraum der Stiftstraße werden durch Neustrukturierung der vorhandenen Verkehrsfläche ca. 13 und entlang der Straße Zum Sommersberg ca. 12 Parkplätze errichtet. Wird berücksichtigt. Durch die geplanten Baumaßnahmen wird der vorhandene öffentliche Parkplatz an der Ecke Hauptstraße / Stiftstraße überbaut. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Evangelischen Kirchengemeinde und wurde bisher durch die Stadt Brühl gepachtet und als Parkplatz der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Planverfahrens werden öffentliche Parkplätze in etwa gleicher Anzahl wieder hergestellt. Im vorhandene Straßenraum der Stiftstraße werden durch Neustrukturierung der vorhandenen Verkehrsfläche ca. 13 und entlang der Straße Zum Sommersberg ca. 12 Parkplätze errichtet. BP 11.02 Teilbereich A 'Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg' B3.2 Die Höhe der geplanten Gebäude erscheint durch die geplante 3 Geschosse zuzüglich Dachgeschoss im Vergleich zur Bestandsbebauung zu hoch. 11.11..2013 - Seite 3 (6) nein Wird nicht berücksichtigt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes im Bereich der 3geschossigen Gebäude beschränken die maximale Höhe der neuen Bebauung. Als Dachform sind nur Flachdächer bzw. gering geneigte Pultdächer zulässig. Die festgesetzten maximalen Gebäudehöhen liegen mind. 0,62 m und max. 5,32 m unter der Firsthöhe der jeweils angrenzenden Bestandsbebauung. A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. Datum Anschreiben T1.1 03.05.2013 Rhein-Erft-Kreis (Kreisplanung und Naturschutz) T1.2 T2.1 TÖB Stellungnahme TÖB Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Wasser, Abfallwirtschaft u. Bodenschutz: Für den bekannten Altlaststandort ist die Vorgehensweise für die Bodenuntersuchung und Gefährdungseinschätzung abzustimmen. ja Wird berücksichtigt. Straßenbau u. Verkehr: keine Bedenken 18.06.2013 LVR- Amt für Die Belange des Bodendenkmalschutzes Bodendenkmal- sprechen grundsätzlich gegen die Plapflege im Rhein- nung. Zur Abklärung ob und in welchem land Umfang die zu vertretenden Belange abwägungserheblich sind wird eine archäologische Sachstandsermittlung gefordert. - Im Zuge der weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird ein Altlastgutachten angefertigt. Die Bodenuntersuchung und Gefährdungsabschätzung sowie die abfallwirtschaftliche Vorgehensweise werden mit dem Rhein-Erft-Kreis, Abteilung Wasser, Abfallwirtschaft u. Bodenschutz abgestimmt. - ja Wird berücksichtigt. In der 32 KW 2013 erfolgte die archäologische Sachstandsermittlung durch einen beauftragten Archäologen der zu dem Ergebnis kommt, dass im untersuchten Bereich das Vorhandensein von Überresten des Fronhofs aus dem 15./16. Jahrhundert bzw. des Hochmittelalters als wenig wahrscheinlich betrachtet wird. Mit Schreiben vom 09.08.2013 teilt der LVR mit, dass das Ergebnis der Untersuchung keine Abwägungsrelevanz für die BP 11.02 Teilbereich A 'Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg' Lfd. Nr. Datum Anschreiben TÖB Stellungnahme TÖB 11.11..2013 - Seite 4 (6) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Planung mehr besitzt. Sollten bei den Erdarbeiten Bodendenkmäler aufgedeckt werden gelten die §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz (Meldepflicht, Veränderungsverbot). B - Öffentliche Auslegung (10.10. - 11.11.2013) und TÖB-Beteiligung B 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Stellungnahmen von Bürgern sind nicht eingegangen. B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. Datum Anschreiben T1.1 15.10.2013 Westnetz GmbH Spezialservice Strom 18.10.2013 Geologischer Dienst T2.1 T3.1 T3.2 TÖB 22.10.2013 Polizei Stellungnahme TÖB Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Im Planbereich liegen keine Hochspannungsleitungen. - - Bittet um Korrektur der aufgeführten Untergrundklasse für die ausgewiesene Erdbebenzone. ja Wird berücksichtigt. Ceckliste mit Maßnahmen und Anregungen für die städtebauliche Kriminalprävention. ja Die Begründung und die Textlichen Festsetzungen werden korrigiert. Ist bereits berücksichtigt. Bitte um Aufnahme eines Hinweises auf die kostenlose Beratung zum Einbruch- ja Die Anregungen wurden, soweit für das Planverfahren relevant, berücksichtigt. Wird berücksichtigt. BP 11.02 Teilbereich A 'Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg' Lfd. Nr. T4.1 Datum Anschreiben TÖB 28.10.2013 Stadtwerke Brühl T4.2 T4.3 T5.1 T6.1 T7.1 T7.2 T8.1 Stellungnahme TÖB schutz durch die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle. Es werden Leitungsarbeiten im Bereich Gas und Wasser erforderlich. Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein Ein Hinweis auf die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen der Polizei wird in die Planunterlagen aufgenommen. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Da für die Erschließung eine Ortsnetztrafostation benötigt wird, wird um Parzellierung eines entsprechenden Standortes gebeten. ja Die Leitungen werden innerhalb der städtischen Wegeparzelle verlegt. Die Stellungnahme wird an die Abteilung 61/3 Abwasser und Tiefbau - zur weiteren Beachtung und Bearbeitung weitergeleitet. Ist bereist berücksichtigt. Bitte um Berücksichtigung in der geplanten Mittelspannungs-Station eine Anbindung an das Steuerkabelnetz vorzusehen. nein Der Eigentümer des Flurstücks 5576 (evangelische Kirchengemeinde) hat sich bereit erklärt, dass die Ortsnetztrafostation auf diesem Grundstück errichtet werden kann. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. - Die Stellungnahme wird an die Abteilung 61/3 - Abwasser und Tiefbau - zur weiteren Beachtung und Bearbeitung weitergeleitet. - ja Wird berücksichtigt. 29.10.2013 LandeseisenBelange nicht berührt bahnverwaltung 30.10.2013 BezirksregieBergbauliche Belange nicht berührt, aber rung Arnsberg das Plangebiet ist von Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkung betroffen. 30.10.2013 Erftverband Belange nicht berührt. Vorschlag einen Hinweis auf versickerungsfördernde Maßnahmen aufzunehmen. 06.11.2013 unitymedia kabel bw 11.11..2013 - Seite 5 (6) - Im Planbereich liegen keine Versorgungsanlagen. Ein entsprechender Hinweis wird in die Planunterlagen aufgenommen. nein - Wird nicht berücksichtigt. Da die privaten Stellplätze auf dem Grundstück in Tiefgaragen untergebracht werden, muss das Oberflächenwasser über die öffentliche Kanalisation entsorgt werden. - BP 11.02 Teilbereich A 'Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg' T9.1 04.11.2013 RWE Liegenschaften und Umsiedlung Das Plangebiet liegt in einem Auegebiet in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial enthalten kann. Es wird gebeten eine entsprechende Kennzeichnung aufzunehmen. Abwägungsstand: 11.11.2013 11.11..2013 - Seite 6 (6) - ja Wird berücksichtigt. Eine entsprechende Kennzeichnung wird in die Planunterlagen aufgenommen.