Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
06.11.2012
Erstellt
22.10.12, 19:16
Aktualisiert
22.10.12, 19:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
302/2012
Erstellt am:
08.10.2012
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
30.10.2012
Rat
X
06.11.2012
Betreff
6. Änderung der Abwassergebührensatzung zum 01.01.2013
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
1.805.730 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2013
2014 ff*
1.805.730 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Vorlage Nr.: 302/2012 . Seite 2 / 3
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen
2013 bereit gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 120101 - Öffentliche Verkehrsflächen - mit
1.585.230 € und aus dem Produkt 011202 - Zur Verfügungstellung von Grundstücken und Gebäuden - mit 220.500 €.
Die Aufwandserhöhung im Vergleich zur Kalkulation 2012 beträgt 80.210 €.
* Eine Aussage für die Jahre ab 2014 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der
Folgejahre abhängt.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte 6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Pulheim (Benutzungsgebührensatzung) vom 19.12.2008.
Erläuterungen
Aufgrund der Abwassergebührenkalkulation 2013 muss die Benutzungsgebührensatzung zum 01.01.2013 gemäß der
Anlage angepasst werden.
Vorlage Nr.: 302/2012 . Seite 3 / 3
Anlage zur Vorlage 302 / 2012
6. Änderung vom ________ der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen
Abwasseranlage der Stadt Pulheim (Benutzungsgebührensatzung) vom 19.12.2008
Aufgrund der §§ 7 bis 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 685),
der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NRW. S.
712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 687) sowie der §§ 51 ff. des Wassergesetzes für
das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185) hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ________ folgende 6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Pulheim (Benutzungsgebührensatzung) vom 19.12.2008 beschlossen:
§ 1 - Änderungen
(Änderungen unterstrichen)
§ 3 - Schmutzwassergebühren
(8)
Die Schmutzwassergebühr beträgt für jeden angefangenen Kubikmeter Schmutzwasser (bezogen auf den
Frischwasserbezug) jährlich 2,10 € / m³.
§ 4 - Niederschlagswassergebühren
(4)
Die Niederschlagswassergebühr beträgt für jeden angefangenen Quadratmeter bebauter bzw. überbauter
und/oder befestigter und an die städtische Abwasseranlage angeschlossener Fläche i. S. d. Absatzes 1 jährlich
0,84 € / m².
§ 2 - Inkrafttreten
Diese 6. Änderung der Benutzungsgebührensatzung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.