Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,2 MB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61.21-20/133
öffentlich
V
o fS'~
8/
Amt:
- 61-
An den
BeschIAusf.:
Rat
Datum:
- 61 -
20.09.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung
•
Ausschuss
Betrifft:
an den
für Stadtentwicklung
Bebauungsplan
Beschluss
Nr. 133, E.-Friesheim,
Erweiterung
Gewerbegebiet
(Süd)
über die Anregungen
Satzungsbeschluss
Bezug:
V 7 /2590, Rat am 06.05.2003
V 7/3289,
Rat am 31.03.2004
V 8/ 0618, Rat am 05.07.2005
Finanzielle
•
Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 20.09.2005
W
\
IR! Keine
1
vJI
Beschlussentwurf:
I.
Über die während der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) i. V. m. § 233 Abs. 1
und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I
S. 2414) des Bebauungsplanes Nr. 133, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet
vorgebrachten Anregungen und Hinweise wird wie folgt entschieden:
1.1
Deutsche Telekom AG, T-Com TINL West PTI22, Postfach
101042,50450
Köln
Der Hinweis der Deutschen Telekom AG, hinsichtlich der erbetenen frühzeitigen Information wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt.
1.2
Gasversorgungsgesellschaft
mbH Rhein-Erft,
Postfach
1222, 50329 Hürth
Der Hinweis der GVG Rhein-Erft, dass das Plangebiet mit der umweltschonenden Energie Erdgas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der
Ausbauplanung berücksichtigt.
P:\szIVORLAGENIV6100015-263.doc
- 2
1.3
-
Bezirksregierung
Düsseldorf (Kampfmittelbeseitigungsdienst
NRW Rheinland),
Postfach 300865, 40408 Düsseldorf (Schreiben vom 21.09.2004 u. 09.08.2005)
Die Anregung bezüglich der Beseitigung von Kampfmittel ist nicht mehr zutreffend, da in
der Zwischenzeit der Kampfmittelräurndlenst mit der Untersuchung / Beseitigung des
Plangebietes beauftragt wurde.
1.4
Landesbetrieb
Straßenbau
NRW, Jülicher
Ring 101-103, 53879 Euskirchen
Den Anregungen, entlang der freien Strecke einen 20m breiten Streifen von einer Bebauung und Webeanlagen freizuhalten sowie Zufahrten durch eine lückenlose und
dauerhafte Einfriedung auszuschließen ist durch die Festsetzung eines 20 m breiten
Schreifens entlang der L 162 als .Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchem
und sonstigen Bepflanzungen" sowie eines Erdwalles innerhalb dieser Fläche
sichergestellt.
•
Dem Hinweis bezüglich der erforderlichen Schutzmaßnahmen im Plangebiet gegen den
Lärm durch den Verkehr auf der L 162 wurde bereits im Planentwurf Rechnung getragen.
Wegen den geringen Verkehrsstärken auf der L 162 und dem Abstand (ca. 30m) vom
Fahrbahnrand bis zur nächstgelegen Bebauung sind Maßnahmen gegen Verkehrslänn
nicht erforderlich.
1.5
Erftverband,
18.08.2005)
Paffendorfer
Weg 42, 50126 Bergheim
(Schreiben vom 17.06.2003 u.
Der teilweisen Lage des Plangebietes im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Dinnerzheim
bzw. innerhalb der Wasserschutzzone
III B gem. dem Entwurf der Wasserschutzzonenverordnung von August 1998 wird durch die nachrichtliche Darstellung der
Wasserschutzzone III B und einem entsprechendem Hinweis im Plangebiet Rechnung
getragen.
Die Höhe der natürliche Geländeoberfläche liegt zwischen 130,5m ü. NN (im Osten) und
128 m ü. NN (im Westen). Der Abstand zwischen der natürlichen Geländeoberfläche und
dem höchsten gemessenen Grundwasserstand (117 m ü. NN) beträgt somit mindestens
11,0 m, sodass für die Versickerung als auch für die Bebauung keine Einschränkungen
bestehen.
•
Die Anregungen und Hinweise bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung
in den
genannten Schreiben vom 17.06.2003 und 18.08.2005werden durch die im Plangebiet
vorgesehene zentrale Versickerung des unverschmutzten Oberflächenwassers
im
Südwesten des Plangebietes und außerhalb der geplanten Wasserschutzzone IIiB
entsprechend Rechnung getragen.
