Daten
Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
17.02.2014
Erstellt
04.02.14, 18:23
Aktualisiert
04.02.14, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40
40 12 10
22.01.2014
28/2014
Betreff
Eingangsklassenbildung Schuljahr 2014/2015
Beratungsfolge
Schulausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt in Abänderung seines Beschlusses vom 24. April 2007 (Vorlagen-Nr.
385/77) als Ausnahme für das Schuljahr 2014/2015 die Bildung einer 3. Eingangsklasse
für die Melanchthon-Schule zuzulassen.
Erläuterungen:
Für das Schuljahr 2014/2015 liegen derzeit 431 Neuanmeldungen vor. Zudem sind zur
Eingangsklassenbildung die Schüler/innen der derzeit 1. Klassen (36) der ALS hinzuzurechnen, da hier jahrgangsübergreifend unterrichtet wird. Demnach sind insgesamt 467
Kinder zu berücksichtigen (Vergleich Vorjahr: 387).
Aufgrund der Klassenrichtzahl von 23 Kindern/Klasse, können somit insgesamt 20 Eingangsklassen für Brühl gebildet werden.
Die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen ergibt sich aus der Tabelle
(s. Anlage).
Bei der Gesamtzahl der Neuanmeldungen in Höhe von 431 sind für das gesamte Stadtgebiet insgesamt lediglich 13 Abweisungen (nicht die Wunschschule kann belegt werden)
erforderlich:
Der Bürgermeister schlägt vor, der Melanchthon-Schule - in Abweichung von der grundsätzlich festgelegten Zügigkeit – ausnahmsweise die Bildung einer 3. Eingangsklasse für
das Schuljahr 2014/2015 zu gestatten.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 28/2014
Begründung:
Die Schule Badorf hat aufgrund ihrer 3-Zügigkeit eine Höchstgrenze von 81 Schüler/innen
zu beachten und kann 7 Kindern keine Zusage erteilen.
Die Schule Pingsdorf (1,5-zügig) muss bei 1 Eingangsklasse (Höchstgrenze 29 Kinder) 6
Kinder abweisen.
Demzufolge muss die Melanchthon-Schule eine 3. Eingangsklasse bilden (Ausnahme von
der 2-Zügigkeit).
Alternative:
Die Schule Pingsdorf bildet eine 2. Eingangsklasse und kann alle Anmeldungen berücksichtigen sowie die 7 Kinder, welche nicht in der Schule Badorf angenommen werden
können.
Die Melanchthon-Schule muss 18 Kindern eine Absage erteilen.
Die Festlegung der Zügigkeit an Brühler Grundschulen und weiterführenden Schulen war
zuletzt am 24. April 2007 (Vorlagen-Nr. 385/77) durch den Rat festgelegt worden. Die Ergebnisse des im Jahr 2014 neu zu beauftragenden Schulentwicklungsplans sind hier zu
berücksichtigen und die Zügigkeiten ggfs. anzupassen bzw. neu festzulegen.
Anlage(n):
(1) Anlage Vorlage Eingangsklassenbildung 2014/2015
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14