Daten
Kommune
Inden
Größe
8,3 kB
Datum
28.10.2009
Erstellt
21.10.09, 20:37
Aktualisiert
21.10.09, 20:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
RD/Bü
24.08.2009
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
09.09.2009
Rat
28.10.2009
TOP Ein Ja
Nein
76/2009
Ent Bemerkungen
Betrifft:
2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“
- Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Der Bebauungsplan Nr. 27 „Waagmühle“ wird insofern geändert, dass auf den Grundstücken
Gemarkung Lucherberg, Flur 10. Flurstücke 665, 726 und 738 die überbaubaren Flächen
geringfügig erweitert werden.
Der Geltungsbereich der Änderung ist der beigefügten Begründung zu entnehmen.
Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Zulässigkeit von
Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1
zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht
vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs.
6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren vereinfacht gem. §
13 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf der Planänderung wird der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen,
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Begründung:
Im ursprünglichen Entwurf des Bebauungsplanes waren die Baufenster im Planbereich auf
vorgeschlagene Parzellen ausgerichtet. Da die Parzellierungsgrenzen sich mit Vermarktung der
Grundstücke nicht aufrecht erhalten lassen, verlieren die überbaubaren Flächen in Bezug auf die
neuen Grundstücksgrenzen ihren städtebaulichen und bauordnungsrechtlichen Sinn. Die Baufenster
sollen jetzt so erweitert werden, dass die Baugrundstücke unabhängig von ihrer Parzellierung
sinnvoll bebaubar sind.