1.6
Rhein-Erft-Kreis,
50126 Bergheim
Amt für Kreisplanung
und Naturschutz,
Willy-Brandt-Platz
1,
Den Hinweisen bezüglich des Einbaues von Recyclingbaustoffen sowie der Abstimmung
und die Einholung der wasserrechtlichen Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde des
Rhein-Erft-Kreises wird durch Aufnahme von Hinweisen entsprochen.
Die Anregung den eigentlichen Versickerungsbereich von jeder Gehölzpflanzung freizuhalten wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt.
P:ISZIVORLAGEN\V6100015-263.DOC
-
1.7
3 -
Staatliche Umweltamt Köln, Postfach 130244, 50496 Köln
Der Anregungen des Staatlichen Umweltamtes, die nach § 8 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für
Betriebsinhaber und Betriebsleiter auszuschließen, wird entsprochen.
II.
•
Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI.I S. 2414) sowie mit §§ 7 und 41
(1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 16.11.2004
(GV NW S. 644) und § 86 Bauordnung fürdas Land Nordrhein Westfalen (BauO NW)
vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung wird der Bebauungsplan
Nr. 133, E.-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet einschließlich der Begründung sowie
den in der Abwägung beschlossenen Ergänzungen als Satzung beschlossen.
Begründung:
Zu II.
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 06.05.2003 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133
Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet beschlossen. Die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 16.05.2003 bis 03.07.2003 und die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gern. § 3 Abs. 1 BauGB am 18.05.2004. Die Offenlage gern. § 3 Abs. 2
BauGB fand in der Zeit vom 10.08.2005 bis einschließlich 09.09.2005 statt.
Aufgrund des Ergebnisses des Abwägungsprozesses kann nunmehr der Bebauungsplan
133, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet, als Satzung beschlossen werden.
,
•
Anlagen:
- Anlageplan
- Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
P:ISz\VORLAGENIV6100015-263.DOC
Nr.
•
•
BEBAUUNGSPLAN NR. 133
ERFTSTADT -FRIESHEIM, ERWEITERUNG GEWERBEGEBIET
Umwelt- und Planungsamt
Erftstadt,
Maßstab:
1 : 5.000
Deutsche Telekom AG, T-Cam
TI NL West, PT122, Postfach 10 1042,50450
Köln
Stadt Erftstadt
Planungsamt
Fostfach 2565
50359
Ihre Referenzen
Unser Zeichen
Durchwahl
Datum
Betrifft
8!c:t
.....1 -
I
Erftstadt
61 21-20/133
PTI 22 Köln, Ref. PPB L
0221/575-18130
03. Aug. 2005
Bebauungsplan
(Süd)
Nr. 133 E.-Friesheim,
Erw. Gewerbegebiet
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gegen die a.a. Planung haben wir keine grunds~tzlichen
Bedenken. Wir weisen aber auf folgendes hin:
Zur fernmeldetechnischen
Versorgung des Planbereiches ist
die Verlegung zus~tzlicher Telekommunikatiansanlagen/-linien
erforderlich.
Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Versorgung mit
Telekommunikatiansanschlüssen
unter Berücksichtigung elner
sinnvollen Koordination mit dem Straßenbau und den
Baurnaßnahmen der anderen Leistungstr~ger bitten wir, dass
Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen
im Planbereich
der Deutschen Telekom AG, T-Com, 'l'1 NL West, p'rI 22, Postfach
10 10 42, 50450 Köln, so früh wi9 möglich mitgeteilt werden.
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Mit freu~hen
a , A.
Grüßen
.Johann 0t~rk
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Hausanschritt
Postanschrift
Telekontakte
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0
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Konten
Aufsichtsrat
Vorstand
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$
Handelsregister
Deutsche Telekom AG
I-Com. Technische lnfrastruktur Niederlassung Wes!. Karl-Lanqe-Suaße
29, 44791 Bcchurn
TI NL West, PT122, Postfach 10 10 42,50450
Koln
teroton .49234505-0.
