Daten
Kommune
Pulheim
Größe
360 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
20.09.12, 19:45
Aktualisiert
20.09.12, 19:45
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Bäderlandschaft Pulheim
Entscheidungsgrundlage für eine ÖPP-Ausschreibung
Entscheidungsgrundlage
für eine ÖPP-Ausschreibung
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Bäderlandschaft Pulheim
Entscheidungsgrundlage für eine ÖPP-Ausschreibung
1.
Aufgabenstellung
Auf Grundlage der Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens zur Bäderlandschaft Pulheim hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 03.07.2012 beschlossen, eine Entscheidungsgrundlage für eine ÖPP-Ausschreibung erarbeiten zu
lassen.
Hierzu wurde die Verwaltung beauftragt, unter Einbindung der Beratungsbüros Dr.
Fischer Consult GmbH und der Sozietät Wolter Hoppenberg, Abstimmungsgespräche
mit der PPP-Task-Force NRW sowie der Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises zu
führen. Ferner sollte eine mögliche ÖPP-Ausschreibung durch Vorstrukturierung des
Vergabeverfahrens vorbereitet werden.
Eine erste Abstimmung mit der PPP-Task-Force NRW konnte am 13.07.2012 erfolgen.
Die Ergebnisse dieses Gespräches sind in die nachstehenden Empfehlungen eingeflossen. Die Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises konnte bislang nicht in die Projektvorbereitung eingebunden werden.
2.
Vorstrukturierung der Vergabe
Die Vorstrukturierung des möglichen ÖPP Vergabeverfahrens „Bäderlandschaft Pulheim“ bedurfte zunächst der Festlegung eines den Ansprüchen der Stadt Pulheim gerecht werdenden ÖPP-Modells (dazu im Folgenden 2.1. und 2.2.). Entsprechend der
festlegten Rahmenbedingungen wurden die für die Durchführung eines ÖPP Vergabeverfahrens erforderlichen Vergabeunterlagen gegliedert (dazu im Folgenden 2.4.)
und die bereits aus den Ergebnissen des Interessenbekundungsverfahrens erstellte
vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung fortgeschrieben (dazu im Folgenden 3.).
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Entscheidungsgrundlage für eine ÖPP-Ausschreibung
2.1.
Vorüberlegungen zur Modellgestaltung
Bei der Gestaltung und Festlegung eines ÖPP-Modells sind technische, wirtschaftliche
und rechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen zu einer optimalen Kombination
zu bringen. Es gilt, die langfristigen Beziehungen zwischen sämtlichen Beteiligten, also in erster Linie zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, aber auch zu
anderen Beteiligten wie Fördermittelgeber, finanzierendem Kreditinstitut und Nachunternehmern, in optimaler Weise aufeinander einzustellen. Aufgrund der vielfach
gegensätzlichen Interessen der Vertragsparteien und der Vielschichtigkeit der betroffenen (Leistungs-)Bereiche sowie der Langfristigkeit der vertraglichen Bindung gilt
es somit die Quadratur des Kreises zu erreichen. Die an die Modellfestlegung gestellten Ziele sind vielfältig. Die optimale zivilrechtliche Ausgestaltung eines ÖPP-Modells
enthält nicht immer zugleich die optimale steuerliche Regelung. Eine nach steuerlichen Gesichtspunkten optimierte Gestaltung kann dagegen der für das Projekt am
besten geeigneten (oder von Verwaltung und Politik vorgegebenen) Risikoverteilung
widersprechen.
Wie bei jeder herkömmlichen Investition sollten auch im Rahmen eines ÖPP Verfahrens die wirtschaftlichen Interessen der Stadt Pulheim über den gesamten Zeitraum
eines Projektes möglichst weitgehend abgesichert werden. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass die Absicherung eines jeden Risikos Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit eines Projektes hat. Die Übertragung eines Risikos wird der Vertragspartner
regelmäßig in sein Leistungsentgelt einkalkulieren. Die Vorbereitung und Durchführung von PPP-Projekten sollte sich daher an dem Grundsatz orientieren, dass Risiken
möglichst von demjenigen zu tragen sind, der sie am besten beherrschen kann. Können die Risiken von keinem der Beteiligten beeinflusst werden, sollten sie in der Regel vom Auftraggeber übernommen werden.
