Daten
Kommune
Inden
Größe
8,7 kB
Datum
09.12.2009
Erstellt
30.11.09, 10:59
Aktualisiert
30.11.09, 10:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV/Hall.
03.11.2009
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
19.11.2009
Rat
09.12.2009
TOP Ein Ja
Nein
109/2009
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung "Entsorgung Abfall" für das Jahr 2007
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat:
1. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Entsorgung Rest- und
Sperrmüll“ in Höhe von 24.419 € den halben Betrag von 12.210 € als Verlustvortrag zu
berücksichtigen und
2. den Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Beseitigung Bioabfall“ des Jahres 2007 in Höhe
von 5.608 € in voller Höhe mit dem voraussichtlichen Fehlbetrag des Jahres 2008 in Höhe
von 5.758 € zu verrechnen.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden
Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden. Das Ergebnis der
Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2007 ist als
Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten
Empfehlungen vor.
Erläuterung zu Punkt 1:
Der Fehlbetrag des Jahres 2007 resultiert annähernd zur Hälfte aus den geringeren Einnahmen der
Benutzungsgebühren für die Entsorgung des Rest- und Sperrmülls. Das ist insbesondere auf den
Wegfall der Ortschaft Pier zurückzuführen. Ein solches außergewöhnliches Ereignis sollte jedoch
unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zu einer ungerechten Belastung aller
Gebührenzahler führen.
Erläuterung zu Punkt 2:
Die Verrechnung des Überschusses des Jahres 2007 mit dem voraussichtlichen Fehlbetrag des
Jahres 2008 soll einen Anstieg der Gebühren im Jahr 2011 im Vergleich zum Jahr 2010 verhindern.