Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 2 "Pfeiffenberg" - Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,0 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
23.06.09, 20:40
Aktualisiert
23.06.09, 20:40
Beschlussvorlage (7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 2 "Pfeiffenberg"
- Satzungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 8,0 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD 12.05.2009 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 27.05.2009 Rat 03.06.2009 TOP Ein Ja Nein 38/2009 Ent Bemerkungen Betrifft: 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 2 "Pfeiffenberg" - Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: Über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3. Abs.2 BauGB eingegangene Stellungnahme wird gem. dem im Anhang dargelegten Beschlussvorschlag beschlossen. Die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 2 „Pfeiffenberg“ wird als Satzung beschlossen Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht zu den Öffnungszeiten der Gemeinde Inden bereitzuhalten. Über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung wurde die Aufstellung der o.a. Bebauungsplanänderung beraten. Die Bebauungsplanänderung bereitet die notwendigen Erweiterungen des Kindergartens Lamersdorf zur Einrichtung eines Familienzentrums vor. Während der notwendigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden ist nur eine Stellungnahme vom Kreis Düren eingegangen. Diese führt nicht zur Änderung des Planentwurfes, so dass dieser als Satzung beschlossen werden kann.