Daten
Kommune
Inden
Größe
7,3 kB
Datum
28.10.2009
Erstellt
21.10.09, 20:37
Aktualisiert
21.10.09, 20:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
96/2009
Datum
Hauptamt
12.10.2009
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
28.10.2009
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den allgemeinen Vertreter
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den allgemeinen Vertreter auf
71,58 €/mtl.
Begründung:
Gem. § 6 Abs. 2 der Eingruppierungsverordnung darf die Aufwandsentschädigung für den
allgemeinen Vertreter, der Lebenszeitbeamter ist, in Gemeinden 71,58 € nicht übersteigen.
Es wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung – wie bisher – in dieser Höhe zu zahlen.