Aufgrund der ganzheitlichen Vergabe von Leistungen sind bei einem ÖPP-Modell Risiken sowohl aus der Planungs- und Bauphase, als auch aus der anschließenden langjährigen Phase der Instandhaltung und des Betriebs zu berücksichtigen. Daneben
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können Risiken auch aus der von dem Auftragnehmer zu erbringen Finanzierungsleistung oder aus sonstigen Umständen resultieren.
Als Übersicht über die in einem ÖPP-Modell möglichen Risiken dient die Anlage 1,
welche in einem gemeinsam mit der Stadtverwaltung und den Fraktionen des Rates
der Stadt Pulheim am 10.09.2012 durchgeführten Risikoworkshop erläutert und eingehend diskutiert worden ist.
Insbesondere aufgrund der spezifischen Risiken eines Bäder-ÖPP-Projekts (z.B. größere Investition als bei herkömmlicher Realisierung, Auslastungs- und damit erhöhtes
Zuschussrisiko) erscheint es aus Sicht der Berater empfehlenswert, eine Modellgestaltung zu wählen, welche der Stadt Pulheim zu Lasten des ein oder anderen wirtschaftlichen Vorteils eine erhöhte Absicherung einräumt.
Diese Empfehlung deckt sich mit dem von Verwaltung und Politik geäußerten Meinungsbild in den betreffenden Ratssitzungen sowie im Risikoworkshop.
2.2.
Modellfestlegung
Der Vorstrukturierung der Vergabeunterlagen sowie der Fortschreibung der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde daher folgende Modellfestlegung zu
Grundlage gelegt:
Die Stadt Pulheim beauftragt im Wege eines europaweiten Vergabeverfahrens einen Auftragnehmer ganzheitlich mit der Planung, dem Bau sowie dem
technischen und infrastrukturellen Betrieb der Bäderlandschaft, einschließlich
der (Vor-)Finanzierung dieser Leistungen.
Die Stadt Pulheim stellt dem Auftragnehmer das in ihrem Eigentum stehende
Grundstück zur Verfügung. Eine Übertragung des Grundstücks zu Zwecken der
Rück-Anmietung durch die Stadt oder die Einräumung eines Erbbaurechtes
werden ausgeschlossen.
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Der Auftragnehmer plant und errichtet das Objekt und stellt es der Stadt Pulheim „schlüsselfertig“ zur Verfügung.
Zur Erlangung besserer Finanzierungskonditionen darf der Auftragnehmer
seine Forderungen gegenüber der Stadt Pulheim an ein finanzierendes Kreditinstitut verkaufen („Forfaitierung“). Die Forfaitierung bezieht sich nur auf die
Entgelte für die Bauinvestition und wirkt erst ab der Abnahme des dann im Eigentum der Stadt Pulheim stehenden Objektes. Im Ergebnis tilgt die Stadt
Pulheim dadurch das für die Errichtung des Objektes aufgenommene Darlehen vergleichbar einer Eigenrealisierung.
Der Auftragnehmer erbringt über einen langjährigen Zeitraum (z.B. 30 Jahre)
die im Rahmen der Ausschreibung festgelegten Betriebsleistungen an dem
Objekt (z.B. Wartung und Instandhaltung des Objektes, Reinigung, Grünpflege, kaufmännisches Management).
Im Rahmen des Betriebs hat der Auftragnehmer die durch die Stadt Pulheim
vorgegebenen Nutzungen (Schule und Vereine) zu ermöglichen. Die Preisgestaltung hat in Abstimmung mit der Stadt Pulheim zu erfolgen. Im Übrigen ist
der Auftragnehmer für den wirtschaftlichen Betrieb (die Auslastung) verantwortlich und erhält lediglich die vereinbarten pauschalierten (und indexierten) Entgelte.
