Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Prüfung des Jahresabschlusses 2012 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner Bezug: RPA 20.11.2013)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
126 kB
Datum
02.12.2013
Erstellt
26.11.13, 18:22
Aktualisiert
20.01.14, 08:56
Vorlage (Prüfung des Jahresabschlusses 2012 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner
Bezug: RPA 20.11.2013) Vorlage (Prüfung des Jahresabschlusses 2012 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner
Bezug: RPA 20.11.2013) Vorlage (Prüfung des Jahresabschlusses 2012 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner
Bezug: RPA 20.11.2013) Vorlage (Prüfung des Jahresabschlusses 2012 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner
Bezug: RPA 20.11.2013)

öffnen download melden Dateigröße: 126 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 14 14 20 30 Ml 22.11.2013 395/2013 (331/2013) Betreff Prüfung des Jahresabschlusses 2012 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner Bezug: RPA 20.11.2013 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST201100, 204100 und 208100 / 61010000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat fasst folgenden Beschluss: a.) Der Rat nimmt den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Brühl, welcher basiert auf der durch die Wirt schaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner , 50678 Köln, vorgenommenen Prüfung und des daraus resultierenden Bestätigungsvermerks, zur Kenntnis. b.) Der Jahresabschluss 2012 der Stadt Brühl wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme in Höhe von 405.482.760,56 € und einem Fehlbetrag in Höhe von 6.896.072,40 € festgestellt. c.) Der Fehlbetrag in Höhe von 6.896.072,40 € wird in voller Höhe durch die Verringerung der gebildeten Ausgleichsrücklage ausgeglichen. d.) Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt. e.) Der Jahresabschluss 2012 wird gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht und ist bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 395/2013 Erläuterungen: Der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 (§ 95 Abs. 3 GO NRW) wurde vom Kämmerer aufgestellt, vom Bürgermeister bestätigt und dem Rat zur Feststellung in seiner Sitzung am 17.06.2013 zugeleitet (Vorlage-Nr. 189/2013). Der Rat hat durch Beschluss den Entwurf des Jahresabschlusses entgegen genommen und gemäß § 101 GO NRW zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die Prüfung obliegt grundsätzlich dem Rechnungsprüfungsausschuss, der nach § 101 Abs. 8 GO NRW in Gemeinden, in denen eine Örtliche Rechnungsprüfung besteht, sich dieser bedient. § 103 Abs. 5 GO NRW sieht jedoch vor, dass sich die Örtliche Rechnungsprüfung mit der Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses auch Dritter als Prüfer bedienen kann. In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 06.12.2012 (Vorlage-Nr. 66/2012) wurde beschlossen, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüfer hinzuzuziehen. Mit der Prüfung wurde gemäß Beschluss des Vergabe- und Liegenschaftsausschusses vom 10.12.2012 (Vorlage 66/2012) die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, beauftragt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 ist inzwischen abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses haben sich Änderungen gegenüber dem Entwurf ergeben, welche mit dem Bürgermeister abgestimmt wurden. Durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde ein Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2012 erstellt. Hiernach zeigt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Brühl. Der Jahresabschluss 2012 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, der sie ergänzenden Satzungen und sonstigen relevanten ortsrechtlichen Bestimmungen erstellt. Ebenso steht der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss und stellt die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts absehbaren Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung zutreffend dar. Da die Prüfung keine Tatsachen ergeben hat, die einem Bestätigungsbeschluss oder der Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, schließt der Prüfungsbericht mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 31.07.2013 ab. Der Prüfungsbericht mit Bestätigungsvermerk ist als Anlage beigefügt. Das Haushaltsjahr 2012 schließt in der Gesamtergebnisrechnung mit einem Fehlbetrag in Höhe von 6.896.072,40 € ab. Der prognostizierte Jahresfehlbetrag zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2012 betrug noch 19.870.000,00 €. Der Jahresfehlbetrag wird in voller Höhe der Ausgleichsrücklage entnommen. Die Ergebnisverbesserung gegenüber der Planung ist insbesondere auf die Entwicklung bei den Steuererträgen (+7,10 Mio.) sowie auf Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen vom Land NRW (+4,10 Mio.) zurück zu führen. