Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 133, E.-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet (Süd) Beschluss über die Anregungen Satzungsbeschluss Bezug: V 7 /2590, Rat am 06.05.2003 V 7/3289, Rat am 31.03.2004 V 8/ 0618, Rat am 05.07.2005)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,2 MB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.21-20/133 öffentlich V o fS'~ 8/ Amt: - 61- An den BeschIAusf.: Rat Datum: - 61 - 20.09.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung • Ausschuss Betrifft: an den für Stadtentwicklung Bebauungsplan Beschluss Nr. 133, E.-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet (Süd) über die Anregungen Satzungsbeschluss Bezug: V 7 /2590, Rat am 06.05.2003 V 7/3289, Rat am 31.03.2004 V 8/ 0618, Rat am 05.07.2005 Finanzielle • Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20.09.2005 W \ IR! Keine 1 vJI Beschlussentwurf: I. Über die während der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) des Bebauungsplanes Nr. 133, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet vorgebrachten Anregungen und Hinweise wird wie folgt entschieden: 1.1 Deutsche Telekom AG, T-Com TINL West PTI22, Postfach 101042,50450 Köln Der Hinweis der Deutschen Telekom AG, hinsichtlich der erbetenen frühzeitigen Information wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. 1.2 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth Der Hinweis der GVG Rhein-Erft, dass das Plangebiet mit der umweltschonenden Energie Erdgas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. P:\szIVORLAGENIV6100015-263.doc - 2 1.3 - Bezirksregierung Düsseldorf (Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW Rheinland), Postfach 300865, 40408 Düsseldorf (Schreiben vom 21.09.2004 u. 09.08.2005) Die Anregung bezüglich der Beseitigung von Kampfmittel ist nicht mehr zutreffend, da in der Zwischenzeit der Kampfmittelräurndlenst mit der Untersuchung / Beseitigung des Plangebietes beauftragt wurde. 1.4 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Jülicher Ring 101-103, 53879 Euskirchen Den Anregungen, entlang der freien Strecke einen 20m breiten Streifen von einer Bebauung und Webeanlagen freizuhalten sowie Zufahrten durch eine lückenlose und dauerhafte Einfriedung auszuschließen ist durch die Festsetzung eines 20 m breiten Schreifens entlang der L 162 als .Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchem und sonstigen Bepflanzungen" sowie eines Erdwalles innerhalb dieser Fläche sichergestellt. • Dem Hinweis bezüglich der erforderlichen Schutzmaßnahmen im Plangebiet gegen den Lärm durch den Verkehr auf der L 162 wurde bereits im Planentwurf Rechnung getragen. Wegen den geringen Verkehrsstärken auf der L 162 und dem Abstand (ca. 30m) vom Fahrbahnrand bis zur nächstgelegen Bebauung sind Maßnahmen gegen Verkehrslänn nicht erforderlich. 1.5 Erftverband, 18.08.2005) Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim (Schreiben vom 17.06.2003 u. Der teilweisen Lage des Plangebietes im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Dinnerzheim bzw. innerhalb der Wasserschutzzone III B gem. dem Entwurf der Wasserschutzzonenverordnung von August 1998 wird durch die nachrichtliche Darstellung der Wasserschutzzone III B und einem entsprechendem Hinweis im Plangebiet Rechnung getragen. Die Höhe der natürliche Geländeoberfläche liegt zwischen 130,5m ü. NN (im Osten) und 128 m ü. NN (im Westen). Der Abstand zwischen