Telelax -49 234 505-4110, Internet www.t-com.de
Postbank Sambrücken (BLZ 590 IOD66i, Kio-Nr. 166 078-666
Dr. KI8lJS Zumwinkel (Vorsitzender)
Ka-Uwe Ricke (Vorsitzender). Dr. Karl-Gerhard Erck Islellvertretender Vorsitzender),
Dr. Heinz Klinkhammer. Rene Obermann. Waiter Raizner. Konrad F. Reiss
Amtsgericht Bonn HRB 6794, Sitz der Gesellschaft Bann, USt-ldNr. DE 123475223
Zcrtitiziert
nach DIN EN ISO 900i und DIN EI\1IS0 14001
Ihr Erdgas.
Gasversorgu~sgesellschaft mbH Rhein-Erft • PosUach 12 22 • 50329 HDrth
Ihr Ansprechpartner
Michael Kord!
Netz-Management
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
Umwelt- und PlanungsF\!!'\L,-~7'
Frau Meyer
. !l!A_ ' .. ' '.~1iltj.
"''.T''·'I[I::'T~l_
t, rfkl;jdr
.
Postfach 2565
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Oürgor-'-HJrz,ter
-
il'
02233 7909-74
~
02233 790938-020
@
michael.kordt@gvg.de
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50359 Erftstadt
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05. SEP.2005
I Eingang
5. September 2005
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8'jro Elürgermaister
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M!~
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Gewer bege blIe;t
Iterung
Be bauungsp Ian Nr. 1 ..,
Ihr Schreiben vom
.07.2005 - Z 61 21-20/133
Sehr geehrte Frau Meyer,
Bezug nehmend auf Ihr
O.
g. Schreiben verweisen wir auf unser Schreiben vom 27.06.2003.
Wir möchten erneut darauf hinweisen, dass wir den vorgenannten
umweltschonenden Energie Erdgas versorgen können.
Bereich jederzeit mit der
Freundliche Grüße
GVG Rhein-Erft
Anlage:
Übersichtsplan
M 1:5000
rgungsgesellschoH mbH Rhein-Erft
imck-Strcße 11 - 50354 Hürth
22337909-0
: 02233 790938-000
E-Mail: info@gvg.de· www.gvg.de
Bankverbindung: Kreissparkasse Köln
BLZ 370 502 99 Konla Nr. 387 68
Handelsregister: AG Köln HRB 43268
Steuer-Ne 224/5716/0258
USt-ldenl-Nr. DE123494611
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Dipl-Ing. Helmut Houmann
Geschöttsführunq:
Dipl.-Kfm., Dipl.-Finanzwirt Christian Metze
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Frank RöMger
Partner der
RMR2M
05.09.05 08'47
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Bezirksregierung Düsseldorf
Dienstgebäude
Bezirksre ierun
Gaedestraße 7. 50968 Köln
Kampfmittelbeseitigungsdienst
70
65
urchwahl:
(0221) 229 - 2595
Telefax:
(0221) 229 - 2599
Auskunft erteilt:
Herr Bauer
09. 08. 2005
öln,
,
Ihr Zeichen
~nzeichen
Ihre Anfrage vom
Kampfmitte1beseitigung
hier:
BPL Nr. 133 E in Friesheim,Erweiterung
Bezug:
(bei Antwort bitte angeben)
22.5 -
09.08.05
6121-20/133
NR W . Rheinland
AußensteIle Köln
Stadt Erftstadt - Der Bürgermeister Postfach 2565
50359
Erftstadt
BM 153/2005
Gewerbegebiet Süd
-
Sehr geehrte Damen und Herren,
21. 09. 2004
zu der in Rede stehenden Maßnahme verweise ich auf meine Stellungsnahme vom
Az_:22.5
Mit
freundliehen
BM 172/04
an der sich inhaltlich nichts geändert hat.
CrillJ.:.H
Im Auftrag
!J75
Bauer
\.
Zu erreichen mit:
Zahlungen an: Landeskasse Düsseldorf
Telefax (Zentral) (0211) 475-2671
OB bis Köln Hbf
Kto. Nr.: 4 100012
hnp:/Iwww.beneg-duesseldorf.nrw.de
KVB Buslinie 132
!BAN:
DE41300500000004100012
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de
bis Gaedestraße
BIC:
WELADEDD
Telefon (Zentral) (0211) 475-0
BLZ: 30050000
WestLB AG
Bezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung DUsseldorf Postfach 30 08 65 40408 DUsseldorf
Dienstgebäude
Gaedestraße 7. 50968 Köln
Kampfinittelbeseitigungsdienst
Stadt Erftstadt - Der Bürgermeister
Postfach 2565
50359
Erftstadt
fiB~M[J::J4~]QITiQ;;ir",-r-::-o--~_AußensteIle
rr'-t--'''-~LfOSfa.
f
_ Derstadt
00
o
rgOrrn91Star
14
Ihre Anfrag
6S
Köln
Durchwahl.