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 395/2013 Die Eigenkapitalquote I spiegelt wider, in welchem Umfang das Vermögen der Kommune durch Eigenkapital finanziert ist und beträgt bezogen auf den Jahresabschluss 2012 31,40 % (zum Vergleich: 2011: 32,50 % und 2010: 32,40 %). Bei der Eigenkapitalquote II wird das „wirtschaftliche Eigenkapital“ der Gemeinde berücksichtigt. Hierbei werden neben dem klassischen Eigenkapital zusätzlich die Sonderposten mit einbezogen, da diese im Regelfall weder zurückgezahlt noch verzinst werden müssen und somit einen eigenkapitalähnlichen Charakter entwickeln. Die Quote für den Jahresabschluss beträgt 59,30 % (zum Vergleich: 2011: 60,50 % und 2010: 60,50 %). Der Aufwandsdeckungsgrad stellt dar, inwieweit die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge aufgefangen werden und sollte im Sinne eines finanziellen Gleichgewichts eine vollständige Deckung erreichen. Der Aufwandsdeckungsgrad im Rahmen des Abschlusses 2012 beträgt 95,80 % (zum Vergleich: 2011: 101,50 % und 2010: 106,90 %). Der Anlagendeckungsgrad II gibt Auskunft darüber, in welcher Höhe das Anlagevermögen durch langfristiges Kapital (= Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) gedeckt ist. Hintergrund für die Bildung dieser Kennzahl ist der Grundsatz, dass langfristiges Vermögen wie das Anlagevermögen auch durch langfristiges Kapital gedeckt bzw. finanziert sein sollte (sog. „Goldene Bilanzregel“), um eine solide finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Der Aufwandsdeckungsgrad II bezogen auf den Jahresabschluss 2011 erreicht bei der Stadt Brühl einen Wert von 87,20 % (zum Vergleich: 2011: 89,50 % und 2010: 88,60 % ). Die Investitionsquote für den aktuellen Jahresabschluss liegt bei 58,90 % (zum Vergleich: 2011: 63,40 % und 2010: 156,10 %). Sie verdeutlicht, in welcher Höhe neue Investitionen dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgängen gegenüberstehen. Die Entwicklung der Allgemeinen Rücklage und der Ausgleichsrücklage stellt sich wie folgt dar: Stand der zum 01.01.2012 Veränderung zum 31.12.2012 zum 01.01.2013 Ausgleichsrücklage 16.108.442,73 € -661.178,64 € Fehlbetrag 2011 +311.894,05 € Aufstockung d. Rücklage bis zum Höchstbetrag (Mittel aus allg. Rücklage entnommen) 15.759.158,14 € 8.863.085,74 Stand der zum 01.01.2012 Veränderung zum 31.12.2012 zum 01.01.2013 Allgemeinen Rücklage 113.568.376,59 € -311.894,05 € 113.256.482,54 € 113.256.482,54 € (Mittel zur Aufstockung d. Ausgleichsrücklage) In der Übersicht ist der Stand der Ausgleichsrücklage sowie der Allgemeinen Rücklage zum 01.01.2013 vorbehaltlich der Entscheidung des Rates zur Behandlung des Jahresfehlbetrages (Ziffer 2 c. des Beschlussentwurfes) dargestellt. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 4 – Drucksache 395/2013 In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird der Prüfungsbericht erörtert; Mitarbeiter/innen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner nehmen an der Sitzung teil und werden nähere Erläuterungen vermitteln. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem eigenen Bestätigungsvermerk zusammenzufassen (§ 101 Abs. 3 GO NRW i.V. mit § 103 Abs. 6 GO NRW). Nach § 101 Abs. 2 GO NRW ist der Prüfungsbericht nach Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat vorzulegen. Vorher ist dem Bürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Rat stellt den als Anlage zum Prüfungsbericht beigefügten Jahresabschluss durch Beschluss fest und beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Ratsmitglieder entscheiden gem. § 96 Abs. 1 GO NRW über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigern sie die Entlastung oder sprechen Einschränkungen aus, so haben sie dafür die Gründe anzugeben. 2. D / z. V. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14