der natürlichen Geländeoberfläche und dem höchsten gemessenen Grundwasserstand (117 m ü. NN) beträgt somit mindestens 11,0 m, sodass für die Versickerung als auch für die Bebauung keine Einschränkungen bestehen. • Die Anregungen und Hinweise bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung in den genannten Schreiben vom 17.06.2003 und 18.08.2005werden durch die im Plangebiet vorgesehene zentrale Versickerung des unverschmutzten Oberflächenwassers im Südwesten des Plangebietes und außerhalb der geplanten Wasserschutzzone IIiB entsprechend Rechnung getragen. 1.6 Rhein-Erft-Kreis, 50126 Bergheim Amt für Kreisplanung und Naturschutz, Willy-Brandt-Platz 1, Den Hinweisen bezüglich des Einbaues von Recyclingbaustoffen sowie der Abstimmung und die Einholung der wasserrechtlichen Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises wird durch Aufnahme von Hinweisen entsprochen. Die Anregung den eigentlichen Versickerungsbereich von jeder Gehölzpflanzung freizuhalten wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. P:ISZIVORLAGEN\V6100015-263.DOC - 1.7 3 - Staatliche Umweltamt Köln, Postfach 130244, 50496 Köln Der Anregungen des Staatlichen Umweltamtes, die nach § 8 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter auszuschließen, wird entsprochen. II. • Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI.I S. 2414) sowie mit §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 16.11.2004 (GV NW S. 644) und § 86 Bauordnung fürdas Land Nordrhein Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 133, E.-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet einschließlich der Begründung sowie den in der Abwägung beschlossenen Ergänzungen als Satzung beschlossen. Begründung: Zu II. Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 06.05.2003 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133 Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 16.05.2003 bis 03.07.2003 und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gern. § 3 Abs. 1 BauGB am 18.05.2004. Die Offenlage gern. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 10.08.2005 bis einschließlich 09.09.2005 statt. Aufgrund des Ergebnisses des Abwägungsprozesses kann nunmehr der Bebauungsplan 133, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet, als Satzung beschlossen werden. , • Anlagen: - Anlageplan - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange P:ISz\VORLAGENIV6100015-263.DOC Nr. • • BEBAUUNGSPLAN NR. 133 ERFTSTADT -FRIESHEIM, ERWEITERUNG GEWERBEGEBIET Umwelt- und Planungsamt Erftstadt, Maßstab: 1 : 5.000 Deutsche Telekom AG, T-Cam TI NL West, PT122, Postfach 10 1042,50450 Köln Stadt Erftstadt Planungsamt Fostfach 2565 50359 Ihre Referenzen Unser Zeichen Durchwahl Datum Betrifft 8!c:t .....1 - I Erftstadt 61 21-20/133 PTI 22 Köln, Ref. PPB L 0221/575-18130 03. Aug. 2005 Bebauungsplan (Süd) Nr. 133 E.-Friesheim, Erw. Gewerbegebiet Sehr geehrte Damen und Herren, Gegen die a.a. Planung haben wir keine grunds~tzlichen Bedenken. Wir weisen aber auf folgendes hin: Zur fernmeldetechnischen Versorgung des Planbereiches ist die Verlegung zus~tzlicher Telekommunikatiansanlagen/-linien erforderlich. Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Versorgung mit Telekommunikatiansanschlüssen unter Berücksichtigung elner sinnvollen Koordination mit dem Straßenbau und den Baurnaßnahmen der anderen Leistungstr~ger bitten wir, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich der Deutschen Telekom AG, T-Com, 'l'1 NL West, p'rI 22, Postfach 10 10 42, 50450 Köln, so früh wi9 möglich mitgeteilt werden. .