Daten
Kommune
Pulheim
Größe
134 kB
Datum
06.11.2012
Erstellt
22.10.12, 19:16
Aktualisiert
22.10.12, 19:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
301/2012
Erstellt am:
08.10.2012
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
30.10.2012
Rat
X
06.11.2012
Betreff
Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2013
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
1.805.730 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2013
2014 ff*
1.805.730 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen
2013 bereit gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 120101 - Öffentliche Verkehrsflächen - mit
1.585.230 € und aus dem Produkt 011202 - Zur Verfügungstellung von Grundstücken und Gebäuden - mit 220.500 €.
Die Aufwandserhöhung im Vergleich zur Kalkulation 2012 beträgt 80.210 €.
* Eine Aussage für die Jahre ab 2014 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der
Folgejahre abhängt.
Vorlage Nr.: 301/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die anliegende Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2013.
Der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt ab dem 01.01.2013
Der Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt ab dem 01.01.2013
2,10 € / cbm.
0,84 € / m².
Erläuterungen
Aufgrund der Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühr 2013 ergeben sich die im Beschlussentwurf genannten Gebührensätze. Im Ergebnis müssen beide Gebührensätze - wenn auch unterschiedlich - wie folgt erhöht werden:
Gebühren
Veränderung
Gebühren
Schmutzwassergebühr
2012
2,04 €
+0,06 €
+2,9%
2013
2,10 €
Niederschlagswassergebühr
0,79 €
+0,05 €
+6,3%
0,84 €
Insgesamt steigen die gebührenrelevanten und um Nebenerträge bereinigten Kosten gegenüber der Gebührenkalkulation 2012 um 321.648 € (+3,08%) auf 10.778.792 €.
Während die Kosten insgesamt nur um 34.672 € (+0,32) ansteigen, sinken die Nebenerträge um 286.976 € (-79,23%)
auf 75.241 €.
In der Gebührenkalkulation 2012 wurden 357.017 € als Nebenertrag aus der Überdeckung des Jahres 2010 vom Aufwand abgezogen, in der Kalkulation sind dies noch 70.041 €, also 286.976 € weniger.
Die kalkulatorischen Zinsen müssen von 6,9% auf 6,8% aufgrund des langfristigen Zinsdurchschnitts von 1963 - 2012
reduziert werden. Die kalkulatorischen Kosten für Zinsen und Abschreibungen liegen in der Summe dennoch über den
Werten der Kalkulation 2012, da sich aufgrund der Investitionen die Abschreibungen um rund 143.000 € erhöhen.
Aufgrund der Kostenstellenrechnung ergibt sich, dass die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung um 51.213 €
(+0,95%) gegenüber der Kalkulation 2012 steigen. Der Kostenträger cbm Frischwasserbezug kann mit -1,94% beinahe
konstant kalkuliert werden
Die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung steigen um 270.433 € (+5,35%), da die Investitionen der Jahre 2012
und 2013 zu über 90% für die Niederschlagswasserbeseitigung vorgenommen wurden bzw. werden (s. Seite 5, Tabelle
Nr. 2 - Neuanlagen 2012 / 2013). Da zudem der Kostenträger qm veranlagte Anschlussfläche stagniert, fällt die Gebührenerhöhung bei der Niederschlagswasserbeseitigung prozentual höher aus. Die Stagnation der Veranlagungsfläche
hängt mit etwas geringer kalkulierten Nachveranlagungsflächen für Vorjahre zusammen.
In den Gebührenerträgen sind die Erträge aus den öffentlichen Straßen- und Gebäudeflächen sowie die Schmutzwassergebühren der städtischen Gebäude enthalten. Erstmals wurde ein Gebührenanteil aufgrund der Veranlagung von
Straßen NRW einbezogen, der den städtischen Anteil für die öffentlichen Straßen entsprechend reduziert.