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Beschlussvorlage (Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den allgemeinen Vertreter)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,3 kB
Datum
28.10.2009
Erstellt
21.10.09, 20:37
Aktualisiert
21.10.09, 20:37
Beschlussvorlage (Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den allgemeinen Vertreter)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 96/2009 Datum Hauptamt 12.10.2009 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 28.10.2009 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den allgemeinen Vertreter Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den allgemeinen Vertreter auf 71,58 €/mtl. Begründung: Gem. § 6 Abs. 2 der Eingruppierungsverordnung darf die Aufwandsentschädigung für den allgemeinen Vertreter, der Lebenszeitbeamter ist, in Gemeinden 71,58 € nicht übersteigen. Es wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung – wie bisher – in dieser Höhe zu zahlen.