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Beschlussvorlage (Budgetierung, 2. Budgetbericht 2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
141 kB
Datum
06.11.2012
Erstellt
22.10.12, 19:16
Aktualisiert
22.10.12, 19:16
Beschlussvorlage (Budgetierung, 2. Budgetbericht 2012) Beschlussvorlage (Budgetierung, 2. Budgetbericht 2012)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 330/2012 Erstellt am: 08.10.2012 Aktenzeichen: III / 20 / 200 Verfasser/in: Frau Löbbert Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 30.10.2012 Rat X 06.11.2012 Betreff Budgetierung, 2. Budgetbericht 2012 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 5.860.620 € — im Haushalt des laufenden Jahres 5.860.620 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Ausgleichsrücklage Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, den 2. Budgetbericht zur Kenntnis zu nehmen und auf weitere Vorgaben zur Haushaltsausführung zu verzichten. Vorlage Nr.: 330/2012 . Seite 2 / 2 Erläuterungen In Anlage I werden die Prognosen mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung (Ansatz + übertragene Ermächtigung +/ÜPL/APL - Haushaltssperren) verglichen und die Abweichungen dargestellt. In Spalte 4 werden die Zu-/Überschüsse der Budgets laut fortgeschriebener Haushaltsplanung ausgewiesen. In Spalte 5 sind die prognostizierten Abweichungen des 1. Budgetberichts 2012, in Spalte 6 die prognostizierten Abweichungen des 2. Budgetberichts 2012 dargestellt. Spalte 7 vergleicht die Prognosen aus Spalte 5 und 6 und weist eine entsprechende Verbesserung oder Verschlechterung aus. Die Zu-/Überschüsse gemäß fortgeschriebener Haushaltsplanung wurden in Spalte 8 um die Ergebnisse des 2. Budgetberichts (Spalte 6) ergänzt. Soweit sich innerhalb der Unterbudgets Abweichungen zu den Prognosen des 1. Budgetberichts von mehr als 10.000 € ergeben, wird auf die Erläuterungen der Fachämter verwiesen. Diese Erläuterungen werden als Anlage II beigefügt. Zusammengefasste Ergebnisse zum 2. Budgetbericht 2012 (Anlage I): Die vom Rat am 20.12.2011 beschlossene Haushaltsplanung 2012 weist ein Defizit von 4.083.135 € aus. Die fortgeschriebene Haushaltsplanung führt zu einem Defizit von rd. 4.074.970 €.  Freie Budgets (ohne Sonderbudgets, Finanzmasse und Personalkostenbudgets) Für die freien Budgets wird eine Verschlechterung gegenüber den Prognosen des 1. Budgetberichts 2012 von 3.957.170 € prognostiziert. Dies ist im Wesentlichen auf die Prognose der Grundstücksgeschäfte zurückzuführen.  Sonderbudgets (Gebührenhaushalte) Der Überschuss der Sonderbudgets (ohne Personalkosten) erhöht sich um 209.670 € auf rd. 6.355.790 €. Dies bedeutet eine Verbesserung gegenüber dem 1. Budgetbericht in Höhe von 80.570 €. Die Ergebnisse der Gebührenhaushalte werden im Rahmen der Betriebsabrechnung 2012 ermittelt und bei den Gebührenkalkulationen für die Jahre 2014/15 berücksichtigt.  Finanzmasse Die Finanzmasse wurde im 1. Budgetbericht um 933.820 € besser prognostiziert. Im 2. Budgetbericht kann diese Prognose um 717.280 € weiter verbessert werden. Dies ist im Wesentlichen auf eine gesteigerte Gewerbesteuerprognose aufgrund der aktuellen Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens zurückzuführen.  Personalkostenbudgets Im Bereich der Personalkosten haben sich keine Veränderungen ergeben. Es ist weiterhin mit einer Verbesserung von 345.460 € zu rechnen. Fazit: Gemäß den Prognosen des 2. Budgetberichts 2012 muss nunmehr mit einer Verschlechterung gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung von 1.785.650 € gerechnet werden (siehe Spalte 6 der Anlage I). Das mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung auszuweisende Defizit von 4,07 Mio. € erhöht sich somit auf rd. 5,8 Mio. € (siehe Spalte 8 der Anlage I) und müsste aus Mitteln der Ausgleichsrücklage gedeckt werden.