Die in dieser Modellfestlegung vorgesehene Eigentümerstellung der Stadt Pulheim
reduziert die mit einer Insolvenz des Auftragnehmers verbundenen Risiken erheblich
(neben anderen Sicherungsinstrumenten wie etwa Bürgschaften oder Rücklagenkonten). Die Stadt Pulheim könnte das Objekt auch im Falle der Insolvenz weiter nutzen.
Bei einem Miet- oder Erbbaurechtsmodell müsste sich die Stadt Pulheim dagegen
Nutzungs- oder Einwirkungsrechten eines Insolvenzverwalters ausgesetzt sehen.
Auch erfolgt durch die Eigentümerstellung eine hinreichende Absicherung der für die
Bauinvestition zu zahlenden Entgelte.
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Die Erfahrung aus der Durchführung vergleichbarer Projekte zeigt, dass vor Beginn
der Ausschreibung zwei stadtinterne „Weichenstellungen“ getroffen werden sollten.
Zum einen sollte eine politische Grundsatzentscheidung zur Standortfrage erfolgen,
um die bauplanungs- und bauordnungsrechtlich „maximal“ zu errichtende Anlage im
Verfahren vorgeben zu können. Zum anderen ist eine Entscheidung über den Verbleib des städtischen Personals zu treffen, wobei für ein ÖPP-Projekt sowohl eine
Personalgestellung durch die Stadt Pulheim als auch eine Übernahme des Personals
durch den Auftragnehmer denkbar und marktgängig wären.
2.3.
Grobskizzierung der Vergabe
Entsprechend anderer ÖPP-Verfahren wird vorliegend zunächst davon ausgegangen,
dass die Ausschreibung des angedachten Auftrages als europaweites Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb erfolgen würde.
In diesem Falle würden durch öffentliche Bekanntmachung des Auftrages Unternehmen zur Teilnahme am Verfahren aufgefordert. Nach im Vorfeld aufgestellten Kriterien würden die teilnehmenden Unternehmen nach ihrer jeweiligen Fachkunde und
Leistungsfähigkeit bewertet. Hierzu würden durch vorgegebene Formulare Mitarbeiterzahlen, Umsätze und Referenzen abgefragt.
Die am besten bewerteten Unternehmen (empfehlenswert ist eine Anzahl zwischen 3
und 5) würden sodann zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Hierzu werden
ihnen umfangreiche Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt, welche den Auftragsgegenstand beschreiben und Vorgaben zu den zu erarbeitenden Angeboten enthalten (vgl. dazu im Folgenden 2.4.).
Die eingereichten Angebote würden nach im Vorfeld festgelegten Kriterien ausgewertet und in Aufklärungs- sowie Verhandlungsgesprächen weiter konkretisiert. Die
überarbeiten Angebote würden erneut einer Wertung unterzogen und ggf. erneut
verhandelt, um letztlich das aus Sicht der Stadt Pulheim wirtschaftlichste Angebot zu
ermitteln.
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Die Vorbereitung und Durchführung eines ÖPP-Vergabeverfahrens nimmt erfahrungsgemäß einen Zeitraum von 9 bis 12 Monaten in Anspruch.
2.4.
Vorläufiges Leistungsverzeichnis / Gliederung der Vergabeunterlagen
Für die Durchführung eines ÖPP-Verfahrens ist die Erstellung umfangreicher Vergabeunterlagen erforderlich. Neben den formal notwendigen Unterlagen (z.B. Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, vergaberechtliche Anschreiben / Informationen)
sind den Bietern durch die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Verdingungsunterlagen insbesondere der Gegenstand der beabsichtigten Vergabe eingehend zu erläutern sowie die Anforderungen an die erwarteten Angebote festzusetzen.
