Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (10. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009 zur Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
09.12.2009
Erstellt
11.12.09, 20:35
Aktualisiert
11.12.09, 20:35
Beschlussvorlage (10. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009 zur Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978) Beschlussvorlage (10. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009 zur Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978) Beschlussvorlage (10. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009 zur Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV/Hall. 03.11.2009 öffentlich Beratungsfolge Termin Bauausschuss 19.11.2009 Rat 09.12.2009 TOP Ein Ja Nein 105/2009 Ent Bemerkungen Betrifft: 10. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009 zur Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte 10. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009 zur Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978. Begründung: Aufgrund der beigefügten Berechnung ist es erforderlich, die Gebühr für die Straßenreinigung Winterdienst in der Gemeinde Inden von 0,20 € auf nunmehr 0,25 € festzusetzen. 10. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009 zur Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 380) in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen – Straßenreinigungsgesetz NW (StrReinG NW) vom 18. Dezember 1975 (GV NW S. 706, 1976 S. 12 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 390) und §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 394) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 09. Dezember 2009 folgende 10. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 7. Dezember 1978 zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 7. Dezember 1978 beschlossen: Artikel I Die Gebührensätze in § 2 Abs. 4 Buchstabe a bis c werden wie folgt geändert: a) dem Anliegerverkehr dient, für den Winterdienst 0,25 Euro b) dem innerörtlichen Verkehr dient, für den Winterdienst 0,25 Euro c) dem überörtlichen Verkehr dient, für den Winterdienst 0,25 Euro Artikel II Diese 10. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978, zuletzt geändert durch die 9. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2008, zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 insoweit außer Kraft. Beschlußvorlage 105/2009 Seite 2 Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 10. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009 zur Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978 zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 10. Dezember 1978 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 09. Dezember 2009 Bürgermeister Beschlußvorlage 105/2009 Seite 3