(0221) 147- 3860
Telefax:
(0221) 147- 3869
Auskunft erteilt:
Herr Bauer
21. 09. 2004
In,
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~i~:tlEi~ngJ.:n~o[olo~~~~~~Et~~
21
32
40
26.08,04
6121-20/96
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27, SEP.2004
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20
Ihr Zeichen
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E " ~2~.
r tst.!ldt
NRW - Rheinland
BOrgerrneister
43
44
50
51
ÄhAul~en (bei Antwort bitte angeben)
{n5 BM 172 / 2004
Kampfmittelbeseitigung
hier:
FNP Änderung Nr, 02, Erftstadt
Friesheim, Erweiterungsgebiet
Bezug:
'!life Aflfiäge über das Ordnungsamt
Erftstadt
i-
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage zur Kampfmittelbelastung
des o.g. Plangebietes ergab nach Auswertung der mir vorliegenden
Luftbilder Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängem
/ Kampfmitteln, da der Bereich im
ehemaligen Bombenabwurf - / Kampfgebiet liegt. Aus diesem Grunde ist es mir zur Zeit nicht möglich,
für die in Rede stehenden Flächen eine Kampfmittelfreiheit
Zwecks KampfmittelüberprOfung
zu bescheinigen.
bitte ich bei Konkretisierung
frühzeitige - d.h, mindestens 3 Monate vor Baubeginn
und ggf_ Baustillegungen zu vermeiden.
der in Rede stebenden
Maßnahmen
um
- erneute Beteiligung um Bauverzögerungen
Hierfiir bitte ich für die gekennzeichneten Flächen folgendes zu veranlassen:
X
Vorlage der Betretungserlaubnis
X
Freistellung der Fläche ( Bebauung / Bewuchs)
X
Bereitstellung von Versorgungsleitungsplänen
Sobald die o.a. Unterlagen vorliegen bzw. die Voraussetzungen
räumung begonnen werden.
das Ordnungsamt
Erftstadt
geschaffen sind, kann mit der Kampfrnittel -
erhält eine Durchschrift dieser Mitteilung.
Mit freundliehen Grüßen
ImRuftra&.
~6_~~
Bauer
Zahlungen an: Landeskasse DUsseldorf
Telefon (Zentral) (0211) 475-0
Zu erreichen mit
Telefax (Zentral) (0211) 475-2671
OB bis Köln Hbf
Klo. Nr.: 4 100012
http://www.bezreg~duesseldorf.nrw.de
KVB Buslinie 132
!BAN:
DE41J00500000004100012
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldor[nrw.de
bis Gaedestraße
Ble:
WELADEDD
BLZ: 30050000
WestLB AG
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Stra8en.N;~w.
Iondesben.eb Stroßenbcu Nordrhein Westfoien
Luldes':»!m~bc
N~C'dcrln!Wnz
~lral)ell~l'
N,):;:nt'1n-Westf&le-:
R.:.f\~ 101_ !CJ
E<l:.ki;,t>o:n ' Jalitber
Niederlassung Euskircben
51979 F..:!lcird:.en
per Fax (0 22 35) 409-542
Stadtverwaltung Erttstadt
Umwelt- und Planungsamt
Postfach 2565
Kontakt'
Herr Friesen
Telefon:
02251-796-1139
Fax:
U2~)1~796-222
E-Mai!:
juergen frie5'en@massen.nrv:.de
Zeichen:
2.10.07.20
50359 Erttstadt
{Bei Antworten bitte engeben.)
DaIUID"
Bebauungsplan
3n.08.2005
Nr. 133, E.-Frieshelm, Erweiterung Gewerbegebiet (Süd)
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) SauGB
,
Ihr Schreiben vorn 28.07.2005, AL 6121-20/133
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die o,g, Bauleitplanung bestehen seitens der Slraßenbauverwaltung
chen Bedenken,
keine grundsätzli-
Ich verweise auf mein Schreiben vom 03.06,2003, Az .. 4400-23.10-642-070.
