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Beschlussvorlage (Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die beiden stellv. Bürgermeister)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,6 kB
Datum
28.10.2009
Erstellt
21.10.09, 20:37
Aktualisiert
21.10.09, 20:37
Beschlussvorlage (Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die beiden stellv. Bürgermeister)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 97/2009 Datum Hauptamt 12.10.2009 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 28.10.2009 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die beiden stellv. Bürgermeister Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für die beiden stellvertretenden Bürgermeister wie folgt: 1. stellv. Bürgermeister 414,00 €/mtl. 2. stellv. Bürgermeister 414,00 €/mtl. Begründung: Rechtsgrundlage für die Zahlung der Aufwandsentschädigung ist § 3 Abs. 1 der Entschädigungsverordnung. Danach beträgt die zusätzliche Aufwandsentschädigung bei dem ersten Stellvertreter des Bürgermeisters den 3-fachen, bei einem weiteren Stellvertreter des Bürgermeisters den 1,5-fachen Satz des Betrages der Aufwandsentschädigung für Mitglieder kommunaler Vertretungen in Gemeinden gleicher Größe nach § 3 Abs. 2 Nummer 1 a. Danach würde der 1. stellv. Bürgermeister 3-fach von 184,00 € = 552,00 € und der 2. stellv. Bürgermeister 1,5-fach von 184,00 € = 276,00 € erhalten. Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.11.1999 eine einheitliche Aufwandsentschädigung beschlossen, das heißt, dass jeder Stellvertreter 414,00 € erhält.