Daten
Kommune
Inden
Größe
494 kB
Datum
28.10.2009
Erstellt
21.10.09, 20:37
Aktualisiert
21.10.09, 20:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD
13.10.2009
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
28.10.2009
TOP Ein Ja
Nein
101/2009
Ent Bemerkungen
Betrifft:
5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort Wohnbereich"
- Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Der Bebauungsplan Nr. 22 „Umsiedlungsstandort Wohnbereich“ wird insofern geändert, dass auf
den Grundstücken Gemarkung Frenz, Flur 4, Flurstücke 416 und 415, Gemarkung Lamersdorf, Flur
14, Flurstück 279 die Ansiedlung eines Imbisses ermöglicht wird. Die Zweckbestimmung wird in
diesem Bereich um das Planzeichen „Imbiss“ ergänzt.
Die textlichen Festsetzungen sind unter I Planungsrechtliche Festsetzungen wie folgt zu ergänzen:
6. Öffentliche Grünfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB
In der öffentlichen Grünfläche A mit der Zweckbestimmung Schutzgrün und Imbiss wird eine
Versiegelung zur Ansiedlung eines Imbisses bis zu einer Größenordnung von bis zu 100 m²
zugelassen.
Der Geltungsbereich der Änderung ist der beigefügten Begründung zu entnehmen.
Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Zulässigkeit von
Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1
zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht
vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs.
6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren vereinfacht gem. §
13 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf der Planänderung wird der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen,
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Begründung:
Von dem Imbissbetreiber des ehemaligen Extrabetriebes an der Goltsteinstraße (heute Rewe) liegt
ein Antrag zur Ansiedlung seines Imbissstandes im Bereich des Gewerbegebietes Inden/Altdorf an
der Hauptstraße vor.
Da eine temporäre Ansiedlung am Indemann nicht mehr ermöglicht werden konnte, soll nun eine
Ansiedlung, wie erwünscht, ermöglicht werden.
In Abstimmung mit dem Bauordnungsamt des Kreises Düren ist zur Genehmigung der
Bebauungsplan zu ändern.
Da die Grünfläche zwischen dem Gewerbegebiet Inden/Altdorf und der Hauptstraße auch dem
Gewässerverlauf des Langerweher Fließes dient, sind die Ansiedlungsmöglichkeiten auf die
ausgewiesene Fläche beschränkt.
Die Begründung und der Plan zur Bebauungsplanänderung sind in Anlage beigefügt. Die Änderung
kann in der Sitzung erörtert werden.
Beschlußvorlage 101/2009
Seite 2
Gemeinde Inden
Begründung
zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22
„Umsiedlungsstandort Wohnbereich“
Verfahren gem. § 13 BauGB
Stand: Oktober 2009
Mit der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort
Wohnbereich“ soll wie folgt geändert werden:
Beschlußvorlage 101/2009
Seite 3
Auf den Grundstücken Gemarkung Frenz, Flur 4, Flurstücke 416 und 415, Gemarkung
Lamersdorf, Flur 14, Flurstück 279 wird die Ansiedlung eines Imbisses ermöglicht. Die
Zweckbestimmung wird in diesem Bereich um das Planzeichen Imbiss ergänzt.
Die textlichen Festsetzungen sind unter I Planungsrechtliche Festsetzungen wie folgt zu
ergänzen:
6. Öffentliche Grünfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB
In der öffentlichen Grünfläche A mit der Zweckbestimmung Schutzgrün und Imbiss wird
eine Versiegelung zur Ansiedlung eines Imbisses bis zu einer Größenordnung von bis zu
100 m² zugelassen.
Im Bereich der Zufahrtsstraße des Gewerbegebietes in Inden/Altdorf soll die Ansiedlung
eines Imbisses für das Mittagsgeschäft ermöglicht werden. Die Lage soll strategisch auf
die Hauptzufahrtsstraße ausgerichtet sein. Im Bereich der großzügig angelegten
Grünfläche – zur Zeit Wiese – soll diese Ansiedlung ermöglicht werden.
Beschlußvorlage 101/2009
Seite 4
Änderungsbereich
Der rechtskräftige Bebauungsplan weist zur Zeit eine öffentliche Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Schutzgrün aus. Der betroffene Bereich ist eine gepflegte Rasenfläche.
Die Grünfläche soll nun ergänzt werden mit der Zweckbestimmung Imbiss und der
Erlaubnis einer Versiegelung von bis zu 100 m². Diese Versiegelung ist im Verhältnis zu
der gesamten Grünfläche als untergeordnet zu betrachten.
Durch die Änderungen werden die Grundzüge des Bebauungsplanes nicht berührt. Es
werden keine Vorhaben zulässig, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
nach
Anlage
1
zum
Gesetz
über
die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Anhaltspunkte für eine
Beeinträchtigung der in §1 Abs. 6 Nr.7 Buchstabe b genannten Schutzgüter liegen nicht
vor. Aus diesen Gründen wurde die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Die Änderung bereitet Eingriffe in Natur und Landschaft insofern vor, dass eine
Versiegelung in einer Größenordnung von bis zu 100 m² ermöglicht wird. Diese
Versiegelung ist so geringfügig, dass Ausgleichsmaßnahmen nicht erforderlich sind.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Verfahren:
Die Aufstellung der Änderung wurde in der Sitzung des Rates am 28.10.2009
beschlossen.
Beschlußvorlage 101/2009
Seite 5