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Vorlage (Eingangsklassenbildung Schuljahr 2014/2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
17.02.2014
Erstellt
04.02.14, 18:23
Aktualisiert
04.02.14, 18:23
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 40 12 10 22.01.2014 28/2014 Betreff Eingangsklassenbildung Schuljahr 2014/2015 Beratungsfolge Schulausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat beschließt in Abänderung seines Beschlusses vom 24. April 2007 (Vorlagen-Nr. 385/77) als Ausnahme für das Schuljahr 2014/2015 die Bildung einer 3. Eingangsklasse für die Melanchthon-Schule zuzulassen. Erläuterungen: Für das Schuljahr 2014/2015 liegen derzeit 431 Neuanmeldungen vor. Zudem sind zur Eingangsklassenbildung die Schüler/innen der derzeit 1. Klassen (36) der ALS hinzuzurechnen, da hier jahrgangsübergreifend unterrichtet wird. Demnach sind insgesamt 467 Kinder zu berücksichtigen (Vergleich Vorjahr: 387). Aufgrund der Klassenrichtzahl von 23 Kindern/Klasse, können somit insgesamt 20 Eingangsklassen für Brühl gebildet werden. Die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen ergibt sich aus der Tabelle (s. Anlage). Bei der Gesamtzahl der Neuanmeldungen in Höhe von 431 sind für das gesamte Stadtgebiet insgesamt lediglich 13 Abweisungen (nicht die Wunschschule kann belegt werden) erforderlich: Der Bürgermeister schlägt vor, der Melanchthon-Schule - in Abweichung von der grundsätzlich festgelegten Zügigkeit – ausnahmsweise die Bildung einer 3. Eingangsklasse für das Schuljahr 2014/2015 zu gestatten. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 28/2014 Begründung: Die Schule Badorf hat aufgrund ihrer 3-Zügigkeit eine Höchstgrenze von 81 Schüler/innen zu beachten und kann 7 Kindern keine Zusage erteilen. Die Schule Pingsdorf (1,5-zügig) muss bei 1 Eingangsklasse (Höchstgrenze 29 Kinder) 6 Kinder abweisen. Demzufolge muss die Melanchthon-Schule eine 3. Eingangsklasse bilden (Ausnahme von der 2-Zügigkeit). Alternative: Die Schule Pingsdorf bildet eine 2. Eingangsklasse und kann alle Anmeldungen berücksichtigen sowie die 7 Kinder, welche nicht in der Schule Badorf angenommen werden können. Die Melanchthon-Schule muss 18 Kindern eine Absage erteilen. Die Festlegung der Zügigkeit an Brühler Grundschulen und weiterführenden Schulen war zuletzt am 24. April 2007 (Vorlagen-Nr. 385/77) durch den Rat festgelegt worden. Die Ergebnisse des im Jahr 2014 neu zu beauftragenden Schulentwicklungsplans sind hier zu berücksichtigen und die Zügigkeiten ggfs. anzupassen bzw. neu festzulegen. Anlage(n): (1) Anlage Vorlage Eingangsklassenbildung 2014/2015 Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14