Daten
Kommune
Brühl
Größe
31 kB
Datum
26.11.2013
Erstellt
18.11.13, 18:24
Aktualisiert
18.11.13, 18:24
Stichworte
Inhalt der Datei
BP 11.02 Teilbereich A 'Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg'
11.11..2013
- Seite 1 (6) -
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zu
Bebauungsplan 11.02 Teilbereich A'Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg'
A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (12.04 - 26.04.2013) und TÖB-Beteiligung
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
B1.1
12.04.2013 B1
B1.2
Bürger
Stellungnahme Bürger
Die Parksituation sei ungelöst.
Der Wegfall heutiger Parkplatz als Veranstaltungsort für Quartiersveranstaltungen
wird bemängelt.
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
ja
nein
Ist bereits berücksichtigt.
Durch die geplanten Baumaßnahmen wird der vorhandene
öffentliche Parkplatz an der Ecke Hauptstraße / Stiftstraße
überbaut. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der
Evangelischen Kirchengemeinde und wurde bisher durch die
Stadt Brühl gepachtet und als Parkplatz der Öffentlichkeit zur
Verfügung gestellt.
Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Planverfahrens werden öffentliche Parkplätze in etwa gleicher Anzahl wieder
hergestellt. Im vorhandene Straßenraum der Stiftstraße werden durch Neustrukturierung der vorhandenen Verkehrsfläche ca. 13 und entlang der Straße Zum Sommersberg ca. 12
Parkplätze errichtet.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt Brühl-Vochem“ wird
innerhalb des Plangebietes ein neuer öffentlicher Platz hergestellt auf dem die Quartiersveranstaltungen stattfinden
können.
BP 11.02 Teilbereich A 'Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg'
B1.3
B2.1
B3.1
Die Einschaltung der Denkmalbehörde
wird gefordert.
19.04.2013 B2
20.04.2013 B3
Die Parksituation sei ungelöst.
Die Parksituation sei ungelöst.
11.11..2013
- Seite 2 (6) ja
Ist bereits berücksichtigt.
ja
Die Untere Denkmalbehörde und der LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland wurden im Zuge des Beteiligungsverfahrens zur Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Die Belange der Unteren Denkmalbehörde werden durch das
Planverfahren nicht berührt. Der LVR hat eine Umfangreiche
Stellungnahme (siehe Nummer T3.1) abgegeben.
Wird berücksichtigt.
ja
Durch die geplanten Baumaßnahmen wird der vorhandene
öffentliche Parkplatz an der Ecke Hauptstraße / Stiftstraße
überbaut. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der
Evangelischen Kirchengemeinde und wurde bisher durch die
Stadt Brühl gepachtet und als Parkplatz der Öffentlichkeit zur
Verfügung gestellt.
Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Planverfahrens werden öffentliche Parkplätze in etwa gleicher Anzahl wieder
hergestellt. Im vorhandene Straßenraum der Stiftstraße werden durch Neustrukturierung der vorhandenen Verkehrsfläche ca. 13 und entlang der Straße Zum Sommersberg ca. 12
Parkplätze errichtet.
Wird berücksichtigt.
Durch die geplanten Baumaßnahmen wird der vorhandene
öffentliche Parkplatz an der Ecke Hauptstraße / Stiftstraße
überbaut. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der
Evangelischen Kirchengemeinde und wurde bisher durch die
Stadt Brühl gepachtet und als Parkplatz der Öffentlichkeit zur
Verfügung gestellt.
Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Planverfahrens werden öffentliche Parkplätze in etwa gleicher Anzahl wieder
hergestellt. Im vorhandene Straßenraum der Stiftstraße werden durch Neustrukturierung der vorhandenen Verkehrsfläche ca. 13 und entlang der Straße Zum Sommersberg ca. 12
Parkplätze errichtet.
BP 11.02 Teilbereich A 'Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg'
B3.2
Die Höhe der geplanten Gebäude erscheint durch die geplante 3 Geschosse
zuzüglich Dachgeschoss im Vergleich zur
Bestandsbebauung zu hoch.
11.11..2013
- Seite 3 (6) nein
Wird nicht berücksichtigt.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes im Bereich der 3geschossigen Gebäude beschränken die maximale Höhe der
neuen Bebauung. Als Dachform sind nur Flachdächer bzw.
gering geneigte Pultdächer zulässig. Die festgesetzten maximalen Gebäudehöhen liegen mind. 0,62 m und max. 5,32
m unter der Firsthöhe der jeweils angrenzenden Bestandsbebauung.
A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
T1.1
03.05.2013 Rhein-Erft-Kreis
(Kreisplanung
und Naturschutz)
T1.2
T2.1
TÖB
Stellungnahme TÖB
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Wasser, Abfallwirtschaft u. Bodenschutz:
Für den bekannten Altlaststandort ist die
Vorgehensweise für die Bodenuntersuchung und Gefährdungseinschätzung abzustimmen.
ja
Wird berücksichtigt.
Straßenbau u. Verkehr:
keine Bedenken
18.06.2013 LVR- Amt für
Die Belange des Bodendenkmalschutzes
Bodendenkmal- sprechen grundsätzlich gegen die Plapflege im Rhein- nung. Zur Abklärung ob und in welchem
land
Umfang die zu vertretenden Belange abwägungserheblich sind wird eine archäologische Sachstandsermittlung gefordert.
