Daten
Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Datum
09.12.2009
Erstellt
30.11.09, 10:59
Aktualisiert
30.11.09, 10:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV/Hall.
03.11.2009
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
19.11.2009
Rat
09.12.2009
TOP Ein Ja
Nein
111/2009
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung "Bestattungswesen" für das Jahr 2007
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grabbereitung bzw. Bestattungen“ in Höhe von
10.150 € und
2. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 19.304 € durch
allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen sowie
3. den Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Unterhaltung Gemeindefriedhöfe“ in Höhe von
2.416 € zum Ausgleich der oben genannten Jahresfehlbeträge zu verwenden.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden
Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden.
Das Ergebnis der Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ für das
Jahr 2007 ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die
oben genannten Empfehlungen vor.
Erläuterung zu Punkt 2:
Der hohe Fehlbetrag bei der Endkostenstelle „Leichenhallen“ ist insbesondere auf die hohen
kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und Zinsen) zurückzuführen.