Mit freundlichen Grüßen
~.
Lfr,u,
es
Helmu::t
Sll<i1kn.NRW.SctriC'bssiu .. Pcsrfech I C't6 53 ,45815 Gelsenkireben .
T elefon: 0209/3808-0
tntemet: www.strassen.nrw.ae ' E·Mail: kcn!ah\@~E~"jtn.nrw.lk:
WestLB Dusseldorf' SLZ ~OO5C003 . Koma-Nt -10058J5
Steuernummer. 5319/5972/0701
]\'i~J
e rjes ...ung Euskirchen
Iülicher Ring 101 ~ 11)3· 5387i) Buskirchen
Telefon: 022511796n
.1..1.' (.10'
2 .J.(
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Straßen.N~W. .
landl3.belrieb Slroßenbou Nordrha;n·VVas,folen
i.l1Ir.leSt18T1'JOQ :S\1tIßenb""
BsttiQbssrtze }(olnJIIJlOnster
toftl~ri,,::in-WälliJb;;.,
r~iltdl1t'.all$UfI(l EU$II:I{¢ler."
JOIlcho' ~iI"l910'
,~a~;...._.~._::__Z~t
- '03 . 6S871i Eu:>IC~.1'I
per FelX(0 22 35) 409-542
~Vii
OfJ'2.
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Stadtverwaltung Eoftstadt
Urnwelt- und Planungsamt
Postfach 2565
Blatt
-
~
~c.==1l
I-[ ~
50359 Eoftstadt
Kontakt:
Herr Ffie5en
E-Mail:
juergen.1riesel.i@koell." •.etrasaen.ruw.ce
Zelcnen;
4400-23.1Q-642.Q70
Bebauungsplan
gebiet
022.5117915-1
fax:
022511796'22~
Oalum: 03.06.2003
Nr. 133, Erftstadt-Friesheim,
Erweiterung
--.
Beteiligung der Träger öffentlicher 8elange gem. § 4 (1) BauGB
Ihr Schreiben vom 16.05.2003,
es
fon:
Gewerbe·
N·Ied.er18ssunB
A.8chen
Niederia$slJng
Niederlassung
Ntedarlassung
Niederlassung
Niedertanung
Niedcrlauyna
NiederlasslJng
Niel:letla~su"g
Niederla~",n9
Niederteei!iung
Nieder1assung
Niederlassung
Niedenassung
Niadl2r1assung
N~edellaUung
N:ederh1lssung
Ni.de-rfa3~ng
Niedl!rta55ung
Bielefeld
SQchum
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Cos'Meld
Es,sen
Euskire,",-!n
Gummal"'Sb~
HPgsfI
Hemm
Köio
Kre1eld
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MInden
Monchel1gladbac.1ot.
Münster
Pader'boJ'l"l
Siesen
Wesel
F",chcenler
_ Gebaudl!:managemenl
- profeenter'
- TflJekomrnl"lni)(~tior.,
- Verms\;lsung/Straß.el""infof"l'l'latiQftl;lsysteme
Az.: 61 21·201133
Sehr geehrte DamBn .mdHerren,
sofern das Plangebiet über den "Wildweg" erschlossen wird, bestehen keine grundsätzlichen
seitens der Slraßenbauverwaltung.
Bedenken
EnUang der freien Strecke eier L 162 ist ein 20m breiter Streifen (gemessen vom befesti>lten
Fahrbahnrand) von Bebauung freizuhalten und die GrundstOCKe dauerhaft und lOckenlos einzufrieden.
Zufahrten zur freien strecke der L 162 sind nicht zulässig.
Außerdem binG Ich zu berücksichtigen. dass ein Werbeverbot entlang der freien Strecke der L 162 bis zu
einer Entfarnung yon 20m, gemessen vom äußeren Rand der für den Kfz·Verkehr bestimmten
Fahrbahnen, gemäß § 28 StrWG NW, zu beachten ist.
ler, weise darauf hin, dass die Straßenbauverwallung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm
dureh Verkehr auf der L 162 erforderlich sind. Eventueil notwendige Maßnahmen gehen zu Laster der
Stadt Erftstadt
Mil freundlich~;m GlüfHi!1
Im
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JO:IiCt'lerRing .101 - 103 . 53879 Euskitcnen'
Lal'\d8sbetria>OStrc.ßenoa;u Noromgin.Westfa!en.
