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Beschlussvorlage (5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort Wohnbereich" - Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
494 kB
Datum
28.10.2009
Erstellt
21.10.09, 20:37
Aktualisiert
21.10.09, 20:37
Beschlussvorlage (5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort Wohnbereich"
- Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort Wohnbereich"
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- Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD 13.10.2009 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 28.10.2009 TOP Ein Ja Nein 101/2009 Ent Bemerkungen Betrifft: 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort Wohnbereich" - Aufstellungsbeschluss Beschlussentwurf: Der Bebauungsplan Nr. 22 „Umsiedlungsstandort Wohnbereich“ wird insofern geändert, dass auf den Grundstücken Gemarkung Frenz, Flur 4, Flurstücke 416 und 415, Gemarkung Lamersdorf, Flur 14, Flurstück 279 die Ansiedlung eines Imbisses ermöglicht wird. Die Zweckbestimmung wird in diesem Bereich um das Planzeichen „Imbiss“ ergänzt. Die textlichen Festsetzungen sind unter I Planungsrechtliche Festsetzungen wie folgt zu ergänzen: 6. Öffentliche Grünfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB In der öffentlichen Grünfläche A mit der Zweckbestimmung Schutzgrün und Imbiss wird eine Versiegelung zur Ansiedlung eines Imbisses bis zu einer Größenordnung von bis zu 100 m² zugelassen. Der Geltungsbereich der Änderung ist der beigefügten Begründung zu entnehmen. Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren vereinfacht gem. § 13 BauGB durchgeführt. Der Entwurf der Planänderung wird der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Begründung: Von dem Imbissbetreiber des ehemaligen Extrabetriebes an der Goltsteinstraße (heute Rewe) liegt ein Antrag zur Ansiedlung seines Imbissstandes im Bereich des Gewerbegebietes Inden/Altdorf an der Hauptstraße vor. Da eine temporäre Ansiedlung am Indemann nicht mehr ermöglicht werden konnte, soll nun eine Ansiedlung, wie erwünscht, ermöglicht werden. In Abstimmung mit dem Bauordnungsamt des Kreises Düren ist zur Genehmigung der Bebauungsplan zu ändern. Da die Grünfläche zwischen dem Gewerbegebiet Inden/Altdorf und der Hauptstraße auch dem Gewässerverlauf des Langerweher Fließes dient, sind die Ansiedlungsmöglichkeiten auf die ausgewiesene Fläche beschränkt. Die Begründung und der Plan zur Bebauungsplanänderung sind in Anlage beigefügt. Die Änderung kann in der Sitzung erörtert werden. Beschlußvorlage 101/2009 Seite 2 Gemeinde Inden Begründung zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort Wohnbereich“ Verfahren gem. § 13 BauGB Stand: Oktober 2009 Mit der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort Wohnbereich“ soll wie folgt geändert werden: Beschlußvorlage 101/2009 Seite 3 Auf den Grundstücken Gemarkung Frenz, Flur 4, Flurstücke 416 und 415, Gemarkung Lamersdorf, Flur 14, Flurstück 279 wird die Ansiedlung eines Imbisses ermöglicht. Die Zweckbestimmung wird in diesem Bereich um das Planzeichen Imbiss ergänzt. Die textlichen Festsetzungen sind unter I Planungsrechtliche Festsetzungen wie folgt zu ergänzen: 6. Öffentliche Grünfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB In der öffentlichen Grünfläche A mit der Zweckbestimmung Schutzgrün und Imbiss wird eine Versiegelung zur Ansiedlung eines Imbisses bis zu einer Größenordnung von bis zu 100 m² zugelassen. Im Bereich der Zufahrtsstraße des Gewerbegebietes in Inden/Altdorf soll die Ansiedlung eines Imbisses für das Mittagsgeschäft ermöglicht werden. Die Lage soll strategisch auf die Hauptzufahrtsstraße ausgerichtet sein. Im Bereich der großzügig angelegten Grünfläche – zur Zeit Wiese – soll diese Ansiedlung ermöglicht werden. Beschlußvorlage 101/2009 Seite 4 Änderungsbereich Der rechtskräftige Bebauungsplan weist zur Zeit eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Schutzgrün aus. Der betroffene Bereich ist eine gepflegte Rasenfläche. Die Grünfläche soll nun ergänzt werden mit der Zweckbestimmung Imbiss und der Erlaubnis einer Versiegelung von bis zu 100 m². Diese Versiegelung ist im Verhältnis zu der gesamten Grünfläche als untergeordnet zu betrachten. Durch die Änderungen werden die Grundzüge des Bebauungsplanes nicht berührt. Es werden keine Vorhaben zulässig, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in §1 Abs. 6 Nr.7 Buchstabe b genannten Schutzgüter liegen nicht vor. Aus diesen Gründen wurde die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Die Änderung bereitet Eingriffe in Natur und Landschaft insofern vor, dass eine Versiegelung in einer Größenordnung von bis zu 100 m² ermöglicht wird. Diese Versiegelung ist so geringfügig, dass Ausgleichsmaßnahmen nicht erforderlich sind. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Verfahren: Die Aufstellung der Änderung wurde in der Sitzung des Rates am 28.10.2009 beschlossen. Beschlußvorlage 101/2009 Seite 5