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Beschlussvorlage (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ - Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,3 kB
Datum
28.10.2009
Erstellt
21.10.09, 20:37
Aktualisiert
21.10.09, 20:37
Beschlussvorlage (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“
- Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt RD/Bü 24.08.2009 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 09.09.2009 Rat 28.10.2009 TOP Ein Ja Nein 76/2009 Ent Bemerkungen Betrifft: 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ - Aufstellungsbeschluss Beschlussentwurf: Der Bebauungsplan Nr. 27 „Waagmühle“ wird insofern geändert, dass auf den Grundstücken Gemarkung Lucherberg, Flur 10. Flurstücke 665, 726 und 738 die überbaubaren Flächen geringfügig erweitert werden. Der Geltungsbereich der Änderung ist der beigefügten Begründung zu entnehmen. Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren vereinfacht gem. § 13 BauGB durchgeführt. Der Entwurf der Planänderung wird der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Begründung: Im ursprünglichen Entwurf des Bebauungsplanes waren die Baufenster im Planbereich auf vorgeschlagene Parzellen ausgerichtet. Da die Parzellierungsgrenzen sich mit Vermarktung der Grundstücke nicht aufrecht erhalten lassen, verlieren die überbaubaren Flächen in Bezug auf die neuen Grundstücksgrenzen ihren städtebaulichen und bauordnungsrechtlichen Sinn. Die Baufenster sollen jetzt so erweitert werden, dass die Baugrundstücke unabhängig von ihrer Parzellierung sinnvoll bebaubar sind.