·y··· , -- rJ!l Mit freu~hen a , A. Grüßen .Johann 0t~rk N ~ " eS c; Hausanschritt Postanschrift Telekontakte 5': 0 2? -s Konten Aufsichtsrat Vorstand ;;" $ Handelsregister Deutsche Telekom AG I-Com. Technische lnfrastruktur Niederlassung Wes!. Karl-Lanqe-Suaße 29, 44791 Bcchurn TI NL West, PT122, Postfach 10 10 42,50450 Koln teroton .49234505-0. Telelax -49 234 505-4110, Internet www.t-com.de Postbank Sambrücken (BLZ 590 IOD66i, Kio-Nr. 166 078-666 Dr. KI8lJS Zumwinkel (Vorsitzender) Ka-Uwe Ricke (Vorsitzender). Dr. Karl-Gerhard Erck Islellvertretender Vorsitzender), Dr. Heinz Klinkhammer. Rene Obermann. Waiter Raizner. Konrad F. Reiss Amtsgericht Bonn HRB 6794, Sitz der Gesellschaft Bann, USt-ldNr. DE 123475223 Zcrtitiziert nach DIN EN ISO 900i und DIN EI\1IS0 14001 Ihr Erdgas. Gasversorgu~sgesellschaft mbH Rhein-Erft • PosUach 12 22 • 50329 HDrth Ihr Ansprechpartner Michael Kord! Netz-Management Stadt Erftstadt Der Bürgermeister Umwelt- und PlanungsF\!!'\L,-~7' Frau Meyer . !l!A_ ' .. ' '.~1iltj. "''.T''·'I[I::'T~l_ t, rfkl;jdr . Postfach 2565 ; 10 Oürgor-'-HJrz,ter - il' 02233 7909-74 ~ 02233 790938-020 @ michael.kordt@gvg.de nl-'f 50359 Erftstadt 14 20 05. SEP.2005 I Eingang 5. September 2005 6l 8'jro Elürgermaister f\ ' "'- r. H:.... M!~ i Gewer bege blIe;t Iterung Be bauungsp Ian Nr. 1 .., Ihr Schreiben vom .07.2005 - Z 61 21-20/133 Sehr geehrte Frau Meyer, Bezug nehmend auf Ihr O. g. Schreiben verweisen wir auf unser Schreiben vom 27.06.2003. Wir möchten erneut darauf hinweisen, dass wir den vorgenannten umweltschonenden Energie Erdgas versorgen können. Bereich jederzeit mit der Freundliche Grüße GVG Rhein-Erft Anlage: Übersichtsplan M 1:5000 rgungsgesellschoH mbH Rhein-Erft imck-Strcße 11 - 50354 Hürth 22337909-0 : 02233 790938-000 E-Mail: info@gvg.de· www.gvg.de Bankverbindung: Kreissparkasse Köln BLZ 370 502 99 Konla Nr. 387 68 Handelsregister: AG Köln HRB 43268 Steuer-Ne 224/5716/0258 USt-ldenl-Nr. DE123494611 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dipl-Ing. Helmut Houmann Geschöttsführunq: Dipl.-Kfm., Dipl.-Finanzwirt Christian Metze Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Frank RöMger Partner der RMR2M 05.09.05 08'47 . Uhr Muhrenacker Lcrnm ,,1Jr-- /;If---------------J, 1/ ·"'7'...~ '! __ . _ '?rr,.~ ...... _,.._ /I l,r.... l~~~~ 7 ~~n Ki"gwb. I \. 0 Gelpcnoteocben , , " .1 4 I .. -I 5 ". \ \ II \ ~ch't,kE3="rnrr.c' ~ r \ Ii ~In ~ l I t ~~~~ f", I ~8=a....,,' 121,3~1 n /,','. I ~~ 2 ~ 1 ....- ....- .. /.i ..1 ~I# : ~ ,/,," Bezirksregierung Düsseldorf Dienstgebäude Bezirksre ierun Gaedestraße 7. 50968 Köln Kampfmittelbeseitigungsdienst 70 65 urchwahl: (0221) 229 - 2595 Telefax: (0221) 229 - 2599 Auskunft erteilt: Herr Bauer 09. 08. 2005 öln, , Ihr Zeichen ~nzeichen Ihre Anfrage vom Kampfmitte1beseitigung hier: BPL Nr. 133 E in Friesheim,Erweiterung Bezug: (bei Antwort bitte angeben) 22.5 - 09.08.05 6121-20/133 NR W . Rheinland AußensteIle Köln Stadt Erftstadt - Der Bürgermeister Postfach 2565 50359 Erftstadt BM 153/2005 Gewerbegebiet Süd - Sehr geehrte Damen und Herren, 21. 09. 