Daten
Kommune
Inden
Größe
8,0 kB
Datum
09.12.2009
Erstellt
30.11.09, 10:59
Aktualisiert
30.11.09, 10:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV/Hall.
03.11.2009
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
19.11.2009
Rat
09.12.2009
TOP Ein Ja
Nein
112/2009
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Gebührenbedarfsberechnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die als Anlage beigefügten Berechnungen über die Gebührenhöhe im Friedhofs- und
Bestattungswesen der Gemeinde Inden für das Jahr 2010 zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Wie aus den beigefügten Berechnungen ersichtlich wird, ergeben sich für die Teilbereiche
„Unterhaltung Friedhöfe“ und „Bestattungen“ 100%-ige Kostendeckungen. Für den Teilbereich
„Nutzung Leichenhallen / Kühlzellen“ ergibt sich eine 50%-ige Kostendeckung. Damit werden die
seit dem Jahr 2001 in den Haushaltsverfügungen enthaltenen Auflagen für den Bereich „Friedhofsund Bestattungswesen“ in vollem Umfang erfüllt. Da die zurzeit gültigen Gebührensätze nicht
verändert werden, ist es nicht erforderlich, dass der Rat eine Änderung der Gebührensatzung
beschließt.
Nach der Rechtsprechung des OVG Münster sollten jedoch die Kalkulationen der Gebührensätze
dem Rat zumindest zur Kenntnis gegeben werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten daher die Berechnungen der Gebühren im Friedhofs- und
Bestattungswesen in der Gemeinde Inden für das Jahr 2010 ausdrücklich durch den Rat zustimmend
zur Kenntnis genommen werden.