Daten
Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
20.09.12, 19:45
Aktualisiert
20.09.12, 19:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
320/2012
Erstellt am:
15.09.2012
Aktenzeichen:
III / 26 -Ba
Verfasser/in:
Herr Batist
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
25.09.2012
Betreff
ÖPP Verfahren Bäderlandschaft Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Rat
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 320/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Unter Berücksichtigung der durch die Beratungsbüros Wolter Hoppenberg und Dr. Ing Fischer Consult vorgelegten Entscheidungsgrundlage beschließt der Rat:
a) Das ÖPP Verfahren zur Bäderlandschaft Pulheim fortzuführen und als nächsten Schritt die hierfür erforderlichen Beratungsleistungen europaweit auszuschreiben. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind außerplanmäßig
bereit zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt in der Sitzung des HFA am 30.10.2012 einen entsprechenden
Deckungsvorschlag zu unterbreiten.
alternativ
b) Das ÖPP-Verfahren wird eingestellt, der erforderliche Neubau des Hallenbades erfolgt im Wege der Eigenrealisierung. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur nächsten Sitzung des Rates eine Entscheidung über die umzusetzende Planungsvariante vorzubereiten.
Erläuterungen
zu a)
Es wird auf den Inhalt der als Anlage beigefügten Entscheidungsgrundlage der Büros Wolter Hoppenberg und Dr. Ing
Fischer Consult verwiesen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage lag der Verwaltung nur eine Entwurfsfassung
vor, sollten sich hierin bis zum Sitzungstag noch inhaltliche Änderungen ergeben, werden diese durch die Berater im
Rahmen der Sitzung gesondert erläutert.
Die bislang erbrachten Beratungsleistungen zur Vorbereitung des ÖPP-Verfahrens wurden freihändig vergeben und
enden mit der Vorlage der Entscheidungsgrundlage. Die weiteren Beratungsleistungen für die Durchführung eines vollständigen ÖPP-Verfahrens werden voraussichtlich den EU Schwellenwert von 200.000 € überschreiten und sind insofern europaweit auszuschreiben.
zu b)
Für die Eigenrealisierung wurden bislang sechs Varianten entwickelt. Die Varianten 5 und 6 beinhalten zudem jeweils
zwei Untervarianten. Für die Eigenrealisierung ist daher abschließend zu entscheiden, welche Variante tatsächlich umgesetzt werden soll.
Der Vermerk des Rechnungsprüfungsamtes v. 12.09.2012 ist als nichtöffentliche Anlage beigefügt.