Lar'ldasbetneb Strsß,enbau Nordrhein-Waatfalen.
1102251(79($0
Straßen N"RW Köln· Mlndener Straße 2' 50679 Köln' ... 0221/901 g, ·0
Straßen NR,W MOnster' FUrstentiergstf 15' ~614; MÜ:1::itcf'"
02.51/14 4.4·D
Internet; strasaaf'\.mw.de . E-Mail: ~olltakt@$tftl~een.nrw.de
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Erft _ Verband
Bereich Abwassertechnik
_
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Erftverband
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1320 I 50103 Bergheim
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Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Frau Meyer
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Wasserwirtschaft
für unsere Region .
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Wilma Kern
(02271) 88-1256
(02271) 88-19 10
WKe I A.l - 40801
bauleitplanung
@erftverband.de
50359 Erftstadt
,
Bergheim, 18. August 2005
Bebauungsplan Nr. 133, E.-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet
(Süd);
_________
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Ihr Schreiben vom 28.07.2005
Ihr Zeichen 61 21-20/133
Erftverband
Paffendorfer Weg 42
50126 Bergheim
Fon (02271) 88-0
Fax (02271)
88-1210
www.erftverband.de
Commerzbank Bergheim
Konto 390 400 000
aLZ 370 400 44
Kreissparkasse
Köln
Konto 142 005 895
8ll 370 502 99
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen das o.g. Vorhaben bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn unsere Stellungnahme vom
17. Juni 2003 weiterhin berücksichtigt wird.
Deutsche Bank AG Bergheim
Konto 4 710 000
BlZ 370 700 60
Volksbank Edt eG
Konto 1 001 098019
BlZ 370 692 52
Insbesondere möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass der Schutz des
Grundwassers auch bei einer evtl. geplanten Versickerung des Niederschlagswassers sichergestellt werden muss. Die Versickerung von unbelastetem Niederschlagswassers sollte nur über belebte Bodenschichten erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
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I~orbert E
Vorsitzender des
Verbandsrats:
Clemens Pick, MdL
Vorstand:
Dr.-Ing. Wulf Lindner
I.H.
____________
I!_i>t\_~1_...,...-E-r-ftA
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zu
r. ,'." •._ ....._ .. "'=i
Paffendorfer Weg 42
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Erftverband
0
Postfach 1320
Stadtverwaltung
Planungsamt
Postfach 25 65
Q
50103 Bernheim
ß:arr
- S -
Erftstadt
AI
Telefon
02271 188 - 0
Telefax
02271/88210
Abwasser, Technik
teilung
Fachbereich
Ihr Ansprechpartner
Durchwahl
Telefax
50359 Erftstadt
Unser Zeichen
A.1
Frau Eskens
(02271) 88-2 11
(02271) 88-9 10
Es/Goed I A. 1-40 801
1:~175.doc
doris.eskens
@erftverband.de
E-Mail
17. Jun. 2003
...Qflan Nr. 133 "Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet"
Aufstellung
-Ihr Schreiben v. 16.05.2003, Ihr Zeichen: 6121-20/133
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die v.g. Maßnahme bestehen seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn folgende,
aus wasserwirtschaftlicher Sicht notwendigen Hinweise und Anregungen bei der weiteren Planung
berücksichtigt werden.
Da das Plangebiet im Einzugsbereich des Wasserwerkes Dirmerzheim
dass der Schutz des Grundwassers besonders gesichert wird.
Derzeit ist das obere Grundwasserstockwerk
Grundwasserstand liegt bei ca. + 117 m üNN.
trocken gefallen.
liegt, wird vorausgesetz1,
Der höchste jemals gemessene
Wenn die Versickerung auf Grund der Lage zum Wasserwerk Dirmerzheim nicht sinnvoll ist, sollte
zur Reduzierung der Stoßbelastung von Gewässern die Nutzung des Niederschlagswassers vorgesehen werden. Darüber hinaus gehend kann Rückhaltung betrieben werden, um das natürliche
Abflussverhalten von der beplanten Fläche nachzuahmen.
Die Ansiedlung von Betrieben, die sowohl einen vermehrten Abwasseranfall als auch stark verschmutztes Abwasser liefern, ist mit dem Erftverband zwecks Einhaltung der Reinigungskapazitäten der Kläranlage vorher abzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
A,
vcrstann.