2004 zu der in Rede stehenden Maßnahme verweise ich auf meine Stellungsnahme vom Az_:22.5 Mit freundliehen BM 172/04 an der sich inhaltlich nichts geändert hat. CrillJ.:.H Im Auftrag !J75 Bauer \. Zu erreichen mit: Zahlungen an: Landeskasse Düsseldorf Telefax (Zentral) (0211) 475-2671 OB bis Köln Hbf Kto. Nr.: 4 100012 hnp:/Iwww.beneg-duesseldorf.nrw.de KVB Buslinie 132 !BAN: DE41300500000004100012 E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de bis Gaedestraße BIC: WELADEDD Telefon (Zentral) (0211) 475-0 BLZ: 30050000 WestLB AG Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung DUsseldorf Postfach 30 08 65 40408 DUsseldorf Dienstgebäude Gaedestraße 7. 50968 Köln Kampfinittelbeseitigungsdienst Stadt Erftstadt - Der Bürgermeister Postfach 2565 50359 Erftstadt fiB~M[J::J4~]QITiQ;;ir",-r-::-o--~_AußensteIle rr'-t--'''-~LfOSfa. f _ Derstadt 00 o rgOrrn91Star 14 Ihre Anfrag 6S Köln Durchwahl. (0221) 147- 3860 Telefax: (0221) 147- 3869 Auskunft erteilt: Herr Bauer 21. 09. 2004 In, • ."VI] ~i~:tlEi~ngJ.:n~o[olo~~~~~~Et~~ 21 32 40 26.08,04 6121-20/96 . 27, SEP.2004 r 20 Ihr Zeichen ,'_8_,-+-,-,,,0..1 E " ~2~. r tst.!ldt NRW - Rheinland BOrgerrneister 43 44 50 51 ÄhAul~en (bei Antwort bitte angeben) {n5 BM 172 / 2004 Kampfmittelbeseitigung hier: FNP Änderung Nr, 02, Erftstadt Friesheim, Erweiterungsgebiet Bezug: '!life Aflfiäge über das Ordnungsamt Erftstadt i- Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage zur Kampfmittelbelastung des o.g. Plangebietes ergab nach Auswertung der mir vorliegenden Luftbilder Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängem / Kampfmitteln, da der Bereich im ehemaligen Bombenabwurf - / Kampfgebiet liegt. Aus diesem Grunde ist es mir zur Zeit nicht möglich, für die in Rede stehenden Flächen eine Kampfmittelfreiheit Zwecks KampfmittelüberprOfung zu bescheinigen. bitte ich bei Konkretisierung frühzeitige - d.h, mindestens 3 Monate vor Baubeginn und ggf_ Baustillegungen zu vermeiden. der in Rede stebenden Maßnahmen um - erneute Beteiligung um Bauverzögerungen Hierfiir bitte ich für die gekennzeichneten Flächen folgendes zu veranlassen: X Vorlage der Betretungserlaubnis X Freistellung der Fläche ( Bebauung / Bewuchs) X Bereitstellung von Versorgungsleitungsplänen Sobald die o.a. Unterlagen vorliegen bzw. die Voraussetzungen räumung begonnen werden. das Ordnungsamt Erftstadt geschaffen sind, kann mit der Kampfrnittel - erhält eine Durchschrift dieser Mitteilung. Mit freundliehen Grüßen ImRuftra&. ~6_~~ Bauer Zahlungen an: Landeskasse DUsseldorf Telefon (Zentral) (0211) 475-0 Zu erreichen mit Telefax (Zentral) (0211) 475-2671 OB bis Köln Hbf Klo. Nr.: 4 100012 http://www.bezreg~duesseldorf.nrw.de KVB Buslinie 132 !BAN: DE41J00500000004100012 E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldor[nrw.de bis Gaedestraße Ble: WELADEDD BLZ: 30050000 WestLB AG ...:.I Stra8en.N;~w. Iondesben.eb Stroßenbcu Nordrhein Westfoien Luldes':»!m~bc N~C'dcrln!Wnz ~lral)ell~l' N,):;:nt'1n-Westf&le-: R.:.f\~ 101_ !CJ E<l:.ki;,t>o:n ' Jalitber Niederlassung Euskircben 51979 F..:!lcird:.en per Fax (0 22 35) 409-542 Stadtverwaltung Erttstadt Umwelt- und Planungsamt Postfach 2565 Kontakt' Herr Friesen Telefon: 02251-796-1139 Fax: U2~)1~796-222 E-Mai!: juergen frie5'en@massen.nrv:.de Zeichen: 2.10.07.20 50359 Erttstadt {Bei Antworten bitte engeben.) DaIUID" Bebauungsplan 3n.08.2005 Nr. 133, E.-Frieshelm, Erweiterung Gewerbegebiet (Süd) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) SauGB , Ihr Schreiben vorn 28.07.2005, AL 6121-20/133 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die o,g, Bauleitplanung bestehen seitens der Slraßenbauverwaltung chen Bedenken, keine grundsätzli- Ich verweise auf mein Schreiben vom 03.06,2003, Az .. 