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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 117 Pulheim Bereich: zwischen Jakobstraße, Johannisstraße und KMK (Kultur- und Medienzentrum) - Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
12.12.2012
Erstellt
03.12.12, 19:43
Aktualisiert
03.12.12, 19:43
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 117 Pulheim
Bereich: zwischen Jakobstraße, Johannisstraße und KMK (Kultur- und Medienzentrum)
-  Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 117 Pulheim
Bereich: zwischen Jakobstraße, Johannisstraße und KMK (Kultur- und Medienzentrum)
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Bereich: zwischen Jakobstraße, Johannisstraße und KMK (Kultur- und Medienzentrum)
-  Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 417/2012 Erstellt am: 28.11.2012 Aktenzeichen: IV/61-ro/wo Verfasser/in: Herr Rosenkranz Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umwelt- und Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 12.12.2012 Betreff Bebauungsplan Nr. 117 Pulheim Bereich: zwischen Jakobstraße, Johannisstraße und KMK (Kultur- und Medienzentrum) - Aufstellungsbeschluss Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 417/2012 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 117 Pulheim (Bereich: zwischen Jakobstraße, Johannisstraße und KMK (Kultur- und Medienzentrum) Ziel der Planung ist, neue verbindliche Vorgaben für die zukünftige Bebauung und Nutzung der Grundstücke im Geltungsbereich zu schaffen; Ausgangsbasis soll dabei die Entwicklungskonzeption der Rahmenplanung „Vision Pulheim 2010“ für den fraglichen Bereich sein. Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein der unter Ziff. 1. formulierten Zielsetzung entsprechendes Bau- und Nutzungskonzept zu erarbeiten. Erläuterungen Die heute überwiegend unbebauten citynahen Flächen zwischen Jakobstraße, Johannisstraße und dem Kultur- und Medienzentrum sind durch zwei, aus unterschiedlichen Planungszeiträumen stammenden und sich teilweise überlagernden Bebauungsplänen überplant. Es handelt sich zum einen um den aus 1979 stammenden Ursprungsbebauungsplan Nr. 35.1 Pulheim, der großräumig Stadtkernbereiche überwiegend süd-westlich der Venloer Straße zwischen Johannisstraße und Blumenstraße erfasst. Zum anderen gibt es den 1990 vom Rat als Satzung beschlossenen Teiländerungsplan Nr. 35.1 Pulheim 4. Änderung. Angrenzend ist in jüngster Zeit der Bebauungsplan Nr. 35.10 Pulheim aufgestellt worden, mit welchem das Baurecht für die den Köster-Saal flankierenden Gebäude des Kultur- und Medienzentrums geschaffen wurden (siehe ANLAGE 1). Der abgegrenzte Geltungsbereich des zur Aufstellung vorgeschlagenen Bebauungsplans Nr. 117 Pulheim schließt Grundstücksflächen ein, für welche die Rahmenplanung „Vision Pulheim 2010“ erste Entwicklungsperspektiven aufgezeigt hatte. In den seither vergangenen Jahren war die Verwaltung bemüht, Nutzungs- und Bebauungskonzepte mit unterschiedlichen Investoren / Interessenten zu erarbeiten. Da von diesen jeweils nur einzelne Grundstücke oder Grundstücksteilflächen betrachtet wurden, konnte es bisher nicht gelingen, für den fraglichen Bereich ein Gesamtkonzept zu entwickeln. Die Festsetzungen der rechtskräftigen (alten) Bebauungspläne sind nicht geeignet, für die stadtkernnahen und in Nachbarschaft zu wichtigen Infrastruktureinrichtungen gelegenen Grundstücksflächen hinsichtlich Art und Maß angemessene bauliche Nutzungen zu ermöglichen. Zu den konzeptionellen Vorschlägen aus der Rahmenplanung stehen sie teilweise in deutlichem Widerspruch. Dies gilt für die festgesetzten überbaubaren Flächen, die Baugebietsausweisung (Dorfgebiet, MD) wie auch die zulässige Geschosszahl (siehe ANLAGEN 2 und 3). Auch die Verkehrsflächenfestsetzung widerspricht der in der Rahmenplanung enthaltenen Entwicklungsperspektive. Vorlage Nr.: 417/2012 . Seite 3 / 3 Die Verwaltung sollte daher den Auftrag erhalten, die Inhalte der beschlossenen Rahmenplanung „Pulheim 2010“ für diesen Teilbereich zu konkretisieren und mittels Bebauungsplanverfahren planrechtlich zu sichern. (siehe ANLAGE 4, Ausschnitt Rahmenplanung Pulheim 2010) Hierzu ist als erster Schritt das zuletzt 2006 beschlossene Bebauungs- und Nutzungskonzept - ggf. mit Blick auf die Realisierbarkeit und aktuelle Entwicklungschancen - zu überprüfen. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei der Bewältigung des Stellplatznachweises auf den Grundstücken in Form von Tiefgaragen gelten.