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Bergh-:<irP
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Jens, - Chri,>\i,H'l Re:ne
142 COS ßG5
0109,130 SOG
BLZ
502 9~1
370100 50
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Konto
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AlZ
370
08/09
2005 10:01 FAX 02271832344
I4J 001
RHEIN-ERFT-KREIS AMT 61
Derlandrat
Amt für Kreisplanung und Naturschutz
Rnein~Erft~K'I'ei5 . Del' tandrat . 61 . 50'24 Bergheim
Stadt Erftstadt
DAtum
08.°9·20°5
50359 Erftstadt
Mein Zelchl!1\
6'·34'·0$.03
AusJrunft etle11t
Herr Weber
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Öffentliche'Auslegung
Bebauungsplan
133
Ihr Schreiben vom 28.07.05 - 61 21-20/133
Zimmer NT,
3·4
Telefo1\
0227' 83-4213
Fa><
0>271 8,'2,44
E-Mail
Amt61@rhe'n-eTft-1crefs.d@
Da der Bebauungsplan im geplanten Wasserschutzgebiet der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim lie;t. weise ich darauf hin, dass
filr einen vorgesehenen Einbau von Recydinsbaustoffen (z.B.als Untergrund- oder Wegebefestigung) vor dem Einbau eine Genehmigung auf Einbau von RCL-Materialerforderlich ist, die rechtzeitig bei
meiner Unteren Abfallwirtschaftsbehörde zu beantragen ist.
Haus&dressl!!
Willy-Brandl-Platz,
50126 Bergheim
Telefon 02271 &3"0
Fax 02271 8,-2300
Internet
www.rhetn-erft-kreis.de
info@rhein-eITt-krets.de
Pestedresse
Ich weise darauf hin, dass die geplante Entwässerung mit meiner
Unteren Wasserbehörde abzustimmen ist und dass fur die geplanten Versickerungsanlagen rechtzeitig die erforderliche wasserrecht1iche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen ist.
501~
6el"gl'1elm
Öfftrungszeiten
Montag bis Frtltag
08:00 Uhrbis 12=30 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis ,8:00 uhr
Auch weise ich daraufhin, dass der eigentliche Versickerungsbereich
von jeder Gehölzpflanzung frei Zu halten ist.
u:
Samstag 08:00 Ul1Tbis ":00 Uhr
(nur Service- und Zulassungsstelle
Kreis'haus Berg'heim)
im
Ban'kverbirldungen
Postban1c Köln (BLZ370 '00 so)
Konto: 10 850 505
Kreisspar1r:asse Köln (BLZ 370 502 99)
Konto:'42 001 200
Weber
Öffentt. VeTkehmnittel1Um
Kteish3.US
Bahn: Bergheim und ztevertch
aushaltestenen- Am KnücheTsdamm
und Kn!!ishaus • Weitere Inf05;
www.revg.dlloderozz341806-o
[)etiefUwik-
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Staatliches Umweltamt Kö In
HauptsteDe
Telefon
StaaGChesllnwettantl0h
Pos1fach130244
Fredrich-Blert.~1ee
5311380M
Telefon (t'I2Z) 53 (13: .. 0
Postfach 2565
FiD'
IntErnet
E-Mail
50359 Erftstadl
Ausklnft erteiD
lektoR
E-Mti
Bauleitp ....
(02:21)774)-0
Aullensll!lle
-Planungsamt-
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33
Fax (0221)77 4l naea
504tl6l0h
Stadtvaw altung Erftaadt
Blumrtml;;tra6e
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(0221)23
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wwwstua.-k.nlW.de
posts1eDe@stua-k.nrw.de
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0221n740-tU5
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BebauDDgop'"
N< 133 Fri .. beim. Erweltesuag Gewerbegebiet,
Ib r S reib '" vom 28.07.2005
m
Off",Iage
Sehr geehrte D amen und Herren,
im Aufste11ungsverfahren zu dem o.g. Bebammgsplan hatte ich bereits mit Schreiben vom21.072OO3
danmfbingew ieseo, du ss cine K onßiktsituatiou en\!teilt, weou in dem geplanten Frw eiterungsbereich
dienach § 8Abs.3 BauNVO ausnahrusweise zulä ssigeo Wohnnngeo ftIr Aufsichts- und Bereitschattspersonen nicht eusgeschlcssea werden.