4400-23.10-642-070. Mit freundlichen Grüßen ~. Lfr,u, es Helmu::t Sll<i1kn.NRW.SctriC'bssiu .. Pcsrfech I C't6 53 ,45815 Gelsenkireben . T elefon: 0209/3808-0 tntemet: www.strassen.nrw.ae ' E·Mail: kcn!ah\@~E~"jtn.nrw.lk: WestLB Dusseldorf' SLZ ~OO5C003 . Koma-Nt -10058J5 Steuernummer. 5319/5972/0701 ]\'i~J e rjes ...ung Euskirchen Iülicher Ring 101 ~ 11)3· 5387i) Buskirchen Telefon: 022511796n .1..1.' (.10' 2 .J.( (.I.,:) ö , • .L tP An ~J ~·.··I···.A.~ . 4IJfJZJt'. . . /l . Straßen.N~W. . landl3.belrieb Slroßenbou Nordrha;n·VVas,folen i.l1Ir.leSt18T1'JOQ :S\1tIßenb"" BsttiQbssrtze }(olnJIIJlOnster toftl~ri,,::in-WälliJb;;., r~iltdl1t'.all$UfI(l EU$II:I{¢ler." JOIlcho' ~iI"l910' ,~a~;...._.~._::__Z~t - '03 . 6S871i Eu:>IC~.1'I per FelX(0 22 35) 409-542 ~Vii OfJ'2. l! Stadtverwaltung Eoftstadt Urnwelt- und Planungsamt Postfach 2565 Blatt - ~ ~c.==1l I-[ ~ 50359 Eoftstadt Kontakt: Herr Ffie5en E-Mail: juergen.1riesel.i@koell." •.etrasaen.ruw.ce Zelcnen; 4400-23.1Q-642.Q70 Bebauungsplan gebiet 022.5117915-1 fax: 022511796'22~ Oalum: 03.06.2003 Nr. 133, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung --. Beteiligung der Träger öffentlicher 8elange gem. § 4 (1) BauGB Ihr Schreiben vom 16.05.2003, es fon: Gewerbe· N·Ied.er18ssunB A.8chen Niederia$slJng Niederlassung Ntedarlassung Niederlassung Niedertanung Niedcrlauyna NiederlasslJng Niel:letla~su"g Niederla~",n9 Niederteei!iung Nieder1assung Niederlassung Niedenassung Niadl2r1assung N~edellaUung N:ederh1lssung Ni.de-rfa3~ng Niedl!rta55ung Bielefeld SQchum seon Cos'Meld Es,sen Euskire,",-!n Gummal"'Sb~ HPgsfI Hemm Köio Kre1eld tJlesc;hede MInden Monchel1gladbac.1ot. Münster Pader'boJ'l"l Siesen Wesel F",chcenler _ Gebaudl!:managemenl - profeenter' - TflJekomrnl"lni)(~tior., - Verms\;lsung/Straß.el""infof"l'l'latiQftl;lsysteme Az.: 61 21·201133 Sehr geehrte DamBn .mdHerren, sofern das Plangebiet über den "Wildweg" erschlossen wird, bestehen keine grundsätzlichen seitens der Slraßenbauverwaltung. Bedenken EnUang der freien Strecke eier L 162 ist ein 20m breiter Streifen (gemessen vom befesti>lten Fahrbahnrand) von Bebauung freizuhalten und die GrundstOCKe dauerhaft und lOckenlos einzufrieden. Zufahrten zur freien strecke der L 162 sind nicht zulässig. Außerdem binG Ich zu berücksichtigen. dass ein Werbeverbot entlang der freien Strecke der L 162 bis zu einer Entfarnung yon 20m, gemessen vom äußeren Rand der für den Kfz·Verkehr bestimmten Fahrbahnen, gemäß § 28 StrWG NW, zu beachten ist. ler, weise darauf hin, dass die Straßenbauverwallung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm dureh Verkehr auf der L 162 erforderlich sind. Eventueil notwendige Maßnahmen gehen zu Laster der Stadt Erftstadt Mil freundlich~;m GlüfHi!1 Im 1 N;..derl1ls,sl.lOgEut.kirchen· JO:IiCt'lerRing .101 - 103 . 53879 Euskitcnen' Lal'\d8sbetria>OStrc.ßenoa;u Noromgin.Westfa!en. Lar'ldasbetneb Strsß,enbau Nordrhein-Waatfalen. 1102251(79($0 Straßen N"RW Köln· Mlndener Straße 2' 50679 Köln' ... 0221/901 g, ·0 Straßen NR,W MOnster' FUrstentiergstf 15' ~614; MÜ:1::itcf'" 02.51/14 4.4·D Internet; strasaaf'\.mw.de . E-Mail: ~olltakt@$tftl~een.nrw.de - Erft _ Verband Bereich Abwassertechnik _ .. .i: Erftverband I Postfach 7;,,";;";-- __ s;---- ;-:::E~ftstq-0_ ..L 82 J I 1320 I 50103 Bergheim 105 '04 D • DerB;)~t 19 / '4 Qrq'''r .. a:tt oTjelSI~r 65 - Abteilung !~ .AUG.2005 i}?