Zur Veranschaulichung der für die Durchführung eines ÖPP-Verfahrens der Stadt Pulheim zu erstellenden Vergabeunterlagen dient die Anlage 2, in welcher die Unterlagen chronologisch aufgeführt und inhaltlich vorgegliedert sind.
3.
Vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
3.1.
Liquiditätsbetrachtung
Die in der Sitzung am 03.07.2012 vorgelegte vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde hinsichtlich möglicher Doppelungen im Bereich Planungskosten, Laufzeit, Instandhaltungskosten, Planungskosten überarbeitet und in Form einer reinen
Liquiditätsbetrachtung fortgeschrieben.
Für die Variante PSC (Eigenerrichtung) in der Betrachtung ohne und mit Risikokosten
wurden die Baukosten aus der Planung Büro Krieger mit 10.546.797,90 € zugrunde
gelegt. Der Kreditzins Kommunalkredit beträgt 2,78 %, die Zwischenfinanzierung 3 %,
der Diskontierungsfaktor 3,5 %. Die Preissteigerung wird zunächst über alles mit 2 %
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angenommen. Entsprechend der Studie Con-Pro wird der Besuchermix für Hallenbad
und Freibad auf 134.000 (zahlende) Besucher jährlich festgelegt.
Für die Prognose des ÖPP-Modells wird auf Basis der Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens von Baukosten in Höhe von 20,4 Mio. € und einem jährlichen Investitions-/Betriebskostenzuschuss für den privaten Partner in Höhe von 1,2 Mio. €
ausgegangen.
Auf Basis dieser Zahlen ergibt sich mit der als Anlage 3 beigefügten vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bei reiner Liquiditätsbetrachtung ohne Berücksichtigung
von Risikokosten ein Wirtschaftlichkeitsvorteil in Höhe von ca. 2,5 %. Unter Ansatz
der Risikokosten für Bau steigert sich der Wirtschaftlichkeitsvorteil auf bis zu 8 %.
3.2.
Sensitivitätsanalyse
Bei Variation der Besucherzahlen auf der PSC-Seite (kommunale Errichtung) oder des
jährlichen Investitions- oder Betriebskostenzuschusses an den privaten Partner, verbessert oder verschlechtert sich die Wirtschaftlichkeit zum Teil deutlich.
Eine Verringerung des jährlichen Investitionskostenzuschusses um 100.000 € verbessert den Wirtschaftlichkeitsvorteil des ÖPP-Modells sofort auf ca. 10,5 % (Risikokosten unberücksichtigt). Eine Steigerung des jährlichen Investitionskostenzuschusses um 100.000 € bewirkt einen Wirtschaftlichkeitsnachteil von ca. 5,5 % für das ÖPPVerfahren.
Ausgehend von 134.000 zahlenden Besuchern beim kommunal erstellten Schwimmbad, bewirkt schon eine Steigerung der Besucherzahlen auf über 140.000 Besucher,
dass der Vorteil des ÖPP-Projektes auf 0,0 % (ohne Betrachtung der Risikokosten) reduziert wird. Sollte jedoch die Attraktivität des kommunal errichteten Bades gering
sein und eine Verringerung der Besucherzahlen auf nur 110.000 zahlende Besucher
bewirken, würde die ÖPP-Variante bei gleichbleibendem Zuschuss von 1,2 Mio. € einen deutlichen Wirtschaftlichkeitsvorteil von über 12 % erhalten.
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Die Reduzierung des Betriebskostenindexes von 2 % auf 1,5 % führt zu einem leichten Nachteil der ÖPP-Variante, während eine Steigerung des Betriebskostenindexes
auf 2,5 % eine Erhöhung des Wirtschaftlichkeitsvorteils des ÖPP-Projektes auf 6 %
(ohne Risikokosten) bewirkt.
