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Beschlussvorlage (2. Änderung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
05.11.12, 19:15
Aktualisiert
05.11.12, 19:15
Beschlussvorlage (2. Änderung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (2. Änderung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 337/2012 Erstellt am: 10.10.2012 Aktenzeichen: IV/66 Verfasser/in: Hr. Königs Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 14.11.2012 Haupt- und Finanzausschuss X 04.12.2012 Rat X 18.12.2012 Betreff 2. Änderung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 337/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss / Haupt- und Finanzausschuss nimmt die 2. Änderung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Änderung des Tarifsystems der Parkscheinautomaten im Stadtgebiet entsprechend § 2 der Gebührenordnung vorzunehmen. Erläuterungen Mit Datum vom 16.12.2008 hat der Rat der Stadt Pulheim die 1. Änderung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Pulheim beschlossen. Die daraus resultierenden Parkgebühren betragen zurzeit 0,50 € pro Stunde bzw. 0,10 € je 12 Minuten. Nach Ansicht der Verwaltung ist die Tarifgestaltung zu überdenken. Eine Erhöhung der Parkgebühren erscheint sinnvoll, um zum Einem die rückläufige Einnahmesituation der Parkscheinautomaten sowie die gestiegenen Ausgaben für die Pflege- und Wartungsarbeiten der Parkscheinautomaten aufzufangen (s. Anlage). Zudem könnte die Anpassung der Parkgebühren dazu führen, dass die Parkplätze, insbesondere der im Zentrum gelegenen, einer größeren Anzahl von Nutzern zur Verfügung stehen. Nach Ansicht der Verwaltung sollte die Parkgebühr von derzeit 0,50 € pro Stunde auf 0,60 € pro Stunde angepasst werden, wobei sich die Parkdauer der 10 Cent-Zwischenstufen von 12 Minuten auf 10 Minuten verringern würde. Somit könnte neben der Deckung der erhöhten Ausgaben, die derzeit rückläufige Einnahmesituation teilweise bzw. im günstigsten Fall gänzlich aufgefangen werden.