[1j~g[·n~g[B[(j'ioi9"~~~Jia Ih "'6'jP Stadt Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Frau Meyer Postfach 25 65 L - Wasserwirtschaft für unsere Region . D ~in 32 hpartner 40 rgermeister 43 44 6 50 ---.-L...i~ hwahl ~_ Tr~lefax r I en wi A.t Technische Dienste Wilma Kern (02271) 88-1256 (02271) 88-19 10 WKe I A.l - 40801 bauleitplanung @erftverband.de 50359 Erftstadt , Bergheim, 18. August 2005 Bebauungsplan Nr. 133, E.-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet (Süd); _________ Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) Ihr Schreiben vom 28.07.2005 Ihr Zeichen 61 21-20/133 Erftverband Paffendorfer Weg 42 50126 Bergheim Fon (02271) 88-0 Fax (02271) 88-1210 www.erftverband.de Commerzbank Bergheim Konto 390 400 000 aLZ 370 400 44 Kreissparkasse Köln Konto 142 005 895 8ll 370 502 99 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen das o.g. Vorhaben bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn unsere Stellungnahme vom 17. Juni 2003 weiterhin berücksichtigt wird. Deutsche Bank AG Bergheim Konto 4 710 000 BlZ 370 700 60 Volksbank Edt eG Konto 1 001 098019 BlZ 370 692 52 Insbesondere möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass der Schutz des Grundwassers auch bei einer evtl. geplanten Versickerung des Niederschlagswassers sichergestellt werden muss. Die Versickerung von unbelastetem Niederschlagswassers sollte nur über belebte Bodenschichten erfolgen. Mit freundlichen Grüßen j I~orbert E Vorsitzender des Verbandsrats: Clemens Pick, MdL Vorstand: Dr.-Ing. Wulf Lindner I.H. ____________ I!_i>t\_~1_...,...-E-r-ftA III ~~:~::~ 1_'-'0 2. zu r. ,'." •._ ....._ .. "'=i Paffendorfer Weg 42 _[vi'(~-;~r}.j Erftverband 0 Postfach 1320 Stadtverwaltung Planungsamt Postfach 25 65 Q 50103 Bernheim ß:arr - S - Erftstadt AI Telefon 02271 188 - 0 Telefax 02271/88210 Abwasser, Technik teilung Fachbereich Ihr Ansprechpartner Durchwahl Telefax 50359 Erftstadt Unser Zeichen A.1 Frau Eskens (02271) 88-2 11 (02271) 88-9 10 Es/Goed I A. 1-40 801 1:~175.doc doris.eskens @erftverband.de E-Mail 17. Jun. 2003 ...Qflan Nr. 133 "Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet" Aufstellung -Ihr Schreiben v. 16.05.2003, Ihr Zeichen: 6121-20/133 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die v.g. Maßnahme bestehen seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn folgende, aus wasserwirtschaftlicher Sicht notwendigen Hinweise und Anregungen bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Da das Plangebiet im Einzugsbereich des Wasserwerkes Dirmerzheim dass der Schutz des Grundwassers besonders gesichert wird. Derzeit ist das obere Grundwasserstockwerk Grundwasserstand liegt bei ca. + 117 m üNN. trocken gefallen. liegt, wird vorausgesetz1, Der höchste jemals gemessene Wenn die Versickerung auf Grund der Lage zum Wasserwerk Dirmerzheim nicht sinnvoll ist, sollte zur Reduzierung der Stoßbelastung von Gewässern die Nutzung des Niederschlagswassers vorgesehen werden. Darüber hinaus gehend kann Rückhaltung betrieben werden, um das natürliche Abflussverhalten von der beplanten Fläche nachzuahmen. Die Ansiedlung von Betrieben, die sowohl einen vermehrten Abwasseranfall als auch stark verschmutztes Abwasser liefern, ist mit dem Erftverband zwecks Einhaltung der Reinigungskapazitäten der Kläranlage vorher abzustimmen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag A, vcrstann. vor suzenner ces verbauo sra:s: :.3'lnk;'-ont']n: Bergh-:<irP i\on!f) 3<.:10no 000 BlZ ]/0 ·:00 ·1-1 :·j'~'.J'~,Ch'2S:,~Ü~1\8. Bcr qt.eun Konto .1,1 ;)nn ßl;.: TI'Q FlO tiC .