Daten
Kommune
Inden
Größe
8,2 kB
Datum
09.12.2009
Erstellt
30.11.09, 10:59
Aktualisiert
30.11.09, 10:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV/Hall.
03.11.2009
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
19.11.2009
Rat
09.12.2009
TOP Ein Ja
Nein
106/2009
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung "Beseitigung Abwasser" für das Jahr 2007
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Abwasserbeseitigung“ von 23.538 € und
2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in Höhe von 228 € den halben Betrag von 114 € als Verlustvortrag für die Vorkalkulation 2010 zu berücksichtigen.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden
Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden.
Das Ergebnis der Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für
das Jahr 2007 ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die
oben genannten Empfehlungen vor.