Daten
Kommune
Inden
Größe
7,6 kB
Datum
28.10.2009
Erstellt
21.10.09, 20:37
Aktualisiert
21.10.09, 20:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
97/2009
Datum
Hauptamt
12.10.2009
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
28.10.2009
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die beiden stellv. Bürgermeister
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für die beiden stellvertretenden
Bürgermeister wie folgt:
1. stellv. Bürgermeister
414,00 €/mtl.
2. stellv. Bürgermeister
414,00 €/mtl.
Begründung:
Rechtsgrundlage für die Zahlung der Aufwandsentschädigung ist § 3 Abs. 1 der
Entschädigungsverordnung. Danach beträgt die zusätzliche Aufwandsentschädigung bei dem ersten
Stellvertreter des Bürgermeisters den 3-fachen, bei einem weiteren Stellvertreter des
Bürgermeisters den 1,5-fachen Satz des Betrages der Aufwandsentschädigung für Mitglieder
kommunaler Vertretungen in Gemeinden gleicher Größe nach § 3 Abs. 2 Nummer 1 a.
Danach würde der 1. stellv. Bürgermeister 3-fach von 184,00 € = 552,00 €
und der 2. stellv. Bürgermeister 1,5-fach von 184,00 € = 276,00 €
erhalten.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.11.1999 eine einheitliche Aufwandsentschädigung beschlossen,
das heißt, dass jeder Stellvertreter 414,00 € erhält.