In diesem Schreibeo habe ich dies ausfilhrlich begründet, An den Gegebeohei1en hat sich im w eiteren
Verfahren nieht geändert
Auch nach nochmaliger Prüfung der Sach- nnd Rechtslage komme ieh zu keiuem an derea Ergebnis,
•
Ich rege daber nochruals an, die nach § 8Abs.3 BanNV 0 easaabmsw eise zulässigen Wohnnngen filr
Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaher und Betriebsleiter nicht zuzulassen.
Wei..,.. Anregungen w erden nieht vOlgetragen .
Mit fremdliehen
hnAoftmg
(}.btin)
Grüßen
Staatliches Umweltamt Köln
staatucnes Umweftamt Köln
HauptsteIle
Staatliches Umweltamt
Stadtverwaltung
-PlanungsamtPostfach 2565
Köln
* Postfach
Erftstadt
130244
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50496 Köln
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50359 Erftstadt
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Blumenthaistraße 33
50670 Köln
Telefon (0221) 7740 - 0
Fax (0221) 77 40 - 288
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Friedrich-Ebert-Allee 144
':': j
53113 Bonn
iU J:3
(0228) 53 86 - 0
Fax (0228) 23 03 37
Telefon
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WINW.stua-k.nrw.de
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poststelle @stua-k.nrw.de
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.....:..ur_"~.~'--'---~~----~-Auskunft
erteilt Herr Mertin
0221
40-505
E-Mail J,
Ihr Zeichen
612120/133
Mein Zeichen
24-Bm-05-Bp 133-Mn
Datum 21.07,2003
Telefon
•
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ENTWURF
Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 133 Friesheim Erweiterung
Ihr Schreiben vom 14.05.2003
Gewerbegebiet
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem o.g. Bebauungsplan werden aus der Sicht des Immissionsschutzes
denken vorgetragen.
••
keine grundsätzlichen Be-
Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes soll die planungsrechtliche Voraussetzung fur die Realisierung von Erweiterungsabsichten der Firma Füngeling geschaffen werden .
Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass sich in dem Erweiterungsbereich zukünftig auch andere Firmen niederlassen .
Nördlich des Erweiterungsbereiches grenzt die Firma Erftlandforelle mit Räucherei.
Bei beiden Firmen findet ein erhebliches Freiflächengeschehen statt. Wirksame immissionsschutztechnische Maßnahmen sind nur mit erheblichem Aufwand, oder gar nicht durchfuhrbar. Durch die Räucherei sind Geruchsbelästigungen nicht auszuschließen. In der Firma Erftlandforelle wird auch zur
Nachtzeit gearbeitet.
Ich rege daher an, die nach § 8Abs.3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Wohnungen fur Aufsichtsund Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter nicht zuzulassen.
Denn die Bewohner dieser Wohnungen genießen auch in einem Gewerbegebiet einen Schutzanspruch.
Wenn nun nach Genehmigung von Wohnbebauung festgestellt wird, dass sie nicht ausreichend vor
schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt ist, so hat dies zur Folge, dass der verursachende Betrieb
mit nachträglichen Anordnungen nach §§ 24, 25 BImSchG rechnen muss. Dies ist in der Regel mit
Betriebseinschränkungen verbunden.
Außemafb der Dienstzeit: Bei dringenden Nachrichten Umwelt-5trelfenwagen
(0171)2229496 oder(0201} 7144 88 (Nachrichten- und Bereitschaftszentrale Essen)
In Köln ab Köln-Hbf mit den U-Bahnen 5 und 16 bis Haltestelle Reichenspergerplatz
In Bonn ab Bonn-Hbf mit den U-Bahnen 16, 63 und 66 bis Haltestelle Deutsche Telekom
StUAKöln
Eine Beurteilung des Planentwurfes aus abwassertechnischer
Seite 2
Sicht, ist zum derzeitigen Planungsstand
nicht möglich.
Ich gehe davon aus, dass im weiteren Aufstellungsverfahren auf diesen Belang noch ausführlich eingegangen wird und die entsprechenden Unterlagen, insbesondere zur Beseitigung des Niederschlagswassers, mir zur Verfugung gestellt werden.
Mit freundliehen Grüßen
ImA~a~
1~/.6/
•
•
~
(Mertin)