Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
05.11.12, 19:15
Aktualisiert
05.11.12, 19:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
337/2012
Erstellt am:
10.10.2012
Aktenzeichen:
IV/66
Verfasser/in:
Hr. Königs
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
14.11.2012
Haupt- und Finanzausschuss
X
04.12.2012
Rat
X
18.12.2012
Betreff
2. Änderung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 337/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss / Haupt- und Finanzausschuss nimmt die 2. Änderung der Gebührenordnung für
Parkscheinautomaten zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Änderung des Tarifsystems der Parkscheinautomaten im Stadtgebiet entsprechend § 2 der Gebührenordnung vorzunehmen.
Erläuterungen
Mit Datum vom 16.12.2008 hat der Rat der Stadt Pulheim die 1. Änderung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Pulheim beschlossen. Die daraus resultierenden Parkgebühren betragen zurzeit 0,50 € pro
Stunde bzw. 0,10 € je 12 Minuten.
Nach Ansicht der Verwaltung ist die Tarifgestaltung zu überdenken. Eine Erhöhung der Parkgebühren erscheint sinnvoll, um zum Einem die rückläufige Einnahmesituation der Parkscheinautomaten sowie die gestiegenen Ausgaben für
die Pflege- und Wartungsarbeiten der Parkscheinautomaten aufzufangen (s. Anlage). Zudem könnte die Anpassung der
Parkgebühren dazu führen, dass die Parkplätze, insbesondere der im Zentrum gelegenen, einer größeren Anzahl von
Nutzern zur Verfügung stehen.
Nach Ansicht der Verwaltung sollte die Parkgebühr von derzeit 0,50 € pro Stunde auf 0,60 € pro Stunde angepasst werden, wobei sich die Parkdauer der 10 Cent-Zwischenstufen von 12 Minuten auf 10 Minuten verringern würde.
Somit könnte neben der Deckung der erhöhten Ausgaben, die derzeit rückläufige Einnahmesituation teilweise bzw. im
günstigsten Fall gänzlich aufgefangen werden.