Wie sich aus diesen Sensitivitätsanalysen erkennen lässt, reagiert die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sehr sensibel auf die beiden Kenngrößen Besucherzahlen (PSCVariante) und Investitions- und Betriebskostenzuschuss (ÖPP-Variante), während etwa die Einflussgrößen Zwischenfinanzierung und Diskontierungsfaktor nur einen geringen Einfluss auf den Wirtschaftlichkeitsvorteil haben.
Auch hinsichtlich des vereinbarten Investitions-/Betriebskostenzuschusses an den
Auftragnehmer können unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden. Wird er als
jährlicher Festkostenzuschuss ohne Indizierung vereinbart, kann er bei den gewählten Parametern in einer Größenordnung von 1,2 Mio. € bestehen. Wird eine Indizierung auf den Zuschuss vereinbart, muss er zum Beispiel - um überhaupt einen Wirtschaftlichkeitsvorteil darzustellen - mit einer anfänglichen Jahresrate von ca.
950.000 € beginnen.
3.3.
Ergebnisbetrachtung
Zwar geht die einschlägige Literatur derzeit trotz Umstellung auf die doppische Haushaltsführung in den Kommunen noch von liquiditätsorientierten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei ÖPP-Projekten aus. Die Besonderheiten eines Bäder-ÖPPProjektes bedingen jedoch zumindest eine Kontrollbetrachtung der ergebniswirksamen Belastungen der verschiedenen Realisierungsvarianten. Denn das durchgeführte
Interessenbekundungsverfahren hat gezeigt, dass Auftragnehmer zur Steigerung der
Attraktivität des Objektes und damit zur Steigerung der Einnahmepotentiale größere
Investitionsmaßnahmen empfehlen.
Dies wiederum hat bei der vorstehend empfohlenen Modellgestaltung Auswirkungen
auf die Ergebnisrechnung der Stadt Pulheim. Denn neben dem rechtlichen Eigentum
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verbleibt auch das wirtschaftliche Eigentum bei der Stadt Pulheim (vgl. Leitfaden PPP
und NKF der PPP-Task Force NRW, S. 34 ff.). Nach Errichtung und „Lieferung“ des Objektes steht dieses in der Verfügungsmacht der Stadt Pulheim. Der Auftragnehmer ist
zwar während der Projektlaufzeit für umfangreiche Dienst- und Werkleistungen verantwortlich, schließt die Stadt Pulheim hierdurch aber nicht für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von der wirtschaftlichen Einwirkung aus (vgl. § 39 AO). Der Stadt
Pulheim stehen während der Projektlaufzeit dauerhaft Besitz, Gefahr, Nutzungen und
Lasten des Objektes zu. Dem Auftragnehmer wird lediglich ein umfassendes Nutzungs- und Besitzrecht an dem Objekt eingeräumt. Damit hat die Stadt Pulheim das
Objekt nach Abnahme in Ihrer Bilanz zu aktivieren und in ihrem Ergebnishaushalt
auch die entsprechenden Abschreibungen zu berücksichtigen.
In der ergebnisorientierten Kontrollbetrachtung wurden die Abschreibungszeiträume
in beiden Varianten (PSC und ÖPP) mit 45 Jahren angesetzt. Zur Vereinfachung der
Berechnung wurden keine weiteren Differenzierungen im Hinblick auf die in den jeweiligen Investitionskosten enthaltenen Betriebsvorrichtungen (mit kürzeren Abschreibungszeiträumen) vorgenommen. Hinsichtlich der Betriebskosten wurde in er
ÖPP-Variante entsprechend der Angabe eines Interessenten im Rahmen des Interessebekundungsverfahrens unterstellt, dass die von der Stadt Pulheim zu tragenden 1,2
Mio. € reine Investitionskostenzuschüsse sind.
Die ergebnisorientierte Betrachtung berücksichtigt auf der Aufwandsseite die Abschreibungen, die Zinsbelastung sowie den Betriebsaufwand. Auf der Ertragsseite
wurden allein zahlende Besucher berücksichtigt.