>r;tr:l'2lzb.JI':'; a 8aUi'lSSf!5S0f. Oipl.-Ing Jens, - Chri,>\i,H'l Re:ne 142 COS ßG5 0109,130 SOG BLZ 502 9~1 370100 50 Kr\:O;ss[}i1rl< ..1SSC Kein Kumo PC;'!~;J.nl(. )\0)1\ Konto '/:Jll<.shankEI'! ~G xomo 1 001 09A 01') BtZ 370 (;92 ;)/. AlZ 370 08/09 2005 10:01 FAX 02271832344 I4J 001 RHEIN-ERFT-KREIS AMT 61 Derlandrat Amt für Kreisplanung und Naturschutz Rnein~Erft~K'I'ei5 . Del' tandrat . 61 . 50'24 Bergheim Stadt Erftstadt DAtum 08.°9·20°5 50359 Erftstadt Mein Zelchl!1\ 6'·34'·0$.03 AusJrunft etle11t Herr Weber .. I -61~ ~-~ Öffentliche'Auslegung Bebauungsplan 133 Ihr Schreiben vom 28.07.05 - 61 21-20/133 Zimmer NT, 3·4 Telefo1\ 0227' 83-4213 Fa>< 0>271 8,'2,44 E-Mail Amt61@rhe'n-eTft-1crefs.d@ Da der Bebauungsplan im geplanten Wasserschutzgebiet der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim lie;t. weise ich darauf hin, dass filr einen vorgesehenen Einbau von Recydinsbaustoffen (z.B.als Untergrund- oder Wegebefestigung) vor dem Einbau eine Genehmigung auf Einbau von RCL-Materialerforderlich ist, die rechtzeitig bei meiner Unteren Abfallwirtschaftsbehörde zu beantragen ist. Haus&dressl!! Willy-Brandl-Platz, 50126 Bergheim Telefon 02271 &3"0 Fax 02271 8,-2300 Internet www.rhetn-erft-kreis.de info@rhein-eITt-krets.de Pestedresse Ich weise darauf hin, dass die geplante Entwässerung mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen ist und dass fur die geplanten Versickerungsanlagen rechtzeitig die erforderliche wasserrecht1iche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen ist. 501~ 6el"gl'1elm Öfftrungszeiten Montag bis Frtltag 08:00 Uhrbis 12=30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis ,8:00 uhr Auch weise ich daraufhin, dass der eigentliche Versickerungsbereich von jeder Gehölzpflanzung frei Zu halten ist. u: Samstag 08:00 Ul1Tbis ":00 Uhr (nur Service- und Zulassungsstelle Kreis'haus Berg'heim) im Ban'kverbirldungen Postban1c Köln (BLZ370 '00 so) Konto: 10 850 505 Kreisspar1r:asse Köln (BLZ 370 502 99) Konto:'42 001 200 Weber Öffentt. VeTkehmnittel1Um Kteish3.US Bahn: Bergheim und ztevertch aushaltestenen- Am KnücheTsdamm und Kn!!ishaus • Weitere Inf05; www.revg.dlloderozz341806-o [)etiefUwik- '-"Y" 'I pdf133,Jl(If Staatliches Umweltamt Kö In HauptsteDe Telefon StaaGChesllnwettantl0h Pos1fach130244 Fredrich-Blert.~1ee 5311380M Telefon (t'I2Z) 53 (13: .. 0 Postfach 2565 FiD' IntErnet E-Mail 50359 Erftstadl Ausklnft erteiD lektoR E-Mti Bauleitp .... (02:21)774)-0 Aullensll!lle -Planungsamt- • 33 Fax (0221)77 4l naea 504tl6l0h Stadtvaw altung Erftaadt Blumrtml;;tra6e ",",0_ (0221)23 144 es 'Sf wwwstua.-k.nlW.de posts1eDe@stua-k.nrw.de Herr"GUn 0221n740-tU5 J. Ih, Zeil::han Mein Zeichen 6121-:10'133 24-Qn.05.-Bp C&tun 2O.092{1)5 133-0-ttkI ng BebauDDgop'" N< 133 Fri .. beim. Erweltesuag Gewerbegebiet, Ib r S reib '" vom 28.07.2005 m Off",Iage Sehr geehrte D amen und Herren, im Aufste11ungsverfahren zu dem o.g. Bebammgsplan hatte ich bereits mit Schreiben vom21.072OO3 danmfbingew ieseo, du ss cine K onßiktsituatiou en\!teilt, weou in dem geplanten Frw eiterungsbereich dienach § 8Abs.3 BauNVO ausnahrusweise zulä ssigeo Wohnnngeo ftIr Aufsichts- und Bereitschattspersonen nicht eusgeschlcssea werden. In diesem Schreibeo habe ich dies ausfilhrlich begründet, An den Gegebeohei1en hat sich im w eiteren Verfahren nieht geändert