-
Im Zuge der weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplanes
wird ein Altlastgutachten angefertigt.
Die Bodenuntersuchung und Gefährdungsabschätzung sowie
die abfallwirtschaftliche Vorgehensweise werden mit dem
Rhein-Erft-Kreis, Abteilung Wasser, Abfallwirtschaft u. Bodenschutz abgestimmt.
-
ja
Wird berücksichtigt.
In der 32 KW 2013 erfolgte die archäologische Sachstandsermittlung durch einen beauftragten Archäologen der zu dem
Ergebnis kommt, dass im untersuchten Bereich das Vorhandensein von Überresten des Fronhofs aus dem 15./16. Jahrhundert bzw. des Hochmittelalters als wenig wahrscheinlich
betrachtet wird.
Mit Schreiben vom 09.08.2013 teilt der LVR mit, dass das
Ergebnis der Untersuchung keine Abwägungsrelevanz für die
BP 11.02 Teilbereich A 'Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg'
Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
TÖB
Stellungnahme TÖB
11.11..2013
- Seite 4 (6) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Planung mehr besitzt. Sollten bei den Erdarbeiten Bodendenkmäler aufgedeckt werden gelten die §§ 15 und 16
Denkmalschutzgesetz (Meldepflicht, Veränderungsverbot).
B - Öffentliche Auslegung (10.10. - 11.11.2013) und TÖB-Beteiligung
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Stellungnahmen von Bürgern sind nicht eingegangen.
B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
T1.1
15.10.2013 Westnetz GmbH
Spezialservice
Strom
18.10.2013 Geologischer
Dienst
T2.1
T3.1
T3.2
TÖB
22.10.2013 Polizei
Stellungnahme TÖB
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Im Planbereich liegen keine Hochspannungsleitungen.
-
-
Bittet um Korrektur der aufgeführten Untergrundklasse für die ausgewiesene
Erdbebenzone.
ja
Wird berücksichtigt.
Ceckliste mit Maßnahmen und Anregungen für die städtebauliche Kriminalprävention.
ja
Die Begründung und die Textlichen Festsetzungen werden
korrigiert.
Ist bereits berücksichtigt.
Bitte um Aufnahme eines Hinweises auf
die kostenlose Beratung zum Einbruch-
ja
Die Anregungen wurden, soweit für das Planverfahren relevant, berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
BP 11.02 Teilbereich A 'Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg'
Lfd. Nr.
T4.1
Datum Anschreiben
TÖB
28.10.2013 Stadtwerke
Brühl
T4.2
T4.3
T5.1
T6.1
T7.1
T7.2
T8.1
Stellungnahme TÖB
schutz durch die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle.
Es werden Leitungsarbeiten im Bereich
Gas und Wasser erforderlich.
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
Ein Hinweis auf die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen der
Polizei wird in die Planunterlagen aufgenommen.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Da für die Erschließung eine Ortsnetztrafostation benötigt wird, wird um Parzellierung eines entsprechenden Standortes
gebeten.
ja
Die Leitungen werden innerhalb der städtischen Wegeparzelle verlegt. Die Stellungnahme wird an die Abteilung 61/3 Abwasser und Tiefbau - zur weiteren Beachtung und Bearbeitung weitergeleitet.
Ist bereist berücksichtigt.
Bitte um Berücksichtigung in der geplanten Mittelspannungs-Station eine Anbindung an das Steuerkabelnetz vorzusehen.
nein
Der Eigentümer des Flurstücks 5576 (evangelische Kirchengemeinde) hat sich bereit erklärt, dass die Ortsnetztrafostation auf diesem Grundstück errichtet werden kann.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
-
Die Stellungnahme wird an die Abteilung 61/3 - Abwasser
und Tiefbau - zur weiteren Beachtung und Bearbeitung weitergeleitet.
-
ja
Wird berücksichtigt.
29.10.2013 LandeseisenBelange nicht berührt
bahnverwaltung
30.10.2013 BezirksregieBergbauliche Belange nicht berührt, aber
rung Arnsberg
das Plangebiet ist von Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkung betroffen.
30.10.2013 Erftverband
Belange nicht berührt.
Vorschlag einen Hinweis auf versickerungsfördernde Maßnahmen aufzunehmen.
06.11.2013 unitymedia kabel bw
11.11..2013
- Seite 5 (6) -
Im Planbereich liegen keine Versorgungsanlagen.
Ein entsprechender Hinweis wird in die Planunterlagen aufgenommen.
nein
-
Wird nicht berücksichtigt.
Da die privaten Stellplätze auf dem Grundstück in Tiefgaragen untergebracht werden, muss das Oberflächenwasser
über die öffentliche Kanalisation entsorgt werden.
-
BP 11.02 Teilbereich A 'Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg'
T9.1
04.11.2013 RWE Liegenschaften und
Umsiedlung
Das Plangebiet liegt in einem Auegebiet
in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht
und der Boden humoses Bodenmaterial
enthalten kann.
Es wird gebeten eine entsprechende
Kennzeichnung aufzunehmen.
Abwägungsstand: 11.11.2013
11.11..2013
- Seite 6 (6) -
ja
Wird berücksichtigt.
Eine entsprechende Kennzeichnung wird in die Planunterlagen aufgenommen.