Bei dieser Betrachtung kann im Ergebnis kein wirtschaftlicher Vorteil für die ÖPPVariante prognostiziert werden (vgl. Anlage 4).
3.4.
Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit
Für die Stadt Pulheim bestünden (insbesondere für eine ergebnisorientierte Betrachtung) unter anderem folgende Möglichkeiten zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit:
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Gestaltung eines Miet- oder Erbbaurechtsmodells zur Verbesserung der Steuerbelastung des Projektes und zur Verlagerung der Abschreibungsbelastung
auf den Auftragnehmer. Wie ausgeführt, erhöhen diese Modelle jedoch die
mit einer Insolvenz des Auftragnehmers verbundenen Risiken für die Stadt
Pulheim erheblich.
Aufteilung des Objektes in einen Bereich öffentliche Daseinsvorsorge und einen Bereich fakultative Einrichtungen. Die Stadt Pulheim würde über eine
Forfaitierung „Verantwortung“ nur für den Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge übernehmen. Über entsprechende Grundstücksaufteilungen oder
Pachtverträge würde der Auftragnehmer die Errichtung der fakultativen Einrichtungen auf eigenes Risiko übernehmen. Ein solches Modell würde jedoch
zum einen erhebliche Schwierigkeiten im Bereich der technischen Umsetzung
bedeuten (Trennung der Einrichtungen für den Fall der Insolvenz). Zum anderen würde dem Auftragnehmer die Eigenfinanzierung der Errichtung des fakultativen Teils nur zu erheblich schlechteren (Zins-)Konditionen möglich sein.
Steuerung der Ausschreibung und der eingehenden Angebote über die Festlegung der Rahmenbedingungen für die Finanzierung und den maximalen jährlichen Zuschuss / die maximale Investitionssumme.
4.
Fazit und Empfehlung
Eine liquiditätsorientierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung prognostiziert einen geringen Wirtschaftlichkeitsvorteil für ein ÖPP-Projekt. Wie aufgezeigt, ist dieser Wirtschaftlichkeitsvorteil jedoch sehr volatil und mit erheblichen (Annahme-)Risiken behaftet.
Die ergebnisorientierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung weist keinen Vorteil der ÖPPRealisierung aus.
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Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse ist eine Ausschreibung eines ÖPP-Modells
ohne konkrete Nutzungs- und Investitionsvorgaben nicht empfehlenswert. Dies gilt
insbesondere auch deshalb, da die Stadt Pulheim vor dem Risiko zu bewahren ist, im
Falle ausbleibender oder geringer werdender Besucherzahlen Zuschusssteigerungen
hinnehmen zu müssen oder gar im Falle der Insolvenz des Auftragnehmers selbst mit
dem Betrieb eines (für die eigenen Bedarfe eigentlich überdimensionierten) Bades
konfrontiert zu werden.
Da für die Stadt Pulheim die Sanierung / Modernisierung der Bäderlandschaft unausweichlich ist, erscheint es aus Sicht der Berater empfehlenswert, durch stadtinterne Entscheidungen sowohl den Standort als auch den Umfang der Investitionen in
die Bäderlandschaft festzulegen. Diese Rahmenbedingungen könnten Grundlage einer Ausschreibung sein, welche unter ÖPP-Gesichtspunkten die Leistungen der Planung, des Baus und des langjährigen technischen Betriebes eines Bades umfasst (lebenszyklusorientierte Gesamtvergabe). Ein Geschäftsführungs- / Betriebsführungsvertrag könnte als optionaler Bestandteil mit ausgeschrieben werden. Das empfohlene Vorgehen verspricht die Generierung der in sonstigen öffentlichen Hochbauvorhaben bereits mehrfach nachgewiesenen Wirtschaftlichkeitsvorteile und schließt diejenigen Risiken weitestgehend aus, welche in vergleichbaren Projekten zu Zuschusssteigerungen oder gar einem Scheitern des Projektes geführt haben.
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