Auch nach nochmaliger Prüfung der Sach- nnd Rechtslage komme ieh zu keiuem an derea Ergebnis, • Ich rege daber nochruals an, die nach § 8Abs.3 BanNV 0 easaabmsw eise zulässigen Wohnnngen filr Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaher und Betriebsleiter nicht zuzulassen. Wei..,.. Anregungen w erden nieht vOlgetragen . Mit fremdliehen hnAoftmg (}.btin) Grüßen Staatliches Umweltamt Köln staatucnes Umweftamt Köln HauptsteIle Staatliches Umweltamt Stadtverwaltung -PlanungsamtPostfach 2565 Köln * Postfach Erftstadt 130244 :~. ----- • 50496 Köln ['~'T;:' . ''~:.! i-',- -', t,,~-~_.l ! 50359 Erftstadt -- - - Blumenthaistraße 33 50670 Köln Telefon (0221) 7740 - 0 Fax (0221) 77 40 - 288 f_ ,,: ; -. '. ,. ; :.--:\ AußensteIle Friedrich-Ebert-Allee 144 ':': j 53113 Bonn iU J:3 (0228) 53 86 - 0 Fax (0228) 23 03 37 Telefon 1 ')?"", ,', ; .' ~n~~::i~ WINW.stua-k.nrw.de '" i,;/ poststelle @stua-k.nrw.de t_~. __·_._, .....:..ur_"~.~'--'---~~----~-Auskunft erteilt Herr Mertin 0221 40-505 E-Mail J, Ihr Zeichen 612120/133 Mein Zeichen 24-Bm-05-Bp 133-Mn Datum 21.07,2003 Telefon • m ENTWURF Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 133 Friesheim Erweiterung Ihr Schreiben vom 14.05.2003 Gewerbegebiet Sehr geehrte Damen und Herren, zu dem o.g. Bebauungsplan werden aus der Sicht des Immissionsschutzes denken vorgetragen. •• keine grundsätzlichen Be- Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes soll die planungsrechtliche Voraussetzung fur die Realisierung von Erweiterungsabsichten der Firma Füngeling geschaffen werden . Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass sich in dem Erweiterungsbereich zukünftig auch andere Firmen niederlassen . Nördlich des Erweiterungsbereiches grenzt die Firma Erftlandforelle mit Räucherei. Bei beiden Firmen findet ein erhebliches Freiflächengeschehen statt. Wirksame immissionsschutztechnische Maßnahmen sind nur mit erheblichem Aufwand, oder gar nicht durchfuhrbar. Durch die Räucherei sind Geruchsbelästigungen nicht auszuschließen. In der Firma Erftlandforelle wird auch zur Nachtzeit gearbeitet. Ich rege daher an, die nach § 8Abs.3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Wohnungen fur Aufsichtsund Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter nicht zuzulassen. Denn die Bewohner dieser Wohnungen genießen auch in einem Gewerbegebiet einen Schutzanspruch. Wenn nun nach Genehmigung von Wohnbebauung festgestellt wird, dass sie nicht ausreichend vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt ist, so hat dies zur Folge, dass der verursachende Betrieb mit nachträglichen Anordnungen nach §§ 24, 25 BImSchG rechnen muss. Dies ist in der Regel mit Betriebseinschränkungen verbunden. Außemafb der Dienstzeit: Bei dringenden Nachrichten Umwelt-5trelfenwagen (0171)2229496 oder(0201} 7144 88 (Nachrichten- und Bereitschaftszentrale Essen) In Köln ab Köln-Hbf mit den U-Bahnen 5 und 16 bis Haltestelle Reichenspergerplatz In Bonn ab Bonn-Hbf mit den U-Bahnen 16, 63 und 66 bis Haltestelle Deutsche Telekom StUAKöln Eine Beurteilung des Planentwurfes aus abwassertechnischer Seite 2 Sicht, ist zum derzeitigen Planungsstand nicht möglich. Ich gehe davon aus, dass im weiteren Aufstellungsverfahren auf diesen Belang noch ausführlich eingegangen wird und die entsprechenden Unterlagen, insbesondere zur Beseitigung des Niederschlagswassers, mir zur Verfugung gestellt werden. Mit freundliehen Grüßen ImA~a~ 1